Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19803
OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15 (https://dejure.org/2015,19803)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15 (https://dejure.org/2015,19803)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15 (https://dejure.org/2015,19803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    IRG § 79; IRG § 80; IRG § 83b
    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei Auslieferungsersuchen zum Zwecke der Strafverfolgung bei einer ausländischen Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei Auslieferungsersuchen zum Zwecke der Strafverfolgung bei einer ausländischen Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 79; IRG § 80; IRG § 83b
    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei Auslieferungsersuchen zum Zwecke der Strafverfolgung bei einer ausländischen Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorabbewilligung einer Auslieferung muss überprüfbar begründet werden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 322
  • StV 2016, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    In die Ermessensabwägung dürfen einerseits keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, andererseits müssen die wesentlichen Gesichtspunkte ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107).

    Vielmehr ist für die Ermessensausübung - neben der Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Köln aaO; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von maßgeblicher Bedeutung, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland merklich erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203; OLG Köln; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG NJW 2010, 3177).

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Das Oberlandesgericht hat die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft, kein Bewilligungshindernis nach § 83 b IRG geltend zu machen und die Bewilligung auch nicht von der Zusicherung der Rücküberstellung abhängig zu machen, darauf zu überprüfen, ob sie aufgrund einer vollständig und zutreffend ermittelten Tatsachengrundlage getroffen worden ist und keine Ermessenfehler enthält (vgl. KG NJW 2010, 3177).

    Vielmehr ist für die Ermessensausübung - neben der Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Köln aaO; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von maßgeblicher Bedeutung, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland merklich erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203; OLG Köln; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG NJW 2010, 3177).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Vielmehr ist für die Ermessensausübung - neben der Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Köln aaO; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von maßgeblicher Bedeutung, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland merklich erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203; OLG Köln; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG NJW 2010, 3177).
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 6 AuslA 136/09

    Auslieferung eines polnischen Staatsbürgers aufgrund Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Hat die Tat maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Mitgliedsstaat, hat die Bewilligungsbehörde bei Auslieferung eines Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland also im Ermessenswege darüber zu befinden, ob sie - wenn sie nicht ein Bewilligungshindernis annimmt - eine Bewilligung jedenfalls von der Bedingung abhängig macht, dass der Verfolgte zur Strafvollstreckung nach Deutschland zurücküberstellt wird (OLG Köln NStZ-RR 2011, 44).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - Ausl 3/08

    Schwerwiegende Erkrankung - hier: epileptische Krampfanfälle - als

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Dieser Umstand würde die Bedeutung der Bindungen des Verfolgten an Deutschland relativieren (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 - [bei juris]; KG aaO).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (vgl. (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2008 - 1 ARs 44/08 (Ausl) - OLG Stuttgart StV 2007, 258; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG aaO).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    § 80 Abs. 1 Satz 2 IRG weist für den spezifischen Rechtshilfeverkehr auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls derartigen Delikten in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Regelfall einen maßgeblichen Bezug zu dem ersuchenden Mitgliedsstaat zu (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - (4) 151 AuslA 145/12 (216/12) - juris).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Vielmehr ist für die Ermessensausübung - neben der Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Köln aaO; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von maßgeblicher Bedeutung, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland merklich erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203; OLG Köln; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
    Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

  • OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach §

    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 79 IRG Rn. 10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Celle, 16.06.2017 - 2 AR (Ausl) 31/17

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Lettland zum Zwecke der

    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend einander gegenüber gestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 79 IRG Rn. 10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Celle, 05.09.2018 - 2 AR (Ausl) 39/18

    Umfang der Prüfungspflicht der Haftbedingungen im ersuchenden Staat in

    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015 - 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 79 IRG Rn. 10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeistands sind die Sprachkenntnisse des Verfolgten bei der Entscheidung zu berücksichtigen, da massive Sprachdefizite die Chancen auf eine Resozialisierung im deutschen Strafvollzug schmälern können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. März 2015-1 Ausl 6/15 -, juris, Rn. 16).
  • OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Polen

    In die Ermessensabwägung dürfen keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenübergestellt werden (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2015, 1 Ausl 6/15, StV 2016, 238; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG Rn.10 m.w.N.; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht