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   OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15   

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https://dejure.org/2015,7584
OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15 (https://dejure.org/2015,7584)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2015 - 4 W 57/15 (https://dejure.org/2015,7584)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2015 - 4 W 57/15 (https://dejure.org/2015,7584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks bei Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerks

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers nach Löschung des Insolvenzvermerks in der Form des § 29 GBO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 32, 80 Abs. 1; GBO §§ 19, 29
    Nachweis der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers gem. § 29 GBO auch nach Löschung eingetragenen Insolvenzvermerks

  • notar-drkotz.de

    Bewilligungsbefugnis für Grundbucheintragung nach Löschung eines Insolvenzvermerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; GBO § 29; InsO § 32; InsO § 80 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks bei Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung des Insolvenzvermerks: Bewilligungsbefugnis ist nachzuweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 887
  • MDR 2015, 822
  • DNotZ 2015, 771
  • NZI 2015, 485
  • NZI 2015, 7
  • FGPrax 2015, 154
  • NZG 2015, 887
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 392/13

    Nachweis der Bewilligungsbefugnis nach Löschung eines Insolvenzvermerks

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15
    Wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, kann das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, vielmehr ist ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (entgegen OLG Hamm, Beschl. v. 20. März 2014 - 15 W 392/13).

    Soweit demgegenüber das OLG Hamm (Beschl. v. 20. März 2014 - 15 W 392/13, juris Rn. 5 ff.) abweichend von der vorgenannten obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass das Grundbuchamt von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers auszugehen habe, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst eingetragen worden, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht worden ist, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

  • OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Formerfordernis für den Nachweis der Insolvenzfreigabe

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15
    Die Entscheidung des Grundbuchamts steht im Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 26. Aug. 2013 - 9 W 323/13, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. März 2013 - 3 W 164/12, juris Rn. 14; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Jan. 2012 - 5 Wx 114/11, juris Rn. 16 f.), der sich der Senat anschließt.
  • OLG Jena, 26.08.2013 - 9 W 323/13

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung und von Grunddienstbarkeiten,

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15
    Die Entscheidung des Grundbuchamts steht im Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 26. Aug. 2013 - 9 W 323/13, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. März 2013 - 3 W 164/12, juris Rn. 14; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Jan. 2012 - 5 Wx 114/11, juris Rn. 16 f.), der sich der Senat anschließt.
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2013 - 3 W 164/12

    Grundbuchverfahren: Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2015 - 4 W 57/15
    Die Entscheidung des Grundbuchamts steht im Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 26. Aug. 2013 - 9 W 323/13, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. März 2013 - 3 W 164/12, juris Rn. 14; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. Jan. 2012 - 5 Wx 114/11, juris Rn. 16 f.), der sich der Senat anschließt.
  • OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

    Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im

    Erforderlich ist vielmehr der in der Form des § 29 GBO zu erbringende Nachweis darüber, dass der eingetragene Rechtsinhaber seine Verfügungsbefugnis wieder erlangt hat (str.; OLG Celle ZIP 2015, 887 einerseits; OLG Frankfurt ZIP 2016, 1881 andererseits; zum Streitstand: Hügel/Wilsch InsR Rn. 64 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014, I-15 392/13, entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015, 4 W 57/15).

    Danach wird verbreitet vertreten, dass in dem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen kann, vielmehr ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2015, 154, [OLG Celle 16.04.2015 - 4 W 57/15] zitiert nach juris, neben weiteren mit ablehnender Anm. von Kesseler DNotZ 2015, 773, und - ebenfalls ablehnend - von Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365, zitiert nach juris, mit ablehnender Anm. von Kreuzer MittBayNot 2015, 163; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.08.2013, 9 W 323/13, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, zitiert nach juris, mit Anmerkung von Reul MittBayNot 2013, 16; vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206; LG Köln ZInsO 2013, 198; LG Berlin Rpfleger 2004, 158, [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] je zitiert nach juris; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.09.2015, Sonderbereich "Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren" Rz. 63; zweifelnd: Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 62).

  • KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17

    Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auf die Eintragung eines entsprechenden Vermerks oder dessen Löschung komme es nicht an, weil diese Eintragungen lediglich deklaratorische Bedeutung hätten und keine materiell-rechtliche Prüfung des Grundbuchamts voraussetzten (OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76; OLG Zweibrücken, NZI 2013, 952; OLG Jena, Beschluss vom 26. August 2013 - 9 W 323/13 - juris; OLG Naumburg, MittBayNot 2015, 162, 163; OLG Celle, FGPrax 2015, 154, 155).
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