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   OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00   

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https://dejure.org/2001,11605
OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00 (https://dejure.org/2001,11605)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2001 - 22 U 1/00 (https://dejure.org/2001,11605)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 22 U 1/00 (https://dejure.org/2001,11605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbauseinandersetzung: Pfändungspfandgläubiger und Pfandschuldner als Miterben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2033 BGB
    Erbauseinandersetzung; Herausgabeanspruch; Pfändungspfandrecht; Miterbe; Zustimmung ; Verfügungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbauseinandersetzung; Herausgabeanspruch; Pfändungspfandrecht; Miterbe; Zustimmung ; Verfügungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 2033

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2033
    Erbauseinandersetzung des Pfändungspfandgläubigers - Pfändung des Erbteils eines Miterben - Zustimmung des Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67

    Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00
    Indem die beiden Klägerinnen sich in dem Vertrag über die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses ihres und des Beklagten Vaters, den die Parteien zu je einem Drittel beerbt hatten, am 27. Oktober 1998 geeinigt haben, dass die zum Nachlass gehörende gemeinschaftliche Forderung der Parteien gegen die Hinterlegungsstelle zu je einem Drittel an die Miterben abgetreten sein sollte, hat der Beklagte (entsprechend § 1258 Abs. 3, § 1273 Abs. 2 Satz 1 BGB) die Teilforderung von einem Drittel erworben, belastet mit dem Pfändungspfandrecht der Klägerin zu 1 (vgl. BGHZ 52, 99 / 107).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 4 U 78/97

    Verjährung des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag bei mehr als dreijährigem

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00
    Die Erbauseinandersetzung des Pfändungspfandgläubigers hängt nicht von der Zustimmung des Miterben ab, dessen Erbteil gepfändet wurde (entgegen Urt. d. 4. Sen. v. 6. Feb. 1998 - 4 U 78/97).
  • LG Baden-Baden, 15.02.2000 - 3 O 14/99

    Baurisikoausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 22 U 1/00
    22 U 1/00 3 O 14/99 LG #######.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 20 W 24/23

    Abschichtungsvereinbarung aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Verbreitet wird demgemäß auch angenommen, dass der jeweilige Gläubiger auch berechtigt ist, im Wege des Betreibens der Auseinandersetzung im obigen Sinne mit den weiteren Miterben entsprechende Vereinbarungen zu treffen, die auch gegenüber dem jeweiligen Schuldner wirksam sind (vgl. etwa das von den Antragstellern im Schriftsatz vom 09.11.2022 offenkundig in Bezug genommene Urteil des OLG Celle vom 14.06.2001, Az. 22 U 1/00 = BeckRS 2001, 30186580; BeckOK ZPO/Riedel, Stand 01.12.2022, § 859 Rz. 34; Münchener Kommentar/Smid, ZPO, 6. Aufl., § 859 Rz. 19).
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