Rechtsprechung
OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltshaftung: Nichtaufnahme von Vergleichsverhandlungen trotz Vergleichsbereitschaft der Gegenseite bei einem gerichtlich nicht durchsetzbaren Anspruch des Mandanten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 280 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 675 BGB
Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für unterbliebenen Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltshaftung auch ohne Anspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergleich nicht zu Stande gekommen: Rechtsanwalt haftet! (IBR 2009, 1387)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.03.2009 - 20 O 31/08
- OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 4 U 140/06
Gewährleistungsbürgschaft beim Bauvertrag: Inanspruchnahme bei Beschränkung der …
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Die Beklagten haben mit der Klageerwiderung sogar vorgetragen, mangels Veröffentlichung sei die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 140/06, das die gleiche Auffassung vertrat wie das vorstehend zitierte Oberlandesgericht Hamburg) noch nicht bekannt gewesen, wonach unabhängig von der Frage der Beweislast schon dem Grunde nach ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft ausgeschlossen war, wenn nach dem Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart worden und eine solche unterblieben war. - BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94
Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem …
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Wird aufgrund eines Anwaltsfehlers eine erfolgreiche Vollstreckung aus diesem Titel unmöglich, hat dieser für den entgangenen Vergleichsbetrag einzustehen (vgl. BGH, NJW 1996, 48, 49.2000, 730, 731). - BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93
Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines …
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Zutreffend ist, dass der Geschädigte im Wege des Schadensersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten soll, als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann und der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, keinen ersatzfähigen Schaden darstellt (BGHZ 124, 86, 95.125, 27, 34).
- BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Der Rechtsanwalt ist in den Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - IX ZR 166/07, Umdruck TZ 10. BGHZ 171, 261, 263 f. Rn. 9 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Nach der bereits damals existenten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1304), die auch in die einschlägigen Monografien übernommen worden ist (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1252), ist es bei der Gewährleistungsbürgschaft geboten, den Sicherungsfall so konkret wie möglich zu präzisieren. - BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt …
Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
Der Rechtsanwalt ist in den Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - IX ZR 166/07, Umdruck TZ 10. BGHZ 171, 261, 263 f. Rn. 9 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LG Dessau-Roßlau, 27.09.2019 - 2 O 593/17
Voraussetzungen der Haftung eines juristischen Mitarbeiters einer Anwaltskanzlei …
Eine derartige Pflicht besteht damit auch, wenn die Gegenseite einen Vergleich angeboten hat oder wenn noch gar kein konkretes Angebot unterbreitet wurde, ein solches aber Raum steht und der Anspruchsteller demzufolge nur eine tatsächliche Aussicht auf eine ihm günstige Beendigung der Auseinandersetzung verloren hat (OLG Celle NJOZ 2010, 842, 845).