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   OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22   

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https://dejure.org/2022,25580
OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.09.2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. September 2022 - 24 W 3/22 (https://dejure.org/2022,25580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 128a Abs. 1 ZPO; § 337 S. 1 ZPO; § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO
    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen Vertagungsbeschluss; Beurteilung von technischen Störungen bei einer Bild- und Tonübertragung

  • IWW

    § 128a Abs. 1 ZPO
    Verfahrensrecht

  • JurPC

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO

  • RA Kotz

    Vertagung Gerichtsverhandlung; Gescheiterte Bild- und Tonübertragung

  • Betriebs-Berater

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 1
    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen Vertagungsbeschluss; Beurteilung von technischen Störungen bei einer Bild- und Tonübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertagung der Verhandlung bei gescheiterter Bild- und Tonübertragung?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vertagung und kein Versäumnisurteil wenn eine Partei aus ungeklärten technischen Gründen nicht an mündlicher Verhandlung per Videokonferenz nach § 128a ZPO teilnehmen kann

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 128a ZPO: Keine Säumnis trotz Panne bei Videoverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verbindung zum Gericht: Säumnis? (IMR 2022, 466)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 307
  • NJW-RR 2022, 1653
  • MDR 2022, 1561
  • MDR 2023, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es dabei, die Sorgfaltsanforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679 und Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 21).

    Eröffnet das Gericht die Nutzung technischer Kommunikationsmedien und bedient sich ein Verfahrensbeteiligter derselben, so dürfen die aus deren technischen Gegebenheiten herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt werden (BGH, Urteil vom 25. November 2004 aaO zur Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax).

  • BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es dabei, die Sorgfaltsanforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, nicht zu überspannen (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679 und Beschluss vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 21).

    Gleiches gilt für nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage (BGH, Beschluss vom 22. November 2017 aaO Rn. 23 mwN).

  • OLG Hamm, 14.02.1991 - 6 W 43/90
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Da ein Vertagungsbeschluss nach § 337 Satz 1 ZPO nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (OLG München, MDR 1956, 684; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 703; OLG Hamburg, NJW-RR 2022, 1073; Büscher aaO Rn. 28 mwN) mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, ist unter Berücksichtigung der Interessenlage des Klägers anzunehmen, dass er auch diesen Beschluss einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterstellen wollte.
  • LG Essen, 20.03.1963 - 1 S 58/62
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Denn durch diesen hat das Landgericht zwar den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht förmlich zurückgewiesen, aber doch entschieden, ein Versäumnisurteil nicht zu erlassen, sondern von Amts wegen einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, in dem die Beklagten, wenn sie nicht erneut säumig sind, durch ihr Verhandeln zur Sache den Erlass eines Versäumnisurteils abwenden können (OLG Nürnberg, MDR 1963, 507; LAG Frankfurt, NJW 1963, 2046, 2047; Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 337 Rn. 14; Anders in Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 337 Rn. 8; aA OLG Dresden, Urteil vom 28. August 1995 - 2 U 921/95, BeckRS 1995, 12462; LAG Düsseldorf, NJW 1961, 2371, 2372).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Ein solcher Anlass besteht für die Entwicklung höchstrichterlicher Leitsätze nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).
  • OLG München, 11.01.1956 - 8 W 520/56

    Antrag auf Versäumnisurteil ; Vertagung ; Auflage; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Da ein Vertagungsbeschluss nach § 337 Satz 1 ZPO nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (OLG München, MDR 1956, 684; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 703; OLG Hamburg, NJW-RR 2022, 1073; Büscher aaO Rn. 28 mwN) mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, ist unter Berücksichtigung der Interessenlage des Klägers anzunehmen, dass er auch diesen Beschluss einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterstellen wollte.
  • LAG Hessen, 16.07.1963 - 5 Ta 36/63
    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Denn durch diesen hat das Landgericht zwar den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht förmlich zurückgewiesen, aber doch entschieden, ein Versäumnisurteil nicht zu erlassen, sondern von Amts wegen einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen, in dem die Beklagten, wenn sie nicht erneut säumig sind, durch ihr Verhandeln zur Sache den Erlass eines Versäumnisurteils abwenden können (OLG Nürnberg, MDR 1963, 507; LAG Frankfurt, NJW 1963, 2046, 2047; Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 337 Rn. 14; Anders in Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl., § 337 Rn. 8; aA OLG Dresden, Urteil vom 28. August 1995 - 2 U 921/95, BeckRS 1995, 12462; LAG Düsseldorf, NJW 1961, 2371, 2372).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Wegen der geringen Formstrenge reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Anliegen der Überprüfung derselben durch die höhere Instanz hinreichend klar erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112, 1113).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Ob die sofortige Beschwerde gegen den Vertagungsbeschluss vom 8. Februar 2022 statthaft ist (s. o. unter 1. b bb; vgl. Büscher aaO; Göbel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 337 Rn. 11; Toussaint in BeckOK ZPO, § 336 Rn. 5.1 [Stand: 1. Juli 2022]; jew. mwN zum Meinungsstand), kann offenbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 Rn. 4 mwN).
  • OLG Braunschweig, 21.01.1992 - 2 W 5/92

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22
    Auch in Fällen, in denen ein Beschluss durch Verkündung bekanntgegeben wird, beginnt die Beschwerdefrist erst mit der - nach § 329 Abs. 3 ZPO erforderlichen - Zustellung (MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 569 Rn. 4, 6; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 24. November 2000, BT-Drucks. 14/4722, S. 112; aA Anders aaO Rn. 9 unter Hinweis auf die vor dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses ergangene Entscheidung OLG Braunschweig, MDR 1992, 292).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

  • LG Bonn, 02.03.2022 - 1 O 347/20
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

  • OLG Hamburg, 20.05.2022 - 7 W 57/22

    Erlass eines Versäumnisurteils: Anforderungen an die Zeitplanung des

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

  • OLG Dresden, 28.08.1995 - 2 U 921/95
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 409/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für eine

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