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   OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16   

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https://dejure.org/2017,63785
OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16 (https://dejure.org/2017,63785)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.2017 - 4 U 148/16 (https://dejure.org/2017,63785)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 4 U 148/16 (https://dejure.org/2017,63785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 985 BGB; § 149 Abs. 1 ZVG; § 1093 BGB
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 985 ; ZVG § 149 Abs. 1 ; BGB § 1093
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff des Hausstands gilt für Räume im Haupthaus und ggf. auch in Nebengebäuden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnrecht und Beschlagnahmeumfang - Kein Räumungsanspruch des Zwangsverwalters gegen die Eltern des Zwangsvollstreckungsschuldners (IVR 2018, 131)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Reichsbürger: Melderechtliche Abmeldung hat keinen Einfluss auf den Wohnsitz - Begriff des Hausstandes gilt für Räume im Haupthaus und ggfs. auch in Nebengebäuden (IVR 2018, 132)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 224/12

    Zwangsverwaltung: Nutzungsentschädigungsanspruch gegen die eine Wohnung in dem

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    aa) § 149 Abs. 1 ZVG setzt die Wohnnutzung des zwangsverwalteten Grundstücks kraft Eigentums und unmittelbaren Eigenbesitzes ( § 872 BGB ) durch den Verfahrensschuldner voraus (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013, IX ZR 224/12 , juris, Rn. 10).

    Dies ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn der Verfahrensschuldner das Haus vollständig an einen Dritten zur alleinigen Nutzung vermietet und übergibt, denn dann hat er den unmittelbaren Eigenbesitz an dem Grundstück verloren (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013, a. a. O., Rn. 10).

    Für ein Unterhalten eines eigenen Hausstands reicht im Übrigen ein unregelmäßiges Besuchen des Anwesens nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013, a. a. O., Rn. 17 f. m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch auf Grund der Eintragung eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Da die Sicherheit des Grundbuchverkehrs eine klare Ausdrucksweise verlangt und Inhalt und Umfang einer dinglichen Dienstbarkeit bestimmt sein müssen, muss daher grundsätzlich auch die Eintragung im Grundbuch eindeutig und vollständig sein (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2006, 20 W 450/05 , juris, Rn. 12).

    Umstände außerhalb der Erklärung dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2006, a. a. O.); neben dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz ist insofern auch das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen zu beachten.

  • BGH, 21.04.2016 - IX ZR 72/14

    Zwangsverwaltung: Voraussetzungen des Wohnungsschutzes für den

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Da § 149 Abs. 1 ZVG auf den Zeitpunkt der Beschlagnahme abstellt, kommt ein Wohnrecht nur in Betracht, wenn der Verfahrensschuldner und Eigentümer in diesem Zeitpunkt bereits in dem Beschlagnahmeobjekt wohnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016, IX ZR 72/14 , juris, Rn. 13), das heißt, seinen Hausstand unterhält.

    Unter diesen Vollstreckungsschutz - der dem Unterhalt des Schuldners und seiner Angehörigen dient und der Billigkeit entspricht - fallen unter anderem die Eltern des Schuldners (BGH Urteil vom 21. April 2016, a. a. O., Rn. 10).

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 30/11

    Zwangsverwaltung und Insolvenz: Zum unentgeltlichen Wohnrecht des

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Mit dem Rechtsschutzanspruch des Vollstreckungsgläubigers aus Art. 14 Abs. 1 GG ist diese Vorschrift vereinbar, weil der Weg der Zwangsversteigerung davon unbenommen bleibt ( BGH, Urteil vom 25. April 2013, IX ZR 30/11 , juris, Rn. 13).
  • LG Berlin, 24.09.2008 - 33 O 145/08
    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Dabei sind die persönlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Hausstands sowie die Grundstückssituation in Bezug auf Größe, Zuschnitt und Lage der Räume zu berücksichtigen (vgl. LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 24. September 2008, 33 O 145/08, juris, Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Dass diese örtliche Beschränkung der Belastung auf einen begrenzten Teil des Grundstücks zulässig ist, unterliegt keinem Zweifel (siehe hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2002, V ZR 17/01 , juris, Rn. 17).
  • OVG Hamburg, 16.03.2012 - 4 Bf 2/07

    Zuteilung von Hausnummern

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Die Vergabe dieser neuen Hausnummer und die damit einhergehende gesonderte Bezeichnung des Nebengebäudes erfüllten indes (lediglich) die von der Gemeinde wahrzunehmende ordnungsrechtliche Aufgabe der Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung der Gebäude (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 18. Juni 2015, 3 K 74/13, juris, Rn. 21 m. w. N.; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2012, 4 Bf 2/07 , juris, Rn. 30 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGH, Urteil vom 15. November 2013, V ZR 24/13 , juris, Rn. 6).
  • VG Cottbus, 18.06.2015 - 3 K 74/13

    Ordnungsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Die Vergabe dieser neuen Hausnummer und die damit einhergehende gesonderte Bezeichnung des Nebengebäudes erfüllten indes (lediglich) die von der Gemeinde wahrzunehmende ordnungsrechtliche Aufgabe der Gewährleistung einer eindeutigen Zuordnung der Gebäude (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 18. Juni 2015, 3 K 74/13, juris, Rn. 21 m. w. N.; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2012, 4 Bf 2/07 , juris, Rn. 30 m. w. N.).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2017 - 4 U 148/16
    Die Beschlagnahmeanordnung des Vollstreckungsgerichts begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe gegen den Nutzer einer Wohnung nach § 985 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015, V ZR 191/14 , juris, Rn. 13 und 15 f.).
  • LG Verden, 22.11.2016 - 5 O 134/16
  • VG Koblenz - 5 K 43/14 (anhängig)

    Finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen

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