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   OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10   

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https://dejure.org/2011,10950
OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10 (https://dejure.org/2011,10950)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.02.2011 - Not 24/10 (https://dejure.org/2011,10950)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - Not 24/10 (https://dejure.org/2011,10950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S.v. § 54a Abs. 2 Nr. 1 Beurkundungsgesetz (BeurkG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 54a Abs. 2 Nr. 1
    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S. von § 54a Abs. 2 Nr. 1 BeurkG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Soweit das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 1. Oktober 2007 (OLGR Köln 2008, 58) die Auffassung vertreten hat, dass der Notar vor einer Verwendung der vorsorglich erteilten Löschungsbewilligung die Voraussetzungen des Scheiterns des Vertrags zu prüfen habe und dass ihm dies regelmäßig nicht zuzumuten sei, ist das nicht notwendigerweise immer der Fall.

    Hinzu kommt, dass das Vorliegen eines berechtigten Sicherungsinteresses höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist und neben Stimmen in der Literatur auch Stimmen in der Rechtsprechung die Auffassung des Klägers jedenfalls teilweise stützen (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2008, 58; Weingärtner, DNotZ 1999, 393; Renner in: Armbrüster/ Preuss/Renner, BeurkG/BNotO, 5. Aufl., § 54 a BeurkG, Rn. 10 m. w. N.).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Zum anderen hat er Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (vgl. BGH DNotZ 2008, 925; BGH DNotZ 2008, 280; BGH DNotZ 2004, 841).

    Beide Bereiche betreffend die rechtliche Tragweite des Geschäfts (vgl. BGH DNotZ 2008, 925; BGH DNotZ 2008, 280).

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 156/07

    Belehrungspflichten des Notars im Rahmen der Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Zum anderen hat er Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (vgl. BGH DNotZ 2008, 925; BGH DNotZ 2008, 280; BGH DNotZ 2004, 841).

    Beide Bereiche betreffend die rechtliche Tragweite des Geschäfts (vgl. BGH DNotZ 2008, 925; BGH DNotZ 2008, 280).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Das Gericht trifft in Anwendung der in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmeobergrenze eine eigene Ermessensentscheidung und kann dabei die Würdigung der Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einschließen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2006, 485).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Auch anwaltliche Prozesserklärungen unterliegen der Auslegung mit der Folge, dass der in ihnen zum Ausdruck kommende wirkliche Wille zu ermitteln ist (vgl. BVerwG NJW 1985, 2258).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags nach der Direktzahlungsmethode erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (vgl. BGH DNotZ 2005, 867).
  • BGH, 06.10.1988 - IX ZR 142/87

    Belehrung über Sicherung des Eigentumserwerbs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    So hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Oktober 1988 darauf hingewiesen, dass die Hinterlegung des Kaufpreises auf ein Anderkonto das Risiko einer anderweitigen Verfügung über das Grundstück nicht auszuschließen vermag (vgl. BGH DNotZ 1989, 449).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Der Käufer ist seinerseits regelmäßig daran interessiert, den Kaufpreis nicht vorzeitig zu finanzieren oder nicht auf Zinseinkünfte verzichten zu müssen (vgl. BGH DNotZ 2009, 789).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 77/03

    Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar bei ungesicherter

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10
    Zum anderen hat er Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (vgl. BGH DNotZ 2008, 925; BGH DNotZ 2008, 280; BGH DNotZ 2004, 841).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2013 - 23 W 5/13

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Ein Notar-Anderkonto darf lediglich eingerichtet werden, wenn eine der Vertragsparteien ein besonderes Sicherungsinteresse hat, das demgemäß über das allgemeine Sicherungsinteresse hinausgehen muss (OLG Celle, Urt. v. 16.2.2011, Az. Not 24/10, Rn. 66, zitiert nach Juris).
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