Rechtsprechung
OLG Celle, 13.02.2014 - 5 U 159/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzungsausfallersatz - bis zu drei Tage nach Gutachteneingang
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
Überlegungszeit von bis zu drei Tagen nach Gutachteneingang
- reichenwallner.de (Kurzinformation)
Ausfallschaden: Überlegungszeit von bis zu drei Tagen nach Gutachteneingang
- haufe.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfall bei Totalschaden - wie viel Zeit hat der Geschädigte
Besprechungen u.ä.
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Nutzungsausfallersatz: Bis zu drei Tage Überlegungszeit nach Gutachteneingang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.2009 - VI ZB 60/07
Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten bei der Bemessung des Streitwerts
Auszug aus OLG Celle, 13.02.2014 - 5 U 159/13
Entsprechendes gilt für den vorliegenden Fall, indem sich ein Teil der ursprünglich bestehenden Hauptforderung bereits vorgerichtlich durch Zahlung erledigt hat und deshalb von vornherein nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 60/07 in VersR 2009, 867 m. w. N.). - BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz …
Auszug aus OLG Celle, 13.02.2014 - 5 U 159/13
Diese erforderliche Ausfallzeit setzt sich zusammen aus der Zeit, die für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs notwendig ist zuzüglich der Zeit für die Schadenstfestsiellung und ggf. einer angemessenen Überlegungstrist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember - VI ZR 62/07; Urteil vom 05. Februar 2013 - VI ZR 363/11 in NJW 2013, 1151 m. w. Nachweisen). - BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus OLG Celle, 13.02.2014 - 5 U 159/13
Diese erforderliche Ausfallzeit setzt sich zusammen aus der Zeit, die für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs notwendig ist zuzüglich der Zeit für die Schadenstfestsiellung und ggf. einer angemessenen Überlegungstrist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember - VI ZR 62/07; Urteil vom 05. Februar 2013 - VI ZR 363/11 in NJW 2013, 1151 m. w. Nachweisen).