Rechtsprechung
OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
§ 23 StVO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone
- verkehrslexikon.de
Ein mobiles Funkgerät ist ein Mobiltelefon, wenn damit Telefonate geführt werden können -
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mobilfunktelefonnutzung (verbotswidrige) im Straßenverkehr auch bei Funkgerätnutzung
- Judicialis
StVO § 23 Abs. 1a
- agz-ev.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 23 Abs. 1a
Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Funkgerät als Mobiltelefon?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Handyverbot kann auch für Funkgeräte gelten!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Funkgerät als Mobil- oder Autotelefon
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Nutzung von Funkgeräten im Straßenverkehr
- anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Ein Funkgerät ist ein Mobil- oder Autotelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Mobiltelefon im Straßenverkehr - Funkgerät als Mobiltelefon?
Papierfundstellen
- NZV 2009, 467
- MMR 2009, 721 (Ls.)