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   OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05   

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https://dejure.org/2006,3439
OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05 (https://dejure.org/2006,3439)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.11.2006 - 7 U 176/05 (https://dejure.org/2006,3439)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. November 2006 - 7 U 176/05 (https://dejure.org/2006,3439)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • autokaufrecht.info

    Umgehungsgeschäft beim Verbrauchsgüterkauf durch Vorschieben eines Strohmanns

  • openjur.de

    Umgehungsgeschäft beim Verbrauchsgüterkauf: Gebrauchtwagenverkauf durch einen Kfz-Händler mit der Folge der Passivlegitimation und vollen Sachmangelhaftung des Händlers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 323 BGB; § 346 Abs. 2 BGB; § 437 Nr. 2 BGB; § 475 Abs. 1 S. 2 BGB
    Voraussetzungen für die Annahme eines Umgehungsgeschäfts beim Kauf eines Pkws; Bedeutung des Begriffs "Umgehung" i. S. d. § 475 BGB; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Anrechnung der Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis ...

  • verkehrslexikon.de

    Gebrauchtwagenverkauf durch einen Kfz-Händler als Umgehungsgeschäft beim Verbrauchsgüterkauf

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Umgehungsgeschäfts beim Kauf eines Pkws; Bedeutung des Begriffs "Umgehung" i. S. d. § 475 BGB; Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Anrechnung der Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umgehungsgeschäft bei Autoverkauf

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umgehungsgeschäft bei Autoverkauf - Voraussetzungen

  • Judicialis

    BGB § 475

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Umgehungsgeschäft beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 I 2 BGB) bei "Zwischenschaltung" eines Verbrauchers als "Strohmann"

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 475
    Kein Gewährleistungsausschluß wegen Umgehungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: unzulässige Umgehung von Gewährleistungsvorschriften

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Umgehungsgeschäft beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 I 2 BGB) bei "Zwischenschaltung" eines Verbrauchers als "Strohmann"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 04.01.2006 - 1 U 99/05

    Gewährleistung: Versuch der Umgehung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften im

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05
    Eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (OLG Saarbrücken MDR 2006, 1108 - aus juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn 1134 m.w.N.; PalandtPutzo, BGB, 65. Aufl., § 475 Rn 6).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05
    c) Der Beklagte kann aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2005 (NJW 2005, 1039 ff) nichts herleiten.
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05
    Das Berufungsgericht darf gem. § 398 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme eine von einem Zeugen bekundete (Willens)Erklärung jedenfalls dann anders als der Erstrichter auslegen, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestands von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter, sich bei der abweichenden Würdigung also auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH NJW 1998, 384; NJW 1998, 2222).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05
    Das Berufungsgericht darf gem. § 398 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme eine von einem Zeugen bekundete (Willens)Erklärung jedenfalls dann anders als der Erstrichter auslegen, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestands von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter, sich bei der abweichenden Würdigung also auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH NJW 1998, 384; NJW 1998, 2222).
  • LG Wiesbaden, 08.07.2010 - 9 S 44/09

    Haftung beim Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsausschluss bei Verkauf durch

    Beispielhaft genannt seien hier nur das Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 15.11.2006 - 7 U 176/05 -, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 - oder dasjenige des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 -.
  • LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen falscher

    Demgemäß wird auch in der Rechtsprechung und Literatur bei Strohmanngeschäften eine Nichtigkeit nach § 117 BGB nicht angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9; OLG Celle, Urt. v. 15.11.2006 - 7 U 176/05; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1295; Palandt/Ellenberger, BGB, § 117 Rdnr. 6 m. w. N.).
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