Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7918
OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21 (https://dejure.org/2022,7918)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2022 - 6 U 63/21 (https://dejure.org/2022,7918)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2022 - 6 U 63/21 (https://dejure.org/2022,7918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 256 Abs. 1 ZPO; § 2333 Abs. 1 BGB; § 2314 BGB
    Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsentzug; Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage; Pflichtteilsentzug als bloße Vorfrage

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 2333 Abs. 1 BGB, § 2314 BGB
    ZPO, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314
    Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsentzug; Leistungsklage in Form einer isolierten Auskunftsklage; Pflichtteilsentzug als bloße Vorfrage

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrecht durch letztwillige Verfügung ...

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1993 - IV ZR 139/91

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21
    Das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ... , die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. BGH IV ZR 139/91).

    Denn das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ..., die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. Urteil des BGH vom 20. Januar 1993 zu IV ZR 139/91, zitiert nach juris, dort Rn. 10, Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2004 zu 9 W 30/04, zitiert nach juris, dort Rn. 7-10, Herberger/Birkenheier, juris PK-BGB, 9. Aufl., § 2333 Rn. 1 und Staudinger/Olshausen, BGB (2021), Vorbemerkung zu §§ 2333 ff., Rn. 42).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 W 30/04

    Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts:

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2022 - 6 U 63/21
    Denn das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalls zur "bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis ..., die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zur Vermeidung einer unnötigen Prozesshäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann" (vgl. Urteil des BGH vom 20. Januar 1993 zu IV ZR 139/91, zitiert nach juris, dort Rn. 10, Beschluss des OLG Frankfurt vom 22. November 2004 zu 9 W 30/04, zitiert nach juris, dort Rn. 7-10, Herberger/Birkenheier, juris PK-BGB, 9. Aufl., § 2333 Rn. 1 und Staudinger/Olshausen, BGB (2021), Vorbemerkung zu §§ 2333 ff., Rn. 42).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21
    Mag ein solcher Timer auch erst nach einer Zeitspanne ablaufen, die jene des Prüfzyklus (1.180 Sekunden = 19 Minuten 40 Sekunden nach Absatz 5.3.1.2.1 der UN/ECE-Regelung Nr. 83) übersteigt, ist damit im Übrigen noch nicht gesagt, dass die Zeitspanne gerade auf den Prüfzyklus angepasst wäre (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2021 - 6 U 13/20, juris Rn. 117; Urteil vom 26. Januar 2022 - 6 U 169/20, unveröffentlicht; Urteil vom 23. März 2022 - 6 U 63/21, unveröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht