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   OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00   

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https://dejure.org/2001,3795
OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.02.2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schenkungsweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks an einen Minderjährigen: Notwendigkeit der Ergänzungspflegerbestellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 BGB ; § 1909 BGB
    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; Rechtliche Vorteilhaftigkeit; Bestellung eines Ergänzungspflegers; Gesamtschau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; Rechtliche Vorteilhaftigkeit; Bestellung eines Ergänzungspflegers; Gesamtschau

  • Judicialis

    BGB § 107; ; BGB § 1909

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 107 § 1909
    Schenkungsweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks an Minderjährigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 15 T 2000/00
  • OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 931
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die von den Beschwerdeführern zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1983, 1780 trägt hierbei die vorliegende Entscheidung nicht unmittelbar.

    Die Rechtsprechung (ausführlich BGH NJW 1983, 1780 f.) geht dahin, dass dann, wenn sich der Schenker ein bereicherungsrechtlich ausgestaltetes Rückforderungs- oder Widerrufsrecht vorbehalten hat, der minderjährig beschenkte nur einen rechtlichen Vorteil erlangt.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Frage, ob ein über sieben Jahre alter Minderjähriger durch ein Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt und daher die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB entbehrlich ist, muss dabei aus einer Gesamtschau der schuldrechtlichen (Schenkungsvertrag) sowie dinglichen Rechtslage (Auflassung) beurteilt werden (BGHZ 78, 28, 34).
  • OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksüberlassung an

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch wird in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht als rechtlicher Nachteil angesehen, weil die Belastung den Vorteil nur einschränkt, nicht aber aufhebt (BGHZ 107, 156; OLG Köln NJW-RR 98, 363, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72

    Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Diese Verpflichtung ist nicht nach § 1822 Abs. 1 Nr. 10 BGB genehmigungspflichtig, weil es sich nicht um eine fremde Schuld handelt, die zwar im Außenverhältnis als eigene übernommen wird, für die im Innenverhältnis aber allein der Erstschuldner haftet und ersatzpflichtig bleibt (BGHZ 60, 385, 388 f.).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch wird in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht als rechtlicher Nachteil angesehen, weil die Belastung den Vorteil nur einschränkt, nicht aber aufhebt (BGHZ 107, 156; OLG Köln NJW-RR 98, 363, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Das gleiche gilt für die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher, wie hier, über §§ 1042 Satz 2, 1047 BGB hinaus auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat, der Eigentümer insoweit also nicht zum Aufwendungs- oder Verwendungsersatz gemäß §§ 1049, 677 ff. BGB verpflichtet ist (OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; vgl. auch BayObLGZ 1979, 49, 54 f.; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; OLG Celle, MDR 2001, 931 f.; OLG Köln, ZMR 2004, 189, 191; Erman/Palm, aaO, § 107 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Schmitt, aaO, § 107 Rdn. 40; Palandt/Heinrichs, aaO, § 107 Rdn. 4; Larenz/Wolf, aaO, § 25 Rdn. 24; Stürner, AcP 173 [1973], 402, 428).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Februar 2001 (OLGR Celle 2001, 159 = MDR 2001, 931) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Celle in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 16. Februar 2001 (aaO) die Ansicht, die Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten vermieteten Grundstücks sei mit keinen rechtlichen Nachteilen für den minderjährigen Erwerber verbunden, so daß er die Auflassung selbst wirksam erklären könne.

    Die damit begründete persönliche Haftung des Minderjährigen ist nicht etwa deshalb unbeachtlich, weil es sich, wie das Oberlandesgericht Celle (MDR 2001, 931, 932) meint, um einen mittelbaren Rechtsnachteil handelt, der aus der Eigentümerstellung als solcher resultiert.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Daraus folgt, daß auch der Nießbrauchsvorbehalt zu Gunsten des Schenkers nichts am Vorliegen eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts ändert (vgl. RGZ 148, 321 [324]; BayObLGZ 1979, 49, [55]; OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Köln, a.a.O.; LG Bonn, MittRhNotK 1974, 115; Schmitt in Münchener Kommentar, a.a.O., § 107, Rdn. 47).

    Diese Pflicht ist nachteilig, weil hier der Minderjährige für die Übertragung nach dem Recht der Leistungsstörungen (§§ 280 ff BGB) und daher nicht nur mit dem übertragenen Gegenstand, sondern gegebenenfalls auch mit seinem weiteren Vermögen haftet (vgl. BayObLG Rpfleger 1974, 309 [310]; OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]; Klüsener, Rpfleger 1981, 258 [264]).

    Vielmehr entspricht es der aktuellen, von dem Senat geteilten Rechtsprechung, daß ein oneroses Geschäft vorliegt, wenn der Beschenkte eine persönliche Verpflichtung zur Rückübertragung mit der Folge der Haftung nach Maßgabe der §§ 280 ff BGB bei Pflichtverletzungen oder aber zusätzliche persönliche Verpflichtungen wie den Verzicht auf Aufwendungsersatz übernimmt (vgl. OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]; OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04

    Nicht lediglich rechtlich vorteilhafter Vertrag: Schenkweise Übertragung eines

    Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 W 324/00, MDR 2001, 931).

    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung in der Sache gehindert, weil er in der Frage des rechtlichen Vorteils bei der Schenkung eines mit einem Nießbrauch belasteten, verpachteten Grundstücks von der Entscheidung des OLG Celle vom 16.02.2001 (4 W 324/00=OLGR Celle 2001, 159= MDR 2001, 931) abweichen will.

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 186/13

    Rechtlicher Vorteil für Minderjährige; Ergänzungspfleger; Nießbrauch

    Die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Genehmigung eines unentgeltlichen Übertragungsvertrags ist notwendig, wenn die Eltern der minderjährigen Übernehmerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz erhalten sollen und eine Pflicht der Eltern zur Übernahme von Kosten jeglicher Art nicht vereinbart ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Februar 2001, Az: 4 W 324/00).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 16. Februar 2001 zum Az. 4 W 324/00 eine andere Auffassung zur Genehmigungspflicht durch einen Ergänzungspfleger vertreten haben sollte, wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG Naumburg, 07.09.2001 - 8 WF 168/01

    Gerichtlicher Vorbescheid über Antragsablehnung - Anfechtung

    Da nicht ersichtlich ist, dass der Wert des Grundeigentums den des Nießbrauchsrechts übersteigt, ist davon auszugehen, dass dem Minderjährigen lediglich ein rechtlicher Vorteil zugeflossen ist, so dass es weder der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters bedurfte (§ 107 BGB; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 107 Rdn. 4 m.w.N.; OLG Celle, MDR 2001, 931 f.) noch eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung notwendig ist.
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