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   OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10   

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https://dejure.org/2010,5331
OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10 (https://dejure.org/2010,5331)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.09.2010 - 10 UF 198/10 (https://dejure.org/2010,5331)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. September 2010 - 10 UF 198/10 (https://dejure.org/2010,5331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Angabe der Versorgungsregelung im Tenor bei interner Teilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 VersAusglG; § 11 VersAusglG
    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bei interner Teilung einer berufsständischen Versorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bei interner Teilung einer berufsständischen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10; VersAusglG § 11
    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bei interner Teilung einer berufsständischen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 379
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96

    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
    Die Ehefrau erhält nach Auffassung des Senats mit diesem Zuschlag einen angemessenen Ausgleich für die Einschränkung des Risikoschutzes (vgl. zur beschränkten Prüfungskompetenz der Gerichte schon BGH FamRZ 1999, 158, 159; 2008, 1418, 142 zur früheren Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 18 UF 24/10

    Versorgungsausgleich: Aufnahme der Rechtsgrundlage in den Tenor

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
    Die Beteiligte vertritt - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OLG Stuttgart vom 9. Februar 2010 (18 UF 24/10) - die Auffassung, der Zusatz stelle "eine überflüssige, wenn nicht gar schädliche Festschreibung der Rechte der Ehefrau dar, denn zukünftige Satzungsänderungen würden für die Ehefrau nicht gelten, so dass sie eine rechtliche Sonderstellung in der Versichertengemeinschaft der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen einnehmen würde".
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 134/07

    Realteilung von Anrechten des Notarversorgungswerks Hamburg durch Abschluss einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
    Die Ehefrau erhält nach Auffassung des Senats mit diesem Zuschlag einen angemessenen Ausgleich für die Einschränkung des Risikoschutzes (vgl. zur beschränkten Prüfungskompetenz der Gerichte schon BGH FamRZ 1999, 158, 159; 2008, 1418, 142 zur früheren Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 84/10

    Versorgungsausgleich: Anforderungen an den Tenor bei interner Teilung eines

    Die Beschwerde der D.A., die dem Senat infolge der beschränkten Anfechtung nur hinsichtlich des dort bestehenden Anrechts des Antragsgegners anfällt (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 15 UF 196/10 - m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 13. September 2010 - 10 UF 198/10 - Hahne, in Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Auflage, § 224 FamFG, Rz. 1, Althammer, in Johannsen/Henrich, a.a.O., § 58 FamFG, Rz. 4 und § 64 FamFG, Rz. 7; Ruland, Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rz. 1027), ist nach §§ 58 ff., 228 FamFG zulässig; insbesondere ist die D.A. gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 UF 147/10 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 15 UF 238/10 -).

    Insoweit tritt der Senat vollumfänglich der zutreffenden und auf den Streitfall übertragbaren Begründung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13. September 2010 - 10 UF 198/10 -, m.z.w.N.; im Ergebnis ebenso OLG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4 UF 103/10 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 UF 147/10 - ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. November 2010 - 4 UF 159/10 - a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 18 UF 24/10) bei.

  • OLG Celle, 30.10.2013 - 10 UF 204/13

    Berücksichtigung der Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts

    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2011, 547) und des Senats (FamRZ 2011, 379) ist bei der internen Teilung eines Anrechts, die nicht auf gesetzlicher Grundlage erfolgt, die maßgebliche Rechtsgrundlage für das auf die ausgleichsberechtigte Person übertragene Anrecht in den Tenor der Entscheidung aufzunehmen.
  • OLG Bremen, 13.12.2010 - 4 UF 103/10

    Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung

    Der angefochtene Teil der erstinstanzlichen Entscheidung ist dabei in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage zu bringen (OLG Celle, Beschluss vom 13.09.2010, 10 UF 198/10, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2015 - 18 UF 70/14

    Versorgungsausgleich: Gewährung eines prozentualen Zuschlags zum Ausgleich des

    Die gegen die Entscheidung des Familiengerichts gerichtete Beschwerde hat das Oberlandesgericht Celle (FamRZ 2011, 379) mit der in den Entscheidungsgründen getroffenen Feststellung zurückgewiesen, dass die den Ausgleich des beschränkten Risikoschutzes betreffende Satzungsbestimmung die Anforderungen des § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VersAusglG erfülle.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2011 - 7 UF 218/10

    Höhe der Teilungskosten

    Die angefochtenen Teilungsanordnungen des Amtsgericht sind dabei aufgrund des Rechtmittels in vollem Umfang auf ihre Übereinstimmung mit dem materiellen Recht zu prüfen (vgl. OLG Bremen v. 13.12.2010, 4 UF 103/10; OLG Celle v. 13.09.2010, 10 UF 198/10, FamRZ 2011, 379).
  • OLG Celle, 12.04.2011 - 15 UF 308/10

    Versorgungsausgleich; Teilungskosten

    In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des zu übertragenden Versorgungsanrechts erfordert, sodass bei untergesetzlichen Versorgungsregelungen die Angabe der maßgeblichen Versorgungsregelung für die Klarstellung des geschaffenen Anrechts geboten ist (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 379 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2011 - 7 UF 107/10

    Höhe der Teilungskosten von Anrechten im Versorgungsausgleich

    Aufgrund des Rechtmittels sind die angefochtenen Teilungsanordnungen in vollem Umfang auf ihre Übereinstimmung mit dem materiellen Recht zu prüfen (vgl. OLG Bremen v. 13.12.2010, 4 UF 103/10; OLG Celle v. 13.09.2010, 10 UF 198/10, FamRZ 2011, 379).
  • OLG Celle, 12.04.2011 - 15 U 308/10

    Die Teilungskosten beim Versorgungsausgleich durch ein Versorgungswerk sind bei

    In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des zu übertragenden Versorgungsanrechts erfordert, sodass bei untergesetzlichen Versorgungsregelungen die Angabe der maßgeblichen Versorgungsregelung für die Klarstellung des geschaffenen Anrechts geboten ist (vgl. OLG Celle FamRZ 2011, 379 f. ).
  • OLG München, 21.11.2011 - 12 UF 1638/11

    Versorgungsausgleich: Angemessener Teilungskostenabzug durch den

    Die angefochtenen Teilungsanordnungen des Amtsgerichts sind dabei aufgrund des Rechtmittels in vollem Umfang auf ihre Übereinstimmung mit dem materiellen Recht zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf FuR 11, 582; OLG Celle FamRZ 2011, 379).
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