Rechtsprechung
OLG Celle, 13.03.2003 - 6 U 129/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rückforderung einer Schenkung: Einbringung von Parteivortrag aus dem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren in das Hauptsacheverfahren; Ausschluss wegen Gefährdung des eigenen Unterhalts bei Miteigentum an einem Hausgrundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 286 ZPO ; § 529 BGB ; § 529 Abs. 2 BGB
Berücksichtigung des Schriftsatzes zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Ordnungsgemäße Einführung des Parteivortrags in den Prozess; Einreichung im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers nach § ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Schriftsatzes zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Ordnungsgemäße Einführung des Parteivortrags in den Prozess; Einreichung im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers nach § ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 529 Abs. 2; ZPO § 286
Berücksichtigung eines im PKH-Verfahren eingereichten Schriftsatzes im Rahmen der freien Beweiswürdigung; Berufung des Beschenkten auf Gefährdung des eigenen Unterhalts gegenüber dem Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 16.05.2002 - 4 O 281/01
- OLG Celle, 13.03.2003 - 6 U 129/02
- BGH, 06.09.2005 - X ZR 51/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98
Begriff des angemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2003 - 6 U 129/02
Zur Bemessung des dem Beschenkten hiernach verbleibenden angemessenen Unterhalts sind die einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen heranzuziehen (vgl. BGH NJW 2000, 3488, 3489).Im Rahmen der hier entsprechend heranzuziehenden Grundsätze des Verwandtenunterhalts ist anerkannt, dass die Veräußerung eines nach den übrigen Verhältnissen der Familie angemessenen Familienheims beim Verwandtenunterhalt im allgemeinen nicht verlangt werden kann, da es der Befriedigung des eigenen Unterhaltsbedarfs des Schuldners und gegebenenfalls weiterer Familienangehöriger dient und zugleich Mietaufwendungen erspart (BGH NJW 2000, 3488, 3491).
- BGH, 19.12.2000 - X ZR 146/99
Berufung des Beschenkten auf die eigene Bedürftigkeit
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2003 - 6 U 129/02
In derartigen Fällen ist es jedoch sachgerecht, dem Beschenkten jedenfalls soviel zu belassen, wie er als Selbstbehalt auch gegenüber den eigenen Eltern beanspruchen könnte (BGH NJW 2001, 1207, 1209).