Rechtsprechung
OLG Celle, 13.03.2012 - 9 W 35/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses bei vorherigem vorläufigen Bestreiten einer Insolvenzforderung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 93 ZPO; § 99 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 29 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.d. § 93 ZPO bei vorläufigem Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung durch den Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.d. § 93 ZPO bei vorläufigem Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung durch den Insolvenzverwalter
- zvi-online.de
ZPO §§ 93, 99 Abs. 2 Satz 1; InsO § 29 Abs. 1 Nr. 2
Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses bei vorherigem vorläufigen Bestreiten einer Insolvenzforderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. des § 93 ZPO bei vorläufigem Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung durch den Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 08.02.2012 - 1 O 293/11
- OLG Celle, 13.03.2012 - 9 W 35/12
Papierfundstellen
- NZI 2012, 7
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.07.2005 - 7 W 1447/05
Kostentragung bei vorläufigem Bestreiten des Insolvenzverwalters zur Prüfung der …
Auszug aus OLG Celle, 13.03.2012 - 9 W 35/12
Ob, wie der Beklagte unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OLG München vom 12. Juli 2005 (7 W 1447/05) geltend macht, im Einzelfall eine Veranlassung zur Klagerhebung zu verneinen sein kann, wenn ein Insolvenzverwalter (oder, wie hier der Beklagte, Treuhänder) eine Anmeldung zur Insolvenztabelle nur "vorläufig" bestreitet und der Forderungsgläubiger vor Ablauf einer nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu bestimmenden Überlegungsfrist Klage erhebt, kann dahinstehen.