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OLG Celle, 14.11.1990 - 3 Ss 239/90 |
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- OLG Celle, 04.01.1989 - 3 Ss 286/88
Auszug aus OLG Celle, 14.11.1990 - 3 Ss 239/90
Was als Fahrlässigkeit i. S. der §§ 324, 326 StGB anzusehen ist, ist nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (vgl. Senatsurteil v. 4.1. 1989 Ä 3 Ss 286/88 Ä 29 Js 19863/88 ..).»Der 3. Strafsenat des OLG Celle hat mit dieser Entscheidung die von ihm maßgeblich geprägte Rechtspr., nach der bei fahrlässiger Begehung von Umweltdelikten der wasser- und entwässerungsrechtliche Sorgfaltsmaßstab hoch anzusetzen ist (vgl. Senatsurteil v. 4.1. 1989 Ä 3 Ss 286/88 Ä, ZfW 1990, 303), fortgesetzt.