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   OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03   

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https://dejure.org/2004,11269
OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03 (https://dejure.org/2004,11269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer keine Ausbildung macht, kriegt keinen Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt gestrichen - Kein Geld mehr für Volljährigen ohne Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1610 Abs. 2
    Umfang des Ausbildungsunterhalts bei Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 10.06.2015 - 13 UF 12/15

    Wegfall des Ausbildungsunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes bei

    Das vom Antragsteller gezeigte (Ausbildungs-) Verhalten würde, allgemeinen Maßstäben zu Folge, zu einem Wegfall des Unterhaltsanspruchs führen, weil der Antragsteller keine geordnete, zielgerichtete Ausbildung verfolgt hat, sondern die begonnenen Ausbildungsgänge bzw. -verhältnisse wiederholt abgebrochen hat bzw. diese aufgrund unzureichender Leistungen verlassen musste (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03, JAmt 2004, 265 [bei juris LS und Rz. 3f. sowie Palandt/Brudermüller, BGB [74. Aufl. 2015], § 1610 Rn. 22).
  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (so OLG Celle, Urteil vom 18.02.04, 15 UF 208/03, unter Bezugnahme auf BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
    Insoweit sind die von der Klägerin angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - juris) und des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Urteil vom 18. Februar 2004 - 15 UF 208/03 - juris) nicht einschlägig, da sie lediglich den Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB betreffen.
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