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   OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21   

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https://dejure.org/2021,7415
OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21 (https://dejure.org/2021,7415)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.03.2021 - 6 W 27/21 (https://dejure.org/2021,7415)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. März 2021 - 6 W 27/21 (https://dejure.org/2021,7415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § ... 1915 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1960 BGB; § 1961 BGB; § 1975 BGB; § 1985 Abs. 2 BGB; § 1987 BGB; § 2 S. 1 VBVG; § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; § 95 Abs. 2 FamFG; § 168 FamFG; § 287 ZPO; § 84 FamFG
    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen Nachlassverwalter; Vergütungsbemessung einer Nachlasspflegschaft als Unterart der Nachlassverwaltung; Berücksichtigung eines höheren Haftungsrisikos; Einwendungen gegen die Art der Geschäftsführung; Einrede der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachlassverwaltervergütung

  • rechtsportal.de

    Nachlassverwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    IV ZB 16/17, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Die Vergütung kann nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt werden (Beschluss des BGH vom 14. März 2018 zu IV ZB 16/17, zitiert nach juris, dort Rn. 11, 12, 22 und 23 m.w.N.).

    a) Der Beschwerdeeinwand des Beteiligten zu 2 (Seite 3 der Beschwerdebegründung, Bl. 160 Bd. XI d. A.), das Amtsgericht habe übersehen, dass in der Entscheidung des BGH vom 14. März 2018 zu IV ZB 16/17 der "Nachlassverwalter seine Vergütung gerade nicht pauschal, sondern auf Grundlage einer Stundenabrechnung beantragt hatte", ist unerheblich.

    Ausreichend ist, dass die Angaben die Feststellung der ungefähren Größenordnung ermöglichen und Grundlage einer gegebenenfalls durchzuführenden Schätzung entsprechend § 287 ZPO sein können" (Beschluss des BGH vom 14. März 2008 zu IV ZB 16/17, Rn. 27).

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    e) Der Vergütungsantrag des Beteiligten zu 2 vom 26. Dezember 2018, der per Telefax am 27. Dezember 2018 beim Amtsgericht Tostedt eingegangen ist (Bl. 188 Bd. X d. A.), hat keine Hemmung der Verjährung bewirkt, weil er dem Nachlassgericht nicht die erforderliche "Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglicht" (Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2012 zu IV ZB 13/12, zitiert nach juris, dort Rn. 9), sondern der Beteiligte zu 2 sich darauf beschränkt hat, die "Festsetzung einer angemessenen Vergütung gemäß § 1987 BGB" zu beantragen und anzukündigen, "eine Darstellung der besonderen Schwierigkeiten dieser Nachlassverwaltung, ihres Umfangs und der Höhe des verwalteten Vermögens sowie einer Berechnung der sich aus (seiner) Sicht ergebenen Vergütungshöhe ... baldmöglichst nach (zu) reichen".

    (2) Dieser Antrag hat eine Hemmung bewirkt, soweit er dem Nachlassgericht die erforderliche "Prüfung und Feststellung ... ermöglichte" (Beschluss des BGH vom 24. Oktober 2012 zu IV ZB 13/12, zitiert nach juris, dort Rn. 9), welche Vergütung für die Tätigkeiten angemessen ist, die der Beteiligte zu 2 in diesem Schriftsatz dargelegt hat.

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    d) Der Vergütungsanspruch des Nachlassverwalters entsteht nicht "mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit" (so aber für den Vergütungsanspruch des Betreuers: Beschluss des BGH vom 25. Januar 2012 zu XII ZB 461/11, zitiert nach juris, dort Rn. 15, und für den berufsmäßigen Nachlasspfleger: Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1960 Rn. 22 m. w. N.), sondern wie bei einem Insolvenzverwalter wird er erst mit der "Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig" (Beschluss des BGH vom 29. März 2007 zu IX ZB 153/06, zitiert nach juris, dort Rn. 5), im vorliegenden Fall also erst im Jahr 2017, weil die Nachlassverwaltung zuvor nicht erledigt war.

    (1) Dieser Antrag ist "Klage auf Leistung" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil eine Leistungsklage des Nachlassverwalters gegen den Erben auf Festsetzung der Vergütung nach § 1987 BGB vor dem Prozessgericht nicht zulässig ist, sondern diese Festsetzung im Verfahren nach § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB vor dem Nachlassgericht zu erfolgen hat (vergleiche zur entsprechenden Anwendung beim Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters: Beschluss des BGH vom 29. März 2007 zu IX ZB 153/06, zitiert nach juris, dort Rn. 15).

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    b) Die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch aus § 1987 BGB beträgt nach § 195 BGB drei Jahre (vgl. für die Betreuervergütung: Beschluss des BGH vom 25. Januar 2012 zu XII ZB 461/11, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    d) Der Vergütungsanspruch des Nachlassverwalters entsteht nicht "mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit" (so aber für den Vergütungsanspruch des Betreuers: Beschluss des BGH vom 25. Januar 2012 zu XII ZB 461/11, zitiert nach juris, dort Rn. 15, und für den berufsmäßigen Nachlasspfleger: Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1960 Rn. 22 m. w. N.), sondern wie bei einem Insolvenzverwalter wird er erst mit der "Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig" (Beschluss des BGH vom 29. März 2007 zu IX ZB 153/06, zitiert nach juris, dort Rn. 5), im vorliegenden Fall also erst im Jahr 2017, weil die Nachlassverwaltung zuvor nicht erledigt war.

  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16

    Nachlassverwalter; Vergütung des Nachlassverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    a) Die Beteiligte zu 1 hat unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Schleswig vom 6. Juni 2016 zu 3 Wx 12/16 einen Stundensatz von 65 EUR akzeptiert (S. 2 des Schriftsatzes vom 8. Dezember 2020, Bl. 6 Bd. XII d. A.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    a) "Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um eine im Festsetzungsverfahren (nach § 168 FamFG) berücksichtigungsfähige Einwendung, die im Vergütungsrecht ihren Grund hat" (Beschluss des BGH vom 5. November 2014 zu XII ZB 186/13, zitiert nach juris, dort Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 6 W 61/19

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbandes

    Auszug aus OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
    Ferner war dem Beteiligten zu 2 aus seiner früheren Tätigkeit als Nachlassverwalter und der dort von ihm vorgenommenen Abrechnung bekannt, dass diese nach Stunden erfolgen kann (Beschluss des Senats vom 4. Juli 2019 zu 6 W 61/19, dem Festsetzungen des Amtsgerichts Buxtehude zu 9 VI 360/12 für die Nachlassverwaltervergütung nach Zeitaufwand für die Zeit ab dem 17. September 2012 zugrunde lagen).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2022 - 3 W 97/21

    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung für eine Tätigkeit als

    Bei der Bemessung kann mangels entgegenstehender Bestimmungen in § 1987 BGB auf die in § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB genannten Kriterien, also auf die für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnisse sowie auf Umfang und Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte zurückgegriffen werden, weil die Nachlassverwaltung gemäß § 1975 BGB eine Unterart der Nachlasspflegschaft ist (BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - IV ZB 16/17; OLG Celle, Beschl. v. 18.3.2021 - 6 W 27/21).
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