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   OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17   

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https://dejure.org/2017,29246
OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17 (https://dejure.org/2017,29246)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17 (https://dejure.org/2017,29246)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 2 AR (Ausl) 31/17 (https://dejure.org/2017,29246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    IRG § 2; IRG § 73; MRK Art. 3
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der Vollstreckung einer Strafe im halboffenen Vollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der Vollstreckung einer Strafe im halboffenen Vollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 2; IRG § 73; MRK Art. 3
    Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung nach Lettland

  • rechtsportal.de

    IRG § 2 ; IRG § 73 ; MRK Art. 3
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der Vollstreckung einer Strafe im halboffenen Vollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 03.08.2016 - 1 AuslA 14/15

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Lettland zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Kann nach dem Ergebnis dieses Konsultationsverfahrens letztlich das Vorliegen einer "echten Gefahr" menschenrechtswidriger Haftbedingungen im konkreten Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, muss die Auslieferung abgelehnt werden (näher zu diesem vom EuGH vorgegebenen Prüfungsmaßstab Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.01.2017 - Ausl 81/16 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2017, 1 AR (Ausl) 99/16; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03. August 2016 - 1 Ausl A 14/15 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist die vom EuGH (EuGH, a.a.O) als Voraussetzung für die Statthaftigkeit und zugleich Notwendigkeit eines Eintritts in eine einzelfallbezogene Prüfung der Haftbedingungen verlangte allgemeine Besorgnis menschenrechtswidriger Haftbedingungen für Lettland (noch) zu bejahen (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03. August 2016 - 1 Ausl A 14/15 -, juris).

  • OLG Hamburg, 03.01.2017 - Ausl 81/16

    Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien: Prüfung der Haftbedingungen in

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Kann nach dem Ergebnis dieses Konsultationsverfahrens letztlich das Vorliegen einer "echten Gefahr" menschenrechtswidriger Haftbedingungen im konkreten Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, muss die Auslieferung abgelehnt werden (näher zu diesem vom EuGH vorgegebenen Prüfungsmaßstab Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.01.2017 - Ausl 81/16 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2017, 1 AR (Ausl) 99/16; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03. August 2016 - 1 Ausl A 14/15 -, juris).
  • OLG Celle, 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien aufgrund eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Kann nach dem Ergebnis dieses Konsultationsverfahrens letztlich das Vorliegen einer "echten Gefahr" menschenrechtswidriger Haftbedingungen im konkreten Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, muss die Auslieferung abgelehnt werden (näher zu diesem vom EuGH vorgegebenen Prüfungsmaßstab Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.01.2017 - Ausl 81/16 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2017, 1 AR (Ausl) 99/16; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03. August 2016 - 1 Ausl A 14/15 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Der Umstand, dass der Widerruf einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafe nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, verletzt nicht das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und stellt kein Auslieferungshindernis nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG dar (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 AK 109/15 -, juris).
  • EGMR, 28.02.2012 - 30779/05

    MELNITIS v. LATVIA

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    So ergeben sich aus den Urteilen des EGMR vom 28. Februar 2012 (CASE OF MELNĪTIS v. LATVIA, Application no. 30779/05) und vom 18. Dezember 2012 (CASE OF CUPRAKOVS v. LATVIA, Application no. 8543/04) sowie aus den Berichten des CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) betreffend die Jahre 2011 und 2013 insbesondere Hinweise auf menschenunwürdige hygienische und sanitäre Bedingungen in den lettischen Vollzugsanstalten.
  • EGMR, 18.12.2012 - 8543/04

    CUPRAKOVS v. LATVIA

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    So ergeben sich aus den Urteilen des EGMR vom 28. Februar 2012 (CASE OF MELNĪTIS v. LATVIA, Application no. 30779/05) und vom 18. Dezember 2012 (CASE OF CUPRAKOVS v. LATVIA, Application no. 8543/04) sowie aus den Berichten des CPT (Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) betreffend die Jahre 2011 und 2013 insbesondere Hinweise auf menschenunwürdige hygienische und sanitäre Bedingungen in den lettischen Vollzugsanstalten.
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Der Umstand, dass der Widerruf einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Vollstreckung der Strafe nicht in Anwesenheit des Verurteilten erfolgt ist, verletzt nicht das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs und stellt kein Auslieferungshindernis nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 IRG dar (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 260, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 AK 109/15 -, juris).
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend einander gegenüber gestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 79 IRG Rn. 10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 05.04.2016 - C-404/15, C-659/15 PPU, NJW 2016, 1709) sind Europäische Haftbefehle gemäß Art. 1 Abs. 2 RbEuHB vom ersuchten Mitgliedstaat nach dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens prinzipiell zu vollstrecken.
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - Ausl 12/17

    Internationale Vollstreckungshilfe: Bewilligung der Vollstreckung einer in

    Die in seinem Beschluss vom 28. März 2017 geforderte konkrete Beschreibung der Haftbedingungen, die der Verurteilte im Falle der Übertragung der Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe in Litauen zu erwarten hat, hält der Senat daher nicht mehr für erforderlich (vgl. zu dem erforderlichen zweistufigen Vorgehen bei der Prüfung der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung aufgrund der Haftbedingungen im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten: EuGH NJW 2016, 1709 ff. - juris Rn. 88 ff.; OLG Celle NStZ-RR 2017, 325 f.).
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