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   OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22   

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https://dejure.org/2023,2558
OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22 (https://dejure.org/2023,2558)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2023 - 14 U 111/22 (https://dejure.org/2023,2558)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 14 U 111/22 (https://dejure.org/2023,2558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Passieren eines im Einsatz befindlichen Müllfahrzeugs, Haftungsverteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVO § 1; StVO § 3; StVO § 35 Abs. 6
    Müllfahrzeug; Schrittgeschwindigkeit; Seitenabstand; Verhalten beim Passieren eines im Einsatz befindlichen Müllfahrzeugs

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Verhalten beim Passieren eines Müllfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 ; StVO § 3 ; StVO § 35 Abs. 6
    Verhalten beim Passieren eines im Einsatz befindlichen Müllfahrzeugs - Müllfahrzeug; Schrittgeschwindigkeit; Seitenabstand

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Müllfahrzeug im Einsatz vorbeifahrenden Fahrzeug mit einem von einem Müllwerker hinter dem Müllfahrzeug hervorgeschobenen Müllrollcontainer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Nur mit Schrittgeschwindigkeit am Müllwagen vorbei? 13 km/h können auch ok sein!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Passieren eines im Einsatz befindlichen Müllfahrzeugs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorbeifahren an Müllfahrzug setzt nicht stets Schrittgeschwindigkeit und Seitenabstand von 2 m voraus - Im Einzelfall kann Geschwindigkeit von 13 km/h sowie Seitenabstand von 50 cm ausreichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 697
  • NZV 2023, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Beim Vorbeifahren an Müllfahrzeugen im Einsatz muss nicht stets oder in der Regel Schrittgeschwindigkeit oder ein Sicherheitsabstand von 2 m eingehalten werden (a.A. z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, juris); maßgeblich sind vielmehr die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, u.a. die örtlichen Gegebenheiten und etwaige Wahrnehmungen des Fahrzeugführers.

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, Rn. 27, juris, mit Verweis u.a. auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 , NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 , ZfS 2002, 422), darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Im Urteil des Landgerichts ist aber ein solcher Hinweis zu sehen, und die Klägerin hätte entsprechend weiter vortragen müssen (vgl. hierzu und näher u.a. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 445/19 , juris).
  • LG Berlin, 10.04.2002 - 24 O 99/01
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Nicht nur im Hinblick auf das auf die Arbeitsverrichtung gerichtete Hauptaugenmerk, sondern auch mit Blick auf die zu fordernde Effizienz der Müllabfuhr müssten andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Müllwerker im Einsatz ihre Pflichten etwa aus § 1 StVO nicht im selben Maße erfüllen, wie nicht privilegierte Verkehrsteilnehmer; es müsse demnach etwa mit plötzlich vor oder hinter dem Fahrzeug hervortretenden Personen gerechnet werden (OLG Karlsruhe, aaO, mit Verweis u.a. auf LG Berlin, Urteil vom 10.04.2002 - 24 O 99/01, Schaden-Praxis 2002, 263 und Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 35 StVO, Rn. 131).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Schließlich sei bekannt, dass bei Einsatz der privilegierten Fahrzeuge tätige Personen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt nicht stets in jeder Hinsicht beachten (können), weil ihr Hauptaugenmerk auf ihrer Arbeitsverrichtung liege (OLG Karlsruhe, aaO; LG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2014 - 13 S 24/14, NZV 2014, 412).
  • LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Müllmann

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, Rn. 27, juris, mit Verweis u.a. auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 , NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 , ZfS 2002, 422), darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.
  • OLG Hamm, 11.11.1987 - 3 U 328/86

    Vorsichtige Fahrweise eines Kraftfahrers; Müllfahrzeug ; Seitenabstand;

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, Rn. 27, juris, mit Verweis u.a. auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 , NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 , ZfS 2002, 422), darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.
  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 87/22

    Straßenbauarbeiter als Verkehrsteilnehmer; Straßenbauarbeiter kein Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Soweit der Beklagte zu 2) aus der Entscheidung des Senats vom 16. November 2022 - 14 U 87/22 (veröffentlicht u.a. bei juris) etwas herleiten möchte, verkennt er, dass sich die Fälle maßgeblich unterscheiden (insbesondere: dort der Kläger, ein Fahrbahnmarkierer, der achtlos auf die freigegebene Fahrbahn getreten war, wobei die Unfallgegnerin den Kläger aber hätte sehen müssen; hier kein nachgewiesenes Verschulden auf Klägerseite) und der Senat im Übrigen in jenem Fall letztlich nur über die Frage eines etwaigen Mitverschuldensanteils des verletzten Fahrbahnmarkierers zu entscheiden hatte.
  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Der Leerungsvorgang von Mülltonnen, wie hier, gehört zum Betrieb des Müllfahrzeugs (zum vergleichbaren Fall des Entladens von Öl aus einem Tanklastwagen s. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2015 - VI ZR 139/15 , BGHZ 208, 140-154 ).
  • OLG Celle, 10.06.2020 - 14 U 218/19

    Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Sonderschutzfahrzeugs; Haftung des Fahrers

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Des weiteren ist nach den Feststellungen des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen davon auszugehen, dass die Mitarbeiterin der Klägerin, die Zeugin M., mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von jedenfalls 13 km/h fuhr, mithin nicht mit Schrittgeschwindigkeit, die im Bereich von 5 bis 7 km/h zu verorten ist (näher und zur uneinheitlichen Rechtsprechung bzgl. "Schrittgeschwindigkeit" s. z.B. König in: Hentschel/König/Dauer-König, aaO, § 41 StVO, Rn. 181, der die "äußerste Grenze" im Übrigen bei 10 km/h sieht; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Juni 2020 - 14 U 218/19 , Rn. 26, juris: "...10 bis 15 km/h, also fast doppelt so hoch wie Schrittgeschwindigkeit" ).
  • OLG Köln, 14.02.2002 - 12 U 142/01

    Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Handybenutzung

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22
    Nicht nur im Hinblick auf das auf die Arbeitsverrichtung gerichtete Hauptaugenmerk, sondern auch mit Blick auf die zu fordernde Effizienz der Müllabfuhr müssten andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Müllwerker im Einsatz ihre Pflichten etwa aus § 1 StVO nicht im selben Maße erfüllen, wie nicht privilegierte Verkehrsteilnehmer; es müsse demnach etwa mit plötzlich vor oder hinter dem Fahrzeug hervortretenden Personen gerechnet werden (OLG Karlsruhe, aaO, mit Verweis u.a. auf LG Berlin, Urteil vom 10.04.2002 - 24 O 99/01, Schaden-Praxis 2002, 263 und Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 35 StVO, Rn. 131).
  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Wer vor einer Kurve ohne sichtbaren Gegenverkehr das Hindernis links umfährt, muss den Gegenverkehr sichern und ggf. Warnzeichen geben, je nach Einzelfall Schrittgeschwindigkeit einhalten und bei Auftauchen eines entgegenkommenden Fahrzeuges sofort anhalten (Hentschel-König-Dauer, aaO., § 6 StVO, Rn. 6, vgl. zu § 3 Abs. 1 StVO : Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 14 U 111/22 , Rn. 30, juris).
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