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   OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16 P   

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https://dejure.org/2016,24766
OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16 P (https://dejure.org/2016,24766)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 ARs 34/16 P (https://dejure.org/2016,24766)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 ARs 34/16 P (https://dejure.org/2016,24766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 51 RVG
    Pauschgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Fälligkeit der Pauschvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

    Der Verfahrensabschluss ist nach ständiger Senatsrechtsprechung Voraussetzung der Fälligkeit (vgl. den vorzitierten Senatsbeschluss vom 01.06.2017, sowie Senatsbeschluss v. 19.12.2017,1 AR 495+526/17; so auch OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, KG Berlin, Beschluss vom 15. April 2015 - 1 ARs 22/14 -, OLG Bamberg, B.v. 07.06.2017, 10 AR 30/16, NStZ-RR 2017, 392).
  • OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16

    Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem

    Während die Frage der Fälligkeit - bereits unter Geltung der früheren Regelung in § 99 BRAGO -in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt wurde, besteht nunmehr im Grunde Einigkeit, dass der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr jedenfalls bei Fortbestand der Beiordnung erst nach endgültigem, mithin rechtskräftigem Abschluss des gesamten Verfahrens entsteht (vgl. z.B. KG Berlin, NStZ-RR 2015, 296; OLG Braunschweig JurBüro 2016, 358; OLG Celle Beschluss vom 16.6.2016 - 1 ARs 34/16 = BeckRS 2016, 14863; OLG Bamberg Beschluss vom 26.08.2016 - 10 AR 19/16 und v. 21.10.2016 -10 AR 27/16).
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    Die Zahlung einer Pauschalgebühr ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erst mit dem Abschluss des Verfahrens für das der Antragsteller bestellt ist, fällig (so auch OLG Braunschweig, B.v. 25.04.16, KG Berlin B. v. 15.04.15, OLG Celle B. 16.6.16, 1 Ars 34/16 P, juris -).
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