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   OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07   

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https://dejure.org/2008,5423
OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,5423)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2008 - 15 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,5423)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2008 - 15 UF 185/07 (https://dejure.org/2008,5423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Reichweite der materiellen Rechtskraft der Entscheidung, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfindet, dessen Durchführung die Parteien durch einen Ehevertrag ausgeschlossen haben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587 BGB; § 53d S. 1 FGG
    Materielle Rechtskraft des Wegfalls des Versorgungsausgleichs aufgrund einer entsprechenden ehevertraglichen Regelung; Konstitutive Wirkung der Feststellung nach § 53d S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Abstellen auf die Gründe der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Rechtskraft des Wegfalls des Versorgungsausgleichs aufgrund einer entsprechenden ehevertraglichen Regelung; Konstitutive Wirkung der Feststellung nach § 53d S. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Abstellen auf die Gründe der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 602
  • NJW-RR 2009, 74
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Neben einer inhaltlichen Regelung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung oder Begründung von Anrechten können auch Negativentscheidungen erfasst werden, die feststellen, dass ein Ausgleich mangels Erwerbs ausgleichspflichtiger Anwartschaften ausscheidet (vgl. BGH FamRZ 1996, 282, 283. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 9 zu § 10 a VAHRG).

    Eine abänderbare Entscheidung i.S.v. § 10 a Abs. 1 VAHRG liegt jedoch nicht vor, wenn eine Ausgleichspflicht ohne Ermittlung eines Wertunterschieds und Erstellung einer Ausgleichsbilanz bereits dem Grunde nach ausgeschlossen wurde (vgl. BGH FamRZ 1996, 282, 283. OLG Hamburg FamRZ 1989, 73, 74. Staudinger/Rehme, 2004, Rn. 28 zu § 10 a VAHRG) bzw. in der Entscheidung allein ein Hinweis auf § 53 d FGG erfolgt, weil in diesem Fall mangels Rechtskraft der Entscheidung bei Nichtigkeit der Vereinbarung das Erstverfahren fortzusetzen ist (vgl. MünchKomm/Dörr, 4. Aufl., Rn. 6 zu § 10 a VAHRG, wohl a.A. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 9 zu § 10 a VAHRG).

  • BGH, 31.07.2002 - XII ZB 102/00

    Verfahrensbeendende Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).

    Darüber hinaus kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem späteren isolierten Verfahren auch in Fällen begehrt werden, in denen die Wirksamkeits- und Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bzw. die Genehmigung einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB zwar erfolgt, aber deshalb ins Leere gelaufen ist, weil der Ehevertrag bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung aus anderen, von der Prüfung nicht umfassten Gründen nichtig ist, wie dies beispielsweise vom Bundesgerichtshof wegen Formmängeln oder Verstoßes gegen § 1408 Abs. 2 Satz 2 oder § 1587 o Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht worden ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 679, 680 [für den Fall fehlender anwaltlicher Vertretung eines Ehegatten]. 681, 682 [für den Fall eines Formmangels nach § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB]. 1994, 96, 97 [zur Unwirksamkeit bei Wegfall der Geschäftsgrundlage]. anders FamRZ 2002, 1553, 1554 [bei einer gerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs auf der Grundlage einer Vereinbarung der Eheleute]).

  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur bisher wohl einhellig vertretenen Auffassung soll eine Feststellung nach § 53 d Satz 1 FGG grundsätzlich nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH FamRZ 1991, 679, 680. Jansen/Wick, FGG 3. Aufl., Rn. 4 zu § 53 d), ihr komme keine konstitutive Wirkung zu (Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 3. Aufl., Rn. 827. Borth, Versorgungsausgleich, 4. Aufl., Rn. 912).

    Darüber hinaus kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem späteren isolierten Verfahren auch in Fällen begehrt werden, in denen die Wirksamkeits- und Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bzw. die Genehmigung einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB zwar erfolgt, aber deshalb ins Leere gelaufen ist, weil der Ehevertrag bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung aus anderen, von der Prüfung nicht umfassten Gründen nichtig ist, wie dies beispielsweise vom Bundesgerichtshof wegen Formmängeln oder Verstoßes gegen § 1408 Abs. 2 Satz 2 oder § 1587 o Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht worden ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 679, 680 [für den Fall fehlender anwaltlicher Vertretung eines Ehegatten]. 681, 682 [für den Fall eines Formmangels nach § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB]. 1994, 96, 97 [zur Unwirksamkeit bei Wegfall der Geschäftsgrundlage]. anders FamRZ 2002, 1553, 1554 [bei einer gerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs auf der Grundlage einer Vereinbarung der Eheleute]).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Auch wenn der Prüfungsmaßstab des Amtsgerichts der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (FamRZ 2004, 601 ff.) im Wege der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nicht entsprechen konnte, führt die Änderung der diesbezüglichen Rechtsprechung nicht zu einer Begrenzung der Rechtskraftwirkungen einer zuvor ergangenen gerichtlichen Entscheidung (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rn. 53 Vor § 322 ZPO).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Außerdem besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2005, 691. krit. Gomille NJW 2008.274 ff.) bei Vorliegen der Voraussetzungen für diese Klageart die Möglichkeit, über die Wirksamkeit eines ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs eine gerichtliche Entscheidung im Wege der Feststellungs(wider)klage herbeizuführen, die hinsichtlich der zur Entscheidung gestellten Frage materielle Rechtskraft entfaltet (BGH NJW 1982, 2257. Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05 -).
  • OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 13 U 61/99
    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Die materielle Rechtskraft des Prozessurteils bewirkt eine Sperre für die Wiederholung einer Klage, die auf denselben Streitgegenstand gerichtet ist und denselben prozessualen Mangel aufweist, der zur Klagabweisung geführt hat (Musielak in: Musielak, ZPO, 6. Aufl., Rn. 44 zu § 322 ZPO. MünchKommZPO/Gottwald, 2. Aufl., Rn. 161 zu § 322 ZPO. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1735, 1736).
  • OLG Bremen, 09.02.2007 - 4 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Ehevertrages

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 UF 22/05

    Zur Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Außerdem besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2005, 691. krit. Gomille NJW 2008.274 ff.) bei Vorliegen der Voraussetzungen für diese Klageart die Möglichkeit, über die Wirksamkeit eines ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs eine gerichtliche Entscheidung im Wege der Feststellungs(wider)klage herbeizuführen, die hinsichtlich der zur Entscheidung gestellten Frage materielle Rechtskraft entfaltet (BGH NJW 1982, 2257. Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05 -).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 UF 24/07

    Prüfungspflicht des Familiengerichts zur Wirksamkeit einer Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2008 - 15 UF 185/07
    Sei der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine ehevertragliche Regelung oder eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB nicht durchgeführt worden und stelle sich später deren Nichtigkeit heraus, sei es den Eheleuten grundsätzlich eröffnet, die Durchführung des Versorgungsausgleichs später geltend zu machen (vgl. BGH FamRZ 2002, 1553. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 793. OLG Bremen FamRZ 2007, 1180. OLG Hamm FamRZ 2007, 1257, 1258. differenzierend Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 368).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 238/03

    Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

  • OLG Hamburg, 11.05.1988 - 12 WF 20/88
  • OLG Hamburg, 24.01.2014 - 13 W 8/14
    Die Privilegierung des § 60 Abs. 2 KostO ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anzuwenden - der zur Entscheidung berufene Einzelrichter schließt sich der Auffassung des OLG München (NJW 2009, 602, 603) und des OLG Schleswig (MDR 2008, 1186) an, wonach mit der Anerkennung der (Grundbuch-) Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schon nach dem auf die Rechtsträger abstellenden Wortlaut der Norm eine Anwendung der Vorschrift weder bei Übertragung des Eigentums auf eine aus Angehörigen des bisherigen Eigentümers, noch im - hier vorliegenden - Fall der Übertragung von einer GbR auf einen Angehörigen der Gesellschafter in Betracht kommt.
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