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   OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 22/12   

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https://dejure.org/2012,9578
OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,9578)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.04.2012 - 10 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,9578)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. April 2012 - 10 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,9578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des Unterhaltsstatuts vor und ab dem 18. Juni 2011

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 18 BGBEG; Art. 22 UhPflProt Haag; Art 5 Abs. 2 EGBes 941/2009
    Maßgebliches Unterhaltsstatut bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die Zeit nach dem 17.06.2011

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Unterhaltsstatut bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die Zeit nach dem 17.06.2011

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Unterhaltsstatut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 02.05.2011 - 10 UF 88/11

    Parallele Verfahren zur Verfolgung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen von

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 22/12
    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, daß nach Satz 2 der Norm bei Unterhaltsansprüchen, die - wie vorliegend der Fall - als Prozentsatz des Mindestunterhaltes geltend gemacht werden, der geltend gemachte Monatszahlbetrag des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages (hier also Ende 2009) geltenden Mindestunterhalts nach der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersstufe zugrunde zu legen ist (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 2. Mai 2011 - 10 UF 88/11 u.a. - JurBüro 2011, 431 = juris = BeckRS 2011, 11595).
  • OLG Celle, 02.05.2011 - 10 WF 118/11

    TenorBerichtigung von Entscheidungen ohne Gründe

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2012 - 10 UF 22/12
    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, daß nach Satz 2 der Norm bei Unterhaltsansprüchen, die - wie vorliegend der Fall - als Prozentsatz des Mindestunterhaltes geltend gemacht werden, der geltend gemachte Monatszahlbetrag des zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages (hier also Ende 2009) geltenden Mindestunterhalts nach der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersstufe zugrunde zu legen ist (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 2. Mai 2011 - 10 UF 88/11 u.a. - JurBüro 2011, 431 = juris = BeckRS 2011, 11595).
  • OLG Celle, 23.04.2013 - 17 W 17/12

    IPR; Rüge eines Verstoßes gegen Grundsätze deutschen Verfahrensrechts im

    Diese bestimmen das in Verfahren vor den inländischen Gerichten auf Unterhaltspflichten anzuwendende sachliche Recht (Art. 1 HUntProt, Bamberger/ Roth, BGB, Art. 18 EGBGB, Rn. 1 und Rn. 58 insbes. zu Art. 18 Abs. 7 EGBGB, OLG Celle, Beschluss vom 13. April 2012 - 10 UF 22/12 -, veröffentlicht bei juris und in: FamRZ 2012, 1501 (Leitsatz), JAmt 2012, 487-489 (Leitsatz und Gründe)).
  • OLG Nürnberg, 10.07.2014 - 7 UF 694/14

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung polnischer

    Das Haager Protokoll von 2007 ist entgegen dem Wortlaut von Art. 22 HUP aufgrund der Erklärung in Art. 5 des Ratsbeschlusses vom 30. November 2009 unabhängig vom Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, für alle Unterhaltsverfahren, die ab dem 18. Juni 2011 eingeleitet wurden, anzuwenden (OLG Bremen FamRZ 13, 224; OLG Celle FamRZ 12, 1501; Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, 1. Aufl., C Rn 679ff., K Rn 328; a.A. OLG Nbg IPRax 12.551, die aufgegeben wird; OLG München FamRZ 2012, 1512; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1510).
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