Rechtsprechung
OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 256 Abs. 1 ZPO; § 2333 Abs. 1 BGB; § 2314 BGB
Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsentzug; Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage; Pflichtteilsentzug als bloße Vorfrage - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2314
Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsentzug; Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage; Pflichtteilsentzug als bloße Vorfrage
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht durch letztwillige Verfügung ...
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 10.08.2021 - 5 O 40/21
- OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 1323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1993 - IV ZR 139/91
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines …
Auszug aus OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21
Das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ... , die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. BGH IV ZR 139/91).Denn das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ..., die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. Urteil des BGH vom 20. Januar 1993 zu IV ZR 139/91, zitiert nach juris, dort Rn. 10, Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2004 zu 9 W 30/04, zitiert nach juris, dort Rn. 7-10, Herberger/Birkenheier, juris PK-BGB, 9. Aufl., § 2333 Rn. 1 und Staudinger/Olshausen, BGB (2021), Vorbemerkung zu §§ 2333 ff., Rn. 42).
- OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 W 30/04
Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts: …
Auszug aus OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21
Denn das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ..., die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. Urteil des BGH vom 20. Januar 1993 zu IV ZR 139/91, zitiert nach juris, dort Rn. 10, Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2004 zu 9 W 30/04, zitiert nach juris, dort Rn. 7-10, Herberger/Birkenheier, juris PK-BGB, 9. Aufl., § 2333 Rn. 1 und Staudinger/Olshausen, BGB (2021), Vorbemerkung zu §§ 2333 ff., Rn. 42).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21 Mag ein solcher Timer auch erst nach einer Zeitspanne ablaufen, die jene des Prüfzyklus (1.180 Sekunden = 19 Minuten 40 Sekunden nach Absatz 5.3.1.2.1 der UN/ECE-Regelung Nr. 83) übersteigt, ist damit im Übrigen noch nicht gesagt, dass die Zeitspanne gerade auf den Prüfzyklus angepasst wäre (vgl. Senat…, Urteil vom 22. September 2021 - 6 U 13/20, juris Rn. 117; Urteil vom 26. Januar 2022 - 6 U 169/20, unveröffentlicht; Urteil vom 23. März 2022 - 6 U 63/21, unveröffentlicht).