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   OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32410
OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22 (https://dejure.org/2022,32410)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.2022 - 14 U 30/22 (https://dejure.org/2022,32410)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 2022 - 14 U 30/22 (https://dejure.org/2022,32410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 66; ZPO § 67; ZPO § 68; ZPO § 69; ZPO § 308 Abs. 2; GKG § 21
    Berufungsverfahren; Unzulässigkeit der Berufung des Nebenintervenientin; Fälschliche Annahme einer streitgenössischen Nebenintervention; Abänderung der Kostenentscheidung; Kostenverteilung; Zug-um-Zug-Verurteilung; Niederschlagung Gerichtskosten; Bürgerliches Recht; ...

  • RA Kotz

    Gerichtliche Kostenentscheidung grob falsch -Niederschlagung Gerichtskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung des Nebenintervenientin bei Widerspruch der Hauptpartei; Fälschliche Annahme einer streitgenössischen Nebenintervention durch das Erstgericht; Abänderung der Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils; Kostenverteilung bei ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung des Nebenintervenientin bei Widerspruch der Hauptpartei; Fälschliche Annahme einer streitgenössischen Nebenintervention durch das Erstgericht; Abänderung der Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils; Kostenverteilung bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung grob falsch: Niederschlagung der Gerichtskosten!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2004 - VII ZR 217/02

    Abänderung der Kostenentscheidung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Beruht daher z.B. die Kostenentscheidung einer in der Hauptsache (d. h. nicht nur in Hinsicht der Kosten) angefochtenen Entscheidung auf einer unrichtigen Streitwertfestsetzung und einer falschen Quotierung im Sinne von § 92 Abs. 1 ZPO, hindert § 99 Abs. 1 ZPO das Rechtsmittelgericht nicht, trotz Verwerfung eines unzulässigen Rechtsmittels gleichwohl die vorinstanzliche Kostenentscheidung von Amts wegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO abzuändern (MüKo ZPO/Schulz, ZPO, 6. Aufl. 2020, § 99 Rn. 16 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - VII ZR 217/02 -, juris).

    Denn anders als in dem von dem BGH (VII ZR 217/02) entschiedenen Fall, wo im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde keine Befassung mit der Sache erfolgt ist und lediglich die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden war, hat vorliegend eine Befassung mit der Sache ausweislich der Ausführungen unter I. zur Zulässigkeit der Berufung stattgefunden.

    Die Entscheidung des Senats orientiert sich am Beschluss des BGH vom 27. Mai 2004 (VII ZR 217/02).

  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 178/19

    Niederschlagung von Gerichtskosten; Aufforderungen zur Überprüfung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Dabei waren gemäß § 21 GKG die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens aufgrund der grob falschen und unbegründeten Entscheidung des Landgerichts niederzuschlagen (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2020 - 14 U 178/19 - juris).
  • OLG Celle, 27.06.1995 - 16 U 7/94
    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Handelt es sich bei der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung wie im vorliegenden Fall um die Beseitigung von Mängeln, so ist bei der Streitwertfestsetzung für die Bewertung dieser Leistung allein die Höhe der Mängelbeseitigungskosten maßgebend (OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 1995 - 16 U 7/94 -, juris; vgl. Musielak/Voit/Heinrich, aaO., § 3 Rn. 39 mwN; vgl. Herget in: Zöller, aaO., § 3 Rn.16.219 mwN).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    c) Etwaige vom Beklagten eingeholte Privatgutachten können bei entsprechender Erforderlichkeit im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens vom Beklagten geltend gemacht werden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. April 2022 - 6 W 19/22 - juris).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21 -, Leitsatz, juris, mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Celle, 17.03.2003 - 6 W 23/03

    Vergleich über eingeklagte Werklohnforderung ; Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Erreicht das Zurückbehaltungsrecht den vollen Wert der Werklohnforderung, hat aber weder der Werkunternehmer noch der Auftraggeber die Zug-um-Zug-Verurteilung in seinem Antrag aufgenommen, so führt dies zu einer Aufhebung der Kosten bzw. zur hälftigen Tragung der Kosten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2003 - 6 W 23/03 - Rn. 8, juris mwN).
  • OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20

    Forderung nach mündlicher Verhandlung ausgeglichen: Rechtsstreit erledigt!

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Die getroffene Kostenentscheidung war lediglich sachlich unzutreffend (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 W 510/20 - Rn. 5, juris).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZB 80/13

    Änderungsbeschluss hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens: Isolierte

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22
    Erforderlich für eine Überwindung der Kostensperre des § 99 Abs. 1 ZPO ist vielmehr, dass die Kostenentscheidung auch verfahrensrechtlich nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2015 - III ZB 80/13).
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