Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52888
OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16 (https://dejure.org/2016,52888)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16 (https://dejure.org/2016,52888)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 1 AR (Ausl) 89/16 (https://dejure.org/2016,52888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    IRG § 3 Abs. 1; IRG § 78 Abs. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach § 3 Abs. 1 IRG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 3 Abs. 1; IRG § 78 Abs. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach § 3 Abs. 1 IRG

  • rechtsportal.de

    IRG § 3 Abs. 1 ; IRG § 78 Abs. 1
    Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung erfordert Beurteilung der beidseitigem Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16
    Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach § 29 Abs. 1 IRG ist vielmehr auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096; Kubiciel , in: Ambos [Hrsg.], Rechtshilferecht in Strafsachen, 2015, § 3 IRG Rn. 29; vgl. auch Vogel/Burchard , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 3 IRG Rn. 41), es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind bis zum Übergabezeitpunkt in Kraft tretende Gesetzesänderungen bereits bekannt, denn letztlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Auslieferung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe des Verfolgten an den ersuchenden Staat (OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), NStZ-RR 2008, 245; Lagodny , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 3 IRG Rn. 21, § 32 IRG Rn. 16).

    Sofern - wie hier - die Auslieferung bereits erfolgt ist und gemäß § 35 IRG über eine Erweiterung der Auslieferungsbewilligung zu befinden ist, kommt es für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRG auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlussfassung an (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096).

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16
    Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach § 29 Abs. 1 IRG ist vielmehr auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096; Kubiciel , in: Ambos [Hrsg.], Rechtshilferecht in Strafsachen, 2015, § 3 IRG Rn. 29; vgl. auch Vogel/Burchard , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 3 IRG Rn. 41), es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind bis zum Übergabezeitpunkt in Kraft tretende Gesetzesänderungen bereits bekannt, denn letztlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Auslieferung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe des Verfolgten an den ersuchenden Staat (OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), NStZ-RR 2008, 245; Lagodny , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 3 IRG Rn. 21, § 32 IRG Rn. 16).
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16
    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 79 IRG Rn. 10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht