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   OLG Celle, 15.11.2010 - 17 W 40/10   

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https://dejure.org/2010,14168
OLG Celle, 15.11.2010 - 17 W 40/10 (https://dejure.org/2010,14168)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.11.2010 - 17 W 40/10 (https://dejure.org/2010,14168)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. November 2010 - 17 W 40/10 (https://dejure.org/2010,14168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehenamensrecht: Wechsel des als Begleitnamen geführten Geburtsnamens bei Adoption eines Verheirateten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1355 Abs. 4 BGB; § 1757 Abs. 1 BGB; § 1767 Abs. 2 BGB
    Führung des alten Geburtsnamens als Begleitnamen zum Ehenamen durch einen Adoptierten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung des alten Geburtsnamens als Begleitnamen zum Ehenamen durch einen Adoptierten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung des alten Geburtsnamens als Begleitnamen zum Ehenamen durch einen Adoptierten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 909
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2010 - 3 Wx 203/10
    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2010 - 17 W 40/10
    Der Angenommene könne aber wählen, ob er den neuen Geburtsnamen gegen den früheren Geburtsnamen eintauschen wolle (BayObLGZ 1999, 367, 369 f. = StAZ 2000, 107, 108; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - I-3 Wx 203/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 30 ff.]; Eckebrecht FPR 2001, 357, 371; MünchKomm/von Sachsen, Gessaphe BGB 5. Auflage § 1355 Rn. 30; Bamberger/Roth/Enders, BGB 2. Auflage § 1757 Rn. 13; Hepting/Gaaz PStR Bd. II Rn. V-487).
  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 89/99

    Weiterführung des Begleitnamens nach einer Adoption

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2010 - 17 W 40/10
    Der Angenommene könne aber wählen, ob er den neuen Geburtsnamen gegen den früheren Geburtsnamen eintauschen wolle (BayObLGZ 1999, 367, 369 f. = StAZ 2000, 107, 108; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - I-3 Wx 203/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 30 ff.]; Eckebrecht FPR 2001, 357, 371; MünchKomm/von Sachsen, Gessaphe BGB 5. Auflage § 1355 Rn. 30; Bamberger/Roth/Enders, BGB 2. Auflage § 1757 Rn. 13; Hepting/Gaaz PStR Bd. II Rn. V-487).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 656/10

    Ehenamensrecht: Auswirkung eines adoptionsbedingten Wechsels des Geburtsnamens

    Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat das Oberlandesgericht mit seinem in FamRZ 2011, 909 f. veröffentlichten Beschluss zurückgewiesen.
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