Rechtsprechung
OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels, neues Recht, alte Erlaubnis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Strafbarkeit des Betreibens einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 17 ; StGB § 284
Strafbarkeit des Betreibens einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis - rechtsportal.de
VwVfG § 44 Abs. 1
Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels
- Jurion (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; …
Sein Verhalten erfüllt selbst dann die Voraussetzungen des § 284 Abs. 1 StGB, wenn man mit dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 172) einen Anspruch des Angeklagten auf Erteilung einer jedenfalls vorläufigen Genehmigung annimmt, weil er im Tatzeitraum ohne Erlaubnis handelte.Ist der Verwaltungsakt bestandskräftig, dann wird die Veranstaltung des Glücksspiels nicht dadurch strafbar, dass dieser materiellrechtlich fehlerhaft und rechtswidrig ist (h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 170;… LK/Krehl, StGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 22;… MüKoStGB/Hohmann, 3. Aufl., § 284 Rn. 18;… NKStGB/ Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 21;… AnwKStGB/Putzke, 3. Aufl., § 284 Rn. 18).
- LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18 3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).
Auf die Frage, inwieweit mögliche Amtshaftungsansprüche der Einziehungsbeteiligten bezüglich der im Falle einer Betriebseinstellung entgangenen Einnahmen bereits bei einer Einziehungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18), kommt es deshalb nicht an.