Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2352
OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97 (https://dejure.org/1997,2352)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.1997 - 3 Ws 95/97 (https://dejure.org/1997,2352)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 1997 - 3 Ws 95/97 (https://dejure.org/1997,2352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 S. 1 StPO
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und Beweismittel für die Form des Antrags auf Erhebung deröffentlichen Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und Beweismittel für die Form des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97
    Nach einhellig vertretener Auffassung in der Rechtsprechung ist hierzu eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1988, 568; OLG Hamm NStZ 1992, 250; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., Rdnrn. 34 ff. zu § 172; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 27 zu § 172, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1983 - 1 Ws 335/83
    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97
    Dadurch soll das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten samt etwaiger Beiakten eine "Schlüssigkeitsprüfung" vorzunehmen (OLG Düsseldorf StV 1983, 498).
  • OLG Celle, 26.04.1988 - 3 Ws 103/88

    Verfolgung von Straftaten im Wege der Privatklage; Vorwurf der unterlassenen

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97
    Nach einhellig vertretener Auffassung in der Rechtsprechung ist hierzu eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1988, 568; OLG Hamm NStZ 1992, 250; KK-Wache/Schmid, StPO, 3. Aufl., Rdnrn. 34 ff. zu § 172; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 27 zu § 172, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    Denn in diesem Fall wären die Oberlandesgerichte gezwungen, einen für ihre Entscheidung bedeutsamen Sachverhalt erst selbst zusammenzustellen (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2010, 285; NStZ 1997, 406; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. März 2008, 1 Ws 15/08, ; OLG Koblenz OLGSt StPO § 172 Nr. 15; VerfGH Berlin NJW 2004, 2728).
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Regelmäßig wird formuliert, die Antragsschrift allein müsse dem mit dem Antrag befassten Gericht eine "Schlüssigkeitsprüfung" erlauben (etwa OLG Celle NStZ 1988, 568; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 112, 113; weit.

    Angesichts der verfassungsrechtlich zulässigen Anforderung des aus sich heraus verständlichen und in sich geschlossenen Sachverhaltes, aus dem sich der genügende Anlass zur Klageerhebung ergeben soll, können Bezugnahmen im Antrag auf Schriftstücke außerhalb des Antrags oder auf den Akteninhalt nicht berücksichtigt werden, wenn erst die Angaben in den in Bezug genommenen Schriftstücken dazu führen würden, den notwendigen Antragsinhalt zu vervollständigen (Brandb.OLG v. 7.3.2008 - 1 Ws 15/08 (juris); OLG Bamberg v. 7.10.2008 - 3 Ws 60/08, OLGSt StPO § 172 Nr. 47; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Celle NJW 2008, 2202 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm v. 14.7.2009 - 3 Ws 209/09 (juris); KG NStE Nr. 28 zu § 172 StPO; Saarl.OLG wistra 1995, 36; OLG Stuttgart Justiz 2006, 372; siehe auch BerlVerfGH 2004, 2729, 2730; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 172 Rn. 155 und 156).

    Solche Bezugnahmen, auch wenn sie als Anlagen beigefügte Schriftstücke oder Aktenbestandteile betreffen, sind dementsprechend lediglich dann für die Zulässigkeit des Antrages unschädlich, wenn sie lediglich der Erläuterung des bereits aus sich heraus uneingeschränkt verständlichen und geschlossenen Antragsvorbringens dienen (OLG Celle NStZ 1997, 406).

    Denn es ist im Hinblick auf den Zweck des Klageerzwingungsverfahrens und auch den Schutz der Oberlandesgerichte vor unsachgemäßen Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nicht die Aufgabe der befassten Strafsenate, sich aus den Akten oder auch nur den der eigentlichen Antragsschrift beigefügten Anlagen die Partien herauszusuchen, aus denen sich der für die Beurteilung des hinreichender Tatverdachts oder im Sonderfall des "Ermittlungserzwingungsantrags" des Anfangsverdachts bedeutsame Sachverhalt einschließlich der zu seiner Feststellung erforderlichen Beweismittel ergibt (BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729; OLG Celle NStZ 1997, 406 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund des Zwecks des Klageerzwingungsverfahrens, den aus dem Beschleunigungsgebot resultierenden Anforderungen sowie auch und erst recht angesichts der mit den notwendigen Antragsinhalt verfolgten justizökonomischen Zwecken müssen die für die begrenzte Zulässigkeit von Bezugnahmen auf Anlagen des Klageerzwingungsantrages anerkannten, verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundsätze auch für den Fall gelten, dass umfängliche Schriftstücke oder Teile des Akteninhalts nicht als Anlagen dem Antrag beigefügt, sondern durch Fotokopie oder auf anderen technischem Wege in die Antragsschrift selbst eingefügt werden (Brand.OLG v. 7.3.2008 - 1 Ws 15/08 [juris]; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Koblenz OLGSt StPO § 172 Nr. 15; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO § 172 Rn. 156 aE.; ebenso BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

  • OLG Braunschweig, 29.08.2013 - 1 Ws 227/13

    Zulässigkeit der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

    Nach allgemeiner Auffassung darf auf Anlagen zu einem Klageerzwingungsantrag nicht verwiesen werden, wenn erst durch die Kenntnisnahme vom Inhalt dieser Anlagen eine geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird, da das Oberlandesgericht grundsätzlich allein aufgrund des Antrags in die Lage versetzt werden soll, eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen und nicht gezwungen sein soll, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus Anlagen zusammenzustellen (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.06.1977, 1 Ws 123/77; OLG Celle, NStZ 1997, 406; Schmidt in Karlsruher Kommentar, 6.Auflage, § 172, Rz. 37 m w. N.).
  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

    3 St 127/83">StV 1983, S. 498; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 Ws 521/14 -, Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

    Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages, namentlich zur Einhaltung der Fristen des § 172 I 1 StPO und des § 172 II 1 StPO sowie zur Antragsbefugnis des Ast. - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung einer uneingeschränkt verständlichen, in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung dienen (OLG Celle NStZ 1997, 406 sowie st.Rspr. des Senats, u. a. OLG Bamberg wistra 2012, 279 m. w. N.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 172 Rn. 30 und KK/Moldenhauer § 172 Rn. 37, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Letzteres entspricht der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1337; OLG Celle, NStZ 1997, 406; KG Berlin, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 3 Ws 217/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2004 - 1 Ws 256/04 -).
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    aa) Zwar ist verfassungsrechtlich hinnehmbar, dass das Oberlandesgericht - entsprechend verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120 f.) - für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung fordert, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; BVerfG NJW 1993, 382; BayVGH BayVBl 2001, 746).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Eine solche Verweisung ist nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich bereits uneingeschränkt verständlichen Antragsvorbringens dienen; sie ist jedoch dann nicht zulässig, wenn erst durch Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstigen Schriftstücke die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1999 in 2 Ws 568/98 und vom 22. Oktober 1997 in 2 Ws 532/96; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf StV 1983, 498; OLG Koblenz OLGSt § 172 Nr. 15; KG OLGSt § 172 Nr. 28; KleinknechtlMeyerGoßner,a.a.0., § 172 Rdnr. 27 bis 31 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, in der Sache unbegründete

    Das Oberlandesgericht verlangt keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken, wistra 1995, S. 36 f.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406) eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • OLG Hamm, 21.06.2004 - 2 Ws 128/04

    Ersetzung einer insich geschlossenen Schilderung der vom Antragsteller als

  • OLG Stuttgart, 04.07.2006 - 1 Ws 182/06

    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Hamburg, 30.06.2014 - 2 Ws 108/14

    Klageerzwingungsverfahren: Unzulässigkeit eines Antrag auf gerichtliche

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
  • OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des

  • OLG Hamm, 21.06.2004 - 2 Ws 180/04

    Ersetzen einer insich geschlossenen Schilderung der vom Antragsteller als

  • OLG Hamm, 21.04.2004 - 2 Ws 128/04
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

  • OLG Hamm, 11.01.2002 - 2 Ws 310/01

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Antragsschrift, Inhalt,

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ws 212/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Zweibrücken, 19.02.2008 - 1 Ws 36/08

    Entscheidung des Strafsenats im Fall des bei einem Polizeieinsatz in Speyer

  • OLG Hamm, 18.04.1999 - 2 Ws 568/98

    Klageerzwinungsverfahren, Unzulässigkeit, allgemeine Voraussetzungen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht