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   OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12   

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https://dejure.org/2012,36547
OLG Celle, 14.09.2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2012 - 1 Ws 360/12 (https://dejure.org/2012,36547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 5 JVEG; § 464b S. 3 StPO; § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten bei fehlender unverzüglicher Anzeige der Anreise von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Freigesprochenen auf Ersatz seiner Reisekosten bei fehlender unverzüglicher Anzeige der Anreise von einem anderen als dem in der Ladung angegebenen Ort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Freispruch; Reisekosten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 62
  • Rpfleger 2013, 174
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 Ws 104/22
    Die Ladung des (vormaligen) Angeklagten wäre vorliegend wegen seiner notwendigen Anwesenheit in jedem Fall aufrechterhalten worden, sodass ihm die Mehrkosten zu erstatten sind, die durch die An- und Rückreise von und zu seinem Wohnsitz in der Schweiz entstanden sind (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2013, 62; Schneider, JVEG, 4. Auflage, § 5 Rdnr. 80).
  • LG Potsdam, 22.02.2013 - 24 Qs 177/12

    Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei

    a) Zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen des freigesprochenen Betroffenen, die nach der Auslagenentscheidung im amtsgerichtlichen Urteil die Landeskasse zu tragen hat, zählen grundsätzlich die Kosten für die Fahrt des Betroffenen zum Verhandlungstermin und zurück (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2012, 1 Ws 360/12, bei juris; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 464a, Rdn. 15 m.w.N.).
  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 Ws 148/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Besetzung des Beschwerdegerichts

    Eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters gemäß § 464b Satz 3 StPO i. V. m. § 568 Satz 1 ZPO ist nicht gegeben (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.09.2013, 2 Ws 462/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.02.2012, 3 Ws 41/12; OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2009, 2 Ws 270/09; Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Aufl., § 464b Rn. 7; KK-Gieg, 7. Aufl., § 464b, Rn. 4b; abweichend OLG Celle, Beschluss v. 06.10.2009, 1 Ws 488/09; Beschluss v. 14.09.2012, 1 Ws 360/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2016 - L 10 SF 1/16
    Nur so wäre es dem Gericht möglich gewesen, zu prüfen, ob es an der Begutachtung durch Dr. D. festhält oder gegebenenfalls den Sachverhalt auf andere Weise aufklärt (Vgl. OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2012 - 1 WS 360/12).
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