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   OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14   

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https://dejure.org/2014,25724
OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14 (https://dejure.org/2014,25724)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.2014 - 1 Ws 283/14 (https://dejure.org/2014,25724)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 1 Ws 283/14 (https://dejure.org/2014,25724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung auch nach dem Tod des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Absehen der Auferlegung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei Tod des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 206a
    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen Tod des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod des Angeklagten - und die Verfahrenskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 6
  • NStZ-RR 2015, 194
  • NStZ-RR 2015, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12

    Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Auf die hierauf von ihm erhobene Revision hob der BGH mit Beschluss vom 14. November 2012 (3 StR 372/12) das angefochtene Urteil mit den Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach einer restriktiven Auffassung kommt eine Versagung der Auslagenerstattung nur dann in Betracht, wenn ohne das Verfahrenshindernis mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. OLG Düsseldorf, OLGSt § 467 StPO Nr. 9; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425; OLG Hamm, wistra 2006, 359).
  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.1986 - 2 Ws 19/86

    Beschwerde; Angeklagter; Kostenentscheidung; Auslagenentscheidung;

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach einer restriktiven Auffassung kommt eine Versagung der Auslagenerstattung nur dann in Betracht, wenn ohne das Verfahrenshindernis mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. OLG Düsseldorf, OLGSt § 467 StPO Nr. 9; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425; OLG Hamm, wistra 2006, 359).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Der StPO ist nicht zu entnehmen, dass nach dem Tod eines Angeklagten kein Raum mehr für Entscheidungen sein soll (vgl. BGH NJW 1999, 3644 unter Hinweis auf die Möglichkeit, ein Wiederaufnahmeverfahren allein zum Zweck der Rehabilitierung des verstorbenen Verurteilten zu betreiben; vgl. zur sofortigen Beschwerde bei verstorbenem Angeklagten durch den Wahlverteidiger auch OLG Celle, NJW 2002, 3720).
  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 Ws 133/07

    Rechtsstellung des Pflichtverteidigers nach dem Tod des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Der Gegenauffassung (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2007, 2 Ws 133/07 -juris-), wonach die Rechtsstellung des Pflichtverteidigers mit dem Tod des Angeklagten endet, schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Jena, 11.01.2007 - 1 Ws 195/05

    Kostengrundentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14
    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Es kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit bei der Ausübung des Ermessens wiederum auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden kann (als zulässiges Ermessenskriterium angesehen: BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, juris, Rn. 17; gegen eine Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts im Rahmen der Ermessensausübung: OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 Ws 283/14 -, juris, Rn. 15; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 467 Rn. 60 m. w. N. zu beiden Auffassungen).

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2 bzw. Abs. 3 S. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 StPO wird nämlich gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Celle, NStZ-RR 2015, 30; OLG Stuttgart, OLGSt § 467 StPO Nr. 11, Niesler, in: BeckOK StPO, Ed. 21, Stand: 15. Januar 2015, § 467 Rdnr. 11; a. A. OLG Köln, NJW 1991, 506; Gieg, in: KK-StPO, 7. Auflage, § 467 Rdnr. 10).
  • LG Koblenz, 06.09.2021 - 1 Qs 23/21

    Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei

    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 StPO sowie § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO wird bei § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 04.08.2015 - 2 Ws 46/15, NStZ-RR 2015, 294; OLG Celle Beschluss vom 17.07.2014 - 1 Ws 283/14, NStZ-RR 2015, 30; Niesler, in: BeckOK-StPO, § 467 Rn. 11; a.A. LG Ulm, Beschluss vom 06.11 .2020 - 2 Qs 46/20, BeckRS 2020, 32961; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.1990 - 2 Ws 528/90, NJW 1991, 506).
  • OLG Celle, 20.01.2020 - 1 Ws 4/20

    Wird ein psychisch erkrankter Angeklagter wegen Schuldunfähigkeit nicht

    Im Anschluss daran wird dem Gericht ein Ermessen im Rahmen der Auslagenentscheidung eröffnet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014 -1 Ws 283/14- juris).
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