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   OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21   

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https://dejure.org/2021,10200
OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21 (https://dejure.org/2021,10200)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21 (https://dejure.org/2021,10200)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. April 2021 - 3 Ws 91/21 (https://dejure.org/2021,10200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Corona, Maskenpflicht Hauptverhandlung, Sitzungspolizei, Abtrennung, Aussetzung, Kostentragungspflicht Verteidiger

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 S. 1 StPO; § 4 Abs. 1 IfSG
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal; Verweigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Maske wie Ausbleiben zu bewerten; Keine Beeinträchtigung der Verteidigung durch Anordnung zum Maske-Tragen; Aussetzung des Verfahrens bei grundloser ...

  • strafrechtsiegen.de

    Maskenpflicht in Hauptverhandlung - Weigerung Verteidiger - Coronapandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176 ; StPO § 145 Abs. 4
    Weigerung des Verteidigers, in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen.

  • rechtsportal.de

    GVG § 176 ; StPO § 145 Abs. 4
    Weigerung des Verteidigers, in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona - Wenn der Verteidiger in der Hauptverhandlung keine Maske tragen will: Trennung, Aussetzung, Kostentragung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Verteidiger keine Maske tragen will...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maskenpflicht in der in der Hauptverhandlung - Corona-Virus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen ist nicht zu beanstanden - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Während Gerichtsverhandlung ist Maskenpflicht dringend geboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 230
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Nach heute im Grunde nicht mehr bestrittener Auffassung kann sich eine sitzungspolizeiliche Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer Maske mit auch höherer Schutzklasse im Gerichtssaal auf vernünftige Gründe des Gemeinwohls stützen, ist diese zumindest zur Senkung der Wahrscheinlichkeit einer Covid-19-Infektion geeignet und sind mildere und gleich geeignete Mittel insoweit nicht ersichtlich (vgl. BVerfG MDR 2020, 1523; LG Frankfurt, AnwBl Online 2021, 453; Schmidt/Rau, COVID-19, Rechtsfragen zur Coronakrise, 2. Aufl., § 19 Straf- und Strafprozessrecht, Rn. 86; Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19 - Corona- Gesetzgebung - Gesundheit und Soziales, § 20 Verfahrensrecht, Rn.67).

    Wenn sich der Vorsitzende - oder die seine Entscheidung bestätigende Kammer - dabei im Rahmen gesundheitsbehördlicher Empfehlungen bewegt, wird dies in aller Regel nicht zu beanstanden sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20 juris Rn. 4).

    Es ist auch kein gleich geeignetes, milderes Mittel ersichtlich, da eine Mund- und Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen einen höheren Schutz vor Infektionen bieten dürfte als das bloße Einhalten eines Abstands und das Belüften der Räumlichkeiten (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 28.09.2020, 1 BvR 1948/20, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Sie dient damit neben dem Schutz einer geordneten Rechtspflege, des Prozesses der Rechts- und Wahrheitsfindung und daneben auch der Wahrung der subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten oder betroffener Dritter (BVerfG, Beschluss vom 11.05.1994 - 1 BvR 733/94, NStZ 1995, 40).
  • BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06

    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2005 - 6 EVY 7/04

    Verstoß gegen die Pflicht zur Übernahme einer Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn sich der Verteidiger im Hinblick auf die in § 145 Abs. 1 StPO benannten Fälle objektiv prozessordnungswidrig und subjektiv vermeidbar pflichtwidrig verhalten hat (OLG Köln NJW 2005, 3588 [mit anwaltsgerichtlicher Folgeentscheidung AnwGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491]; OLG Koblenz NStZ 1982, 43; LR-Jahn, § 145 StPO Rn. 34; Meyer-Goßner/Schmitt, § 145 StPO Rn. 17).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94

    Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Sie dient damit neben dem Schutz einer geordneten Rechtspflege, des Prozesses der Rechts- und Wahrheitsfindung und daneben auch der Wahrung der subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten oder betroffener Dritter (BVerfG, Beschluss vom 11.05.1994 - 1 BvR 733/94, NStZ 1995, 40).
  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81

    Unzeitige; Entfernung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verlassen

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn sich der Verteidiger im Hinblick auf die in § 145 Abs. 1 StPO benannten Fälle objektiv prozessordnungswidrig und subjektiv vermeidbar pflichtwidrig verhalten hat (OLG Köln NJW 2005, 3588 [mit anwaltsgerichtlicher Folgeentscheidung AnwGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491]; OLG Koblenz NStZ 1982, 43; LR-Jahn, § 145 StPO Rn. 34; Meyer-Goßner/Schmitt, § 145 StPO Rn. 17).
  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21
    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • OLG Celle, 02.08.2021 - 2 Ws 230/21

    Sitzungspolizeiliche Verfügung zum Nachweis eines Corona-Schnelltests vor Zutritt

    Denn würde den Beschwerdeführern gemäß der angefochtenen Sicherungsverfügung der Zutritt zum Sitzungssaal verwehrt werden, müssten sie damit rechnen, dass infolge ihres Ausbleibens gemäß § 145 StPO die Hauptverhandlung ausgesetzt und ihnen die dadurch verursachten Kosten auferlegt würden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, NdsRpfl 2021, 251).

    Die Ermächtigung erstreckt sich deshalb auch auf Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, NdsRpfl 2021, 251; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. September 2020, 1 BvR 1948/20, juris).

    Dem Vorsitzenden kommt danach ein weiter Ermessensspielraum zu; das Ermessen des Vorsitzenden bezieht sich sowohl auf die Frage, ob überhaupt eingeschritten wird, als auch darauf, in welcher Weise auf eine drohende Störung unter Abwägung der von der Anordnung betroffenen Rechtsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu reagieren ist (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, NdsRpfl 2021, 251; BeckOK-GVG/Allgayer, § 176 Rn. 4).

  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang überzeugend darauf hingewiesen, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung, wegen der andauernden Covid-19-Pandemie im Gerichtssaal eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls beruht, weil sie geeignet ist, mögliche Infektionen im Gerichtssaal zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken, und kein gleich geeignetes, milderes Mittel ersichtlich ist (BVerfG [3 Kammer des 1. Senats], Nichtannahmebeschl. v. 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20 = MDR 2020, 1523; im Ergebnis ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21 = StraFo 2021, 242; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2020 - 2 Ws 54 - 55/20 = NStZ 2020, 694; LG Chemnitz, Beschluss vom 12.04.2021 - 4 Qs 108/21, bei juris LG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2020 - 2-03 T 4/20, bei juris; Kissel/Mayer GVG 10. Aufl. § 176 Rn. 15a; Metz DRiZ 2020, 256; Schmidt COVID-19 Rechtsfragen zur Corona-Krise 3. Aufl. § 23 Straf- und Verfahrensrecht Rn. 86).
  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    Diese Anordnungsbefugnis umfasst auch Maßnahmen des Infektionsschutzes (vgl. OLG Frankfurt 27. September 2022 - 7 WF 116/22 - zu II der Gründe; BayObLG 9. August 2021 - 202 ObOWi 860/21 - zu II 2 b aa (1) der Gründe; OLG Celle 15. April 2021 - 3 Ws 91/21 - zu III 1 der Gründe; LG Braunschweig 12. Januar 2022 - 7 Ns 906 Js 65257/20 (306/21) - zu III der Gründe; LG Frankfurt 5. November 2020 - 2-03 T 4/20 - zu II 2 der Gründe) .

    Sie stellt sich aus denselben Erwägungen wie die auf das Hausrecht gestützte Maßnahme als verhältnismäßig dar (vgl. BVerfG 28. September 2020 - 1 BvR 1948/20 - zu II der Gründe; OLG Frankfurt 27. September 2022 - 7 WF 116/22 - zu II der Gründe; BayObLG 9. August 2021 - 202 ObOWi 860/21 - zu II 2 b aa (1) der Gründe; OLG Celle 15. April 2021 - 3 Ws 91/21 - zu III 1 der Gründe; LG Braunschweig 12. Januar 2022 - 7 Ns 906 Js 65257/20 (306/21) - zu III der Gründe; LG Frankfurt 5. November 2020 - 2-03 T 4/20 - zu II 2 der Gründe) .

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2021 - 9 QsOWi 61/21

    Corona-Schnelltest, Durchführung Hauptverhandlung

    Die Norm dient nach ständiger Rechtsprechung in Zeiten der Corona-Pandemie als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung des Vorsitzenden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Sitzung (vgl. nur OLG Celle, Beschl. v. 15.04.2021 - 3 Ws 91/21; LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 05.11.2020 - 2-03 T 4/20).
  • OLG Celle, 20.05.2021 - 3 Ws 143/21

    Verweigerung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes als wichtiger Grund für

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 15. März 2021, hat der Senat durch Beschluss vom 15. April 2021 (Az.: 3 Ws 91/21; BeckRS 2021, 8318) als unbegründet verworfen, da weder die von der Kammer angeordnete Abtrennung des Verfahrens betreffend den Angeklagten B. noch die Aussetzung und die damit verbundene Auferlegung der Kosten auf den Verteidiger zu beanstanden waren.

    Der Pflichtverteidiger hat vielmehr durch sein schuldhaftes, rücksichtsloses und unverantwortliches Verhalten die Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens 21 Js 1192/13 gegen den Angeklagten zu verantworten (vgl. Senat, Beschluss vom 15. April 2021, Az.: 3 Ws 91/21, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Teilweise wird vertreten, § 305 Satz 1 StPO sei bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Abtrennungsbeschluss mangels inneren Zusammenhangs nicht einschlägig, weil der Beschluss, mit dem die Abtrennung des gegen einen Angeklagten gerichteten Verfahrens angeordnet wird, lediglich das gegen diesen gerichtete Verfahren hemme (OLG Celle, Beschluss vom 15. April 2021, 3 Ws 91/21, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013, 1 Ws 158/13, juris, Rn.11; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2019, 2 Ws 454/19, juris, Rn. 1; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 64. Aufl., § 2 Rn. 13; Scheuten in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 2 Rn. 15 und § 4 Rn. 14; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 2 Rn. 26, § 4 Rn. 44).
  • OLG Oldenburg, 17.01.2023 - 2 Ss OWi 8/23

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Anordnung des Aufsetzens

    Ein Vorsitzender war zu Hochzeiten der Pandemie gem. § 176 GVG grundsätzlich berechtigt, vom Verteidiger das Aufsetzen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verlangen (vergleiche OLG Celle, NdsRpfl 2021, 251 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9.8.2021, 202 ObOWi 860/21, juris).
  • AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20

    Befangenheitsablehnung eines Richters wegen Nichtgestattung des Tragens einer

    Die Regelung ist aber schon nach ihrem Wortlaut als Ausnahmeregelung konzipiert (OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21 = BeckRS 2021, 8318) .
  • AG Melsungen, 10.06.2022 - 55 F 977/20
    Die Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung durch das Gericht war als sitzungspolizeiliche Maßnahme gemäß § 176 GVG zulässig (vgl. etwa auch OLG Celle, Beschl. v. 15.04.2021, COVuR 2021, 497).
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