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   OLG Celle, 16.12.1977 - 2 U 180/77   

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https://dejure.org/1977,9819
OLG Celle, 16.12.1977 - 2 U 180/77 (https://dejure.org/1977,9819)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.1977 - 2 U 180/77 (https://dejure.org/1977,9819)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 1977 - 2 U 180/77 (https://dejure.org/1977,9819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 557a Abs. 1 BGB ; § 581 Abs. 2 BGB
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von im Voraus entrichteten Pachtzines

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von im Voraus entrichteten Pachtzines

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1963 - VIII ZR 139/62
    Auszug aus OLG Celle, 16.12.1977 - 2 U 180/77
    Durch § 557 a BGB soll der Mieter bei jeder Art der vorzeitigen Vertragsbeendigung davor geschützt werden, den nicht verbrauchten und somit zuviel entrichteten Mietzins einzubüßen (ebenso Schopp, ZMR 1969, 161 sowie in Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch , 6. Aufl., 1975, Anm. 2 zu § 557 a; s. auch Soergel-Sieber-Mezger, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., 1967, Anm. 3 - allerdings unter unzutreffender Berufung auf BGH LM Nr. 62 zu § 812 = NJW 1964, 37 [BGH 07.10.1963 - VIII ZR 139/62] - Gelhaar in BGB-RGRK, 12. Aufl., 1977, Anm. 3 und Palandt-Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 37. Aufl., 1978, Anm. 2 a, sämtlich zu§ 557 a).
  • BayObLG, 02.03.1982 - Allg. Reg. 115/81
    Es muß jedoch eine konkrete Aussicht bestehen, daß eine bestimmte Person in die zu räumende Wohnung aufgenommen werden soll (LG Bielefeld, WuM 1972, 178; AG Bergisch-Gladbach, WuM 1980, 186; Emmerich/Sonnenschein, Rdn. 59, Barthelmess, Rdn. 70, je zu § 564 b BGB ; Lutz, DWW 1974, 272/273; vgl. auch Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 486, die hier ein berechtigtes Interesse des Vermieters i. S. des § 564 b Abs. 1 BGB anerkennen).

    Dabei werden die Wohnräume sich in solch unmittelbarer Nähe der Wohnung - etwa in demselben Hause oder im Nachbarhaus (vgl. AG Bergisch-Gladbach, WuM 1980, 186) - befinden müssen, daß die zu leistenden Hilfsdienste bei Bedarf jederzeit in Anspruch genommen werden können.

  • BayObLG, 09.02.1981 - Allg. Reg. 126/80
    AG Hannover, WuM 1980, 186 (LS);.
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