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   OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11   

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https://dejure.org/2011,1231
OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hemmung der Verjährung erstreckt sich auch auf die nach Einleitung des Mahnverfahrens erneut erhobene Klage bei doppelter Rechtshängigkeit; Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter Klage; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung erstreckt sich auch auf die nach Einleitung des Mahnverfahrens erneut erhobene Klage bei doppelter Rechtshängigkeit; Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter Klage; ...

  • Betriebs-Berater

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter - unzulässiger - Klageerhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung! (IBR 2011, 1451)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Die Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller stellt nunmehr einen normalen, die 6-Monats-Frist auslösenden Tatbestand dar (vgl. auch Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 204 Rn. 87; Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 204 Rn. 33; BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff., juris Rn. 11).

    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Zwar liegt darin kein Weiterbetreiben des vorliegenden Verfahrens i. S. v. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, denn auch wenn der Begriff des "Weiterbetreibens" weit zu verstehen ist (BGHZ 73, 8, 11), muss es um eine Prozesshandlung gehen, die unmittelbar auf den Prozess einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, ihn wieder in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218 ff., zitiert nach juris Rn. 16).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Ebenso wenig ist anzunehmen, dass im Hinblick auf das parallel eingeleitete Verfahren zu Aktenzeichen 3 O 122/10 die Sechs-Monats-Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB ausnahmsweise nicht gilt (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132 f., juris Rn. 11), was etwa dann in Betracht kommt, wenn nach außen erkennbare triftige Gründe für den Prozessstillstand maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101 ff., zitiert nach juris Rn. 16 m. w. N.), was regelmäßig aber nur dann der Fall sein wird, wenn die Ursache für den Verfahrensstillstand nicht im Verantwortungsbereich der Parteien, sondern des Gerichts liegt und deshalb eine Anwendung von § 204 Abs. 2 BGB (früher § 211 Abs. 2 BGB a. F.) nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 17).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Ebenso wenig ist anzunehmen, dass im Hinblick auf das parallel eingeleitete Verfahren zu Aktenzeichen 3 O 122/10 die Sechs-Monats-Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB ausnahmsweise nicht gilt (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132 f., juris Rn. 11), was etwa dann in Betracht kommt, wenn nach außen erkennbare triftige Gründe für den Prozessstillstand maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101 ff., zitiert nach juris Rn. 16 m. w. N.), was regelmäßig aber nur dann der Fall sein wird, wenn die Ursache für den Verfahrensstillstand nicht im Verantwortungsbereich der Parteien, sondern des Gerichts liegt und deshalb eine Anwendung von § 204 Abs. 2 BGB (früher § 211 Abs. 2 BGB a. F.) nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 17).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Zwar liegt darin kein Weiterbetreiben des vorliegenden Verfahrens i. S. v. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, denn auch wenn der Begriff des "Weiterbetreibens" weit zu verstehen ist (BGHZ 73, 8, 11), muss es um eine Prozesshandlung gehen, die unmittelbar auf den Prozess einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, ihn wieder in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218 ff., zitiert nach juris Rn. 16).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfte indes ein Vertrag, der allein die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen zum Gegenstand hat, eher als Werkvertrag oder zumindest typengemischten Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Elemente im Vordergrund stehen, anzusehen sein, wenngleich er - in dem entschiedenen Fall ging es nicht um eine Steuerberaterleistung, sondern um diejenige eines gewerblichen Unternehmens - letztlich offen gelassen hat, ob dies auch für ein Steuerberatermandat gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571 ff.).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater;

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Der für die Steuerberaterhaftung zuständige IX. Zivilsenat hat vielmehr ausdrücklich klar gestellt, dass ein Vertrag, bei dem - wie hier - dem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag anzusehen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05, BB 2006, 1527 f.), denn der Vertrag ist in seiner Gesamtheit nach der vom Auftraggeber gewählten Zielrichtung zu beurteilen.
  • LG Essen, 21.04.2008 - 3 O 346/07

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond; Rücktritt

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Die Aufrechnung mit einem solchen Schadensersatzanspruch hat die Beklagte in diesem Zusammenhang ohnehin nicht erklärt, was in Anbetracht der von ihr im Verfahren 3 O 346/07 separat verfolgten Schadensersatzansprüche auch überflüssig wäre.
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