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   OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83   

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https://dejure.org/1983,13735
OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83 (https://dejure.org/1983,13735)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.09.1983 - 4 W 53/83 (https://dejure.org/1983,13735)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. September 1983 - 4 W 53/83 (https://dejure.org/1983,13735)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 19.07.1983 - BReg. 2 Z 49/83

    Zur Löschung einer Rentenerhöhungs-Reallast-Vormerkung

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Eine Löschungsklausel im Sinne des § 23 Abs. 2 GBO ist nicht, wie es erforderlich wäre (Senatsbeschluß vom 19.7.1983 BReg. 2 Z 49183 [= MittBayNot 1983, 233 ]; Horber Anm. 6, Güthe/Triebel Rdnr. 22, je zu § 23), im Grundbuch (selbst) vermerkt.
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Seine Ansicht von originärem Rechtserwerb des Bundes in diesen beiden Fällen wird auch vom BGH (vgl. BGHZ 67, 152 /156) nicht geteilt.
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Denn genauso wie die Begründung von solchen beschränkten dinglichen Rechten an einem fremden Grundstück durch ein Gesetz oder einen Hoheitsakt als Enteignung im Sinne von Art. 14 GG angesehen wird (vgl. BVerfGE 45, 297 /338; 56, 249/260; vgl. z. B. Art. 2 BayEG), stellt sich die Beseitigung solcher beschränkter dinglicher Rechte als Enteignung dar.
  • RG, 01.04.1908 - V 388/07

    Pfandbestellung auf Zeit

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Es besteht nämlich rechtlich die Möglichkeit, daß auch nach diesem Ereignis eine dingliche Haftung des Pfandgegenstands fortbesteht (vgl. hierzu RGZ 68, 141/145,147; Wo/ff/RaiserSachenrecht 10. Aufl. § 16311 FN 7; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 2, MünchKomm BGB Rdnr. 25, je zu § 1204).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Die Löschung der Auflassungsvormerkung samt.Verpfändungsvermerk kann nach der - vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigenden (vgl. BGHZ 53, 128 /130 ff.; 85, 288/290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 42. Aufl. Anm. 3 E, ZöllerZPO 13. Aufl. Anm. 3 d, je zu § 561; a.A. Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 78 Rdnr. 8) - neuen Rechtslage, die auf Grund der Eintragung der Auflassung am 18.10.1983 entstanden ist, nicht von der Bewilligung der Beteiligten zu 4) abhängig gemacht werden.
  • RG, 27.06.1919 - VII 98/19

    Unzulässige Rechtsausübung.

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Mit dem Untergang des Pfandgegenstands (Eigentumsverschaffungsanspruch) ist auch das an ihm bestellte Pfandrecht erloschen ( RGZ 96, 184 /185; Palandt Einf. 1 b vor § 1204. Ob an seine Stelle gemäß oder entsprechend § 1287 BGB kraft Gesetzes eine Sicherungshypothek getreten ist, bedarf in diesem Zusammenhang keiner Entscheidung; vgl. hierzu MünchKomm § 1281 Rdnr. 7 m. Nachw.).
  • BayObLG, 22.07.1976 - BReg. 2 Z 76/75
    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    a) Da bei der Auflassungsvormerkung eingetragen ist, daß der Anspruch der Beteiligten zu 3) gegen die Veräußerer auf Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück an die Beteiligte zu 4) verpfändet worden ist (vgl. hierzu i.e. BayObLGZ 1967, 295 /297 ff.; 1976, 1901192 f. [= MittBayNot 1976, 130 m. Anm. Ertl]; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. § 20 Rdnrn. 138 ff.), kann die Vormerkung auf Grund der Bewilligung der Beteiligten zu 3) nur gelöscht werden, wenn auch der Verpfändungsvermerk zu löschen ist.
  • BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 31/83

    Zur Löschungserleichterung bei Leibgeding

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Aber auch nach Eintritt dieser Bedingung könnte, soweit die Unrichtigkeit daraus hergeleitet wird, der Verpfändungsvermerk nur unter Beachtung der - erschwerenden (vgl. BayObLGZ 1983, 113 /116 [= MittBayNot 1983, 170 ]) - Voraussetzungen der §§ 24, 23 Abs. 1 GBO gelöscht werden (KEHE § 20 Rdnr. 144).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Die Löschung der Auflassungsvormerkung samt.Verpfändungsvermerk kann nach der - vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigenden (vgl. BGHZ 53, 128 /130 ff.; 85, 288/290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 42. Aufl. Anm. 3 E, ZöllerZPO 13. Aufl. Anm. 3 d, je zu § 561; a.A. Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 78 Rdnr. 8) - neuen Rechtslage, die auf Grund der Eintragung der Auflassung am 18.10.1983 entstanden ist, nicht von der Bewilligung der Beteiligten zu 4) abhängig gemacht werden.
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83
    Denn genauso wie die Begründung von solchen beschränkten dinglichen Rechten an einem fremden Grundstück durch ein Gesetz oder einen Hoheitsakt als Enteignung im Sinne von Art. 14 GG angesehen wird (vgl. BVerfGE 45, 297 /338; 56, 249/260; vgl. z. B. Art. 2 BayEG), stellt sich die Beseitigung solcher beschränkter dinglicher Rechte als Enteignung dar.
  • OLG Rostock, 23.03.2014 - 3 W 37/14

    Grundbuchsache: Umgehung der Zulässigkeitsvorschrift für eine Beschwerde durch

    Mit Schreiben vom 04.12.2013 hat die Antragstellerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Celle (Beschl. v. 16.09.1983, 4 W 53/83), wonach natürliche Gewässererweiterungen dem Bund pfand- und lastenfrei zufielen, beantragt, das Grundbuch hinsichtlich der übertragenen Grunddienstbarkeiten gem. § 22 GBO zu berichtigen.

    Die Antragstellerin verweist zutreffend darauf, dass die Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - vertreten hat, dass die Anwachsung des Eigentums an den Bund auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 WaStrG lastenfrei erfolge (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 16.09.1983, 4 W 53/83, MittBayNot 1984, 29; OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.11.1989, 5 W 123/89, zit.n.juris).

  • BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83

    Zur Löschung des Verpfändungsvermerksbei der Auflassungsvormerkung

    OLG Celle, Beschluß vom 16.9.1983 - 4 W 53/83.
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