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   OLG Celle, 18.05.2010 - 10 UF 273/09   

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https://dejure.org/2010,6738
OLG Celle, 18.05.2010 - 10 UF 273/09 (https://dejure.org/2010,6738)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2010 - 10 UF 273/09 (https://dejure.org/2010,6738)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 10 UF 273/09 (https://dejure.org/2010,6738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelichenunterhalt: Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche volljähriger nicht privilegierter Kinder und des geschiedenen Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an nicht privilegierte volljährige Kinder bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an nicht privilegierte volljährige Kinder bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • fr-blog.com

    Rangfolge im verschärften Mangelfall, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1609
    Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an nicht privilegierte volljährige Kinder bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 6
  • NJW-RR 2010, 1371
  • FamRZ 2010, 2079
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 31.07.1996 - 7 WF 2210/96

    Unterhaltsbemessung bei Volljährigkeit eines Kindes; Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2010 - 10 UF 273/09
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der berechtigte Ehegatte nicht den auch dem verpflichteten Ehegatten zustehenden Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen Kind von derzeit 1.100,00 EUR verwirklichen kann, da ansonsten der in § 1603 BGB geregelte Rangunterhalt unterlaufen würde (Gutdeutsch in Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Auflage, § 5 Rz. 136; Göppinger/ Wax, Unterhaltsrecht, 8. Auflage, S. 607 Rz. 1569; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltsrechts, 10. Auflage, S.12 Rz. 40; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 445).
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Krankenversicherungsbeiträge sind dem Grunde nach durch die Leistungseinschränkungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Zuge der Gesundheitsreform abzugsfähig, da davon auszugehen ist, dass auch Zusatzversicherungen, z. B. für Krankenhausaufenthalt, Zahnersatz, berücksichtigungsfähig sind, soweit sie zu einer ausreichenden Krankheitsvorsorge erforderlich sind und in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen (vgl. Gerhardt, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 1 Rn. 1030; vgl. auch ohne Begründung: OLG Celle, Urteil vom 28.05.2010 - 10 UF 273/09 - NJW-RR 2010, 1371; Scholz, in: Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, a.a.O., § 3 Rn. 28).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06

    Befristung nachehelichen Unterhalts

    Grundsätzlich können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen nichtprivilegierten volljährigen Kindern bei der Berechnung des eheangemessenen Bedarfs berücksichtigt werden, wenn diese vor Rechtskraft der Scheidung entstanden sind und der angemessene Bedarf der Ehegatten noch gedeckt ist (BGH NJW 1990, 1477; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1371; Palandt/Brudermüller, a. a. O., § 1578 Rn 50).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1461/16

    Befristung nachehelichen Unterhalts

    Grundsätzlich können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen nichtprivilegierten volljährigen Kindern bei der Berechnung des eheangemessenen Bedarfs berücksichtigt werden, wenn diese vor Rechtskraft der Scheidung entstanden sind und der angemessene Bedarf der Ehegatten noch gedeckt ist (BGH NJW 1990, 1477; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1371; Palandt/Brudermüller, a. a. O., § 1578 Rn 50).
  • OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12

    Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der berechtigte Ehegatte nicht den ihm zustehenden Selbstbehalt in Höhe von 1150,- EUR und den auch dem verpflichteten Ehegatten zustehenden Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen Kind von 920,- EUR (Thüringer Tabelle, Stand 01.01.2011, Ziffer 22.1.b. und 22.2.b.) verwirklichen kann, da ansonsten der in §§ 1609 Nr. 3, 1603 Abs. 2 S. 1, 2 BGB geregelte Rangunterhalt unterlaufen würde (Wendl/Staudigl/Gutdeutsch, a. a. O., § 5, Rn. 137; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1371).
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