Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16365
OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16 (https://dejure.org/2017,16365)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2017 - 7 U 168/16 (https://dejure.org/2017,16365)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 7 U 168/16 (https://dejure.org/2017,16365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 1 BGB
    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn; Haftung des Architekten wegen Ausführungsfehlern des Unternehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn; Haftung des Architekten wegen Ausführungsfehlern des Unternehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1; BGB § 426 Abs. 1
    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachabdichtung falsch geplant: Architekt haftet zu 70%, Dachdecker zu 30%!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftungsverteilung zwischen Architekt und bauausführendem Unternehmen bei mangelhafter Dachabdichtung

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Ansprüche auf Herausgabe von Dokumentationsunterlagen verjähren nach 3 Jahren!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Vertretungsmacht eines Architekten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Bauherrn, Architekten und Bauunternehmer wissen sollten

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Anscheins- oder Duldungsvollmacht des Architekten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftungsverteilung zwischen Architekt und bauausführendem Unternehmen bei mangelhafter Dachabdichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr verlangt Schadensersatz: Ausführungsfehler "helfen" dem Architekten nicht! (IBR 2017, 443)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 8
  • NJW-RR 2017, 1363
  • MDR 2017, 1119
  • NZBau 2017, 724
  • BauR 2017, 1422
  • BauR 2018, 139
  • ZfBR 2019, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Braunschweig, 17.01.2013 - 8 U 203/10

    Keine Bedenken gegen die Planung angemeldet: Auftragnehmer haftet zu 50%!

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Daher müsste die Klägerin mit mindestens 50 % selbst haften, wie es auch das OLG Braunschweig in einem vergleichbaren Fall entschieden habe (8 U 203/10 v. 17.01.2013).

    Entgegen der Ansicht des Streithelfers lässt sich aus der erwähnten Entscheidung des OLG Braunschweig (Urt. v. 17.01.2013 - 8 U 203/10, BauR 2016, 2107) nichts anderes herleiten.

  • OLG Brandenburg, 08.12.2016 - 12 U 192/15

    VOB-Vertrag: Nachtragsvergütung des Auftragnehmers bei Ausführung von

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    a) Der Architekt ist allerdings nicht bereits kraft seiner Bestellung uneingeschränkt bevollmächtigt, den Auftraggeber beim Abschluss von Verträgen zu vertreten oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891; vgl. ebenfalls Rodemann in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl. § 6 Rn 13 mwN).

    Ob der Beklagte die Leistungen der Klägerin, soweit sie seitens des Streithelfers zunächst ohne Vollmacht des Beklagten in Auftrag gegeben worden sein sollten, genehmigt hat, kann ebenfalls offen bleiben, wenngleich der Umstand, dass der Beklagte es sehenden Auges hingenommen hat, dass die Klägerin tätig wurde und den Auftrag ausführt, für eine solche Genehmigung spräche (in diese Richtung auch OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891; OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11, IBR 2012, 68; OLG Stuttgart, Urt. v. 31.05.2002 - 5 U 98/01, BauR 2004, 1350 - nachgehend BGH, Beschl. v. 27.05.2004 - VII ZR 243/02: "...kann die Berufung des Bauherrn auf die fehlende Vollmacht des Architekten treuwidrig sein, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den [unwirksamen] Anschlussauftrag seine Leistungen erbringt und er dem nicht widerspricht").

  • OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 13 U 176/02

    Haftungsverteilung bei Wasserschaden im Rahmen von Dacharbeiten: Zurechenbares

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    b) Der Beklagte muss sich als Bauherr den Planungsfehler seines Architekten im Verhältnis zur Klägerin nach §§ 254, 278 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 23.05.2007 - 13 U 176/02, BauR 2008, 1144, juris-Rn. 80; Werner/Frechen in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 19. Aufl., Rn. 1989), weshalb der Beklagte dem Haftungsanteil des Streithelfers entsprechend zu verurteilen war.
  • BGH, 04.05.1970 - VII ZR 134/68

    Haftung des Architekten für einen Planungsfehler bei hinzukommender unrichtiger

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Der Streithelfer, der als planender Architekt für seinen Planungsfehler einzustehen hat, kann sich schließlich im Innenverhältnis gegenüber dem beklagten Bauherrn nicht zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die Klägerin seine fehlerhaft geplante Bauleistung obendrein nicht fachgerecht ausgeführt hat (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.05.1970 - VII ZR 134/68, VersR 1970, 744; ZfBR 2000, 540).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Der BGH hat das zwar in der hier vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Urt. v. 20.04.1978 - VII ZR 67/77, BauR 1978, 314) bei einem Verhältnis von 512, 71 DM zu einer geprüften Schlussrechnungssumme von 18.600,48 DM angenommen (vgl. BGH aaO, juris-Rn. 31 ff., 34); das waren relativ nur etwa 2, 7 % Mehrkosten, die im Verhältnis zum Gesamtauftrag kaum ins Gewicht fielen.
  • OLG Celle, 06.12.1995 - 6 U 250/94

    Bauunternehmen muß der Vollmachtsumfang eines Architekten bekannt sein!

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Das OLG Celle hat dementsprechend entschieden, Architekten oder Bauleiter seien ohne eine ausdrückliche Vollmacht nicht befugt, für den Auftraggeber zusätzliche Aufträge oder Änderungsaufträge zu vergeben, die zu einer fühlbaren Preiserhöhung führen; sie seien kraft Verkehrssitte nur insoweit bevollmächtigt, als es um kleinere Zusätze oder Änderungen gehe, bei denen es üblich sei, dass Absprachen zwischen Auftragnehmer und bauleitendem Architekten mündlich ohne Mitwirkung des Auftraggebers auf der Baustelle getroffen würden (OLG Celle, Urt. v. 06.12.1995 - 6 U 250/94, OLGR Celle 1996, 171; juris-Rn. 5).
  • BGH, 27.05.2004 - VII ZR 243/02

    Fehlende Vollmacht des Architekten: Auftraggeber nicht immer schutzwürdig!

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Ob der Beklagte die Leistungen der Klägerin, soweit sie seitens des Streithelfers zunächst ohne Vollmacht des Beklagten in Auftrag gegeben worden sein sollten, genehmigt hat, kann ebenfalls offen bleiben, wenngleich der Umstand, dass der Beklagte es sehenden Auges hingenommen hat, dass die Klägerin tätig wurde und den Auftrag ausführt, für eine solche Genehmigung spräche (in diese Richtung auch OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891; OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11, IBR 2012, 68; OLG Stuttgart, Urt. v. 31.05.2002 - 5 U 98/01, BauR 2004, 1350 - nachgehend BGH, Beschl. v. 27.05.2004 - VII ZR 243/02: "...kann die Berufung des Bauherrn auf die fehlende Vollmacht des Architekten treuwidrig sein, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den [unwirksamen] Anschlussauftrag seine Leistungen erbringt und er dem nicht widerspricht").
  • OLG Stuttgart, 31.05.2002 - 5 U 98/01

    Werklohnanspruch für Anschlussaufträge: Fehlende Architektenvollmacht zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Ob der Beklagte die Leistungen der Klägerin, soweit sie seitens des Streithelfers zunächst ohne Vollmacht des Beklagten in Auftrag gegeben worden sein sollten, genehmigt hat, kann ebenfalls offen bleiben, wenngleich der Umstand, dass der Beklagte es sehenden Auges hingenommen hat, dass die Klägerin tätig wurde und den Auftrag ausführt, für eine solche Genehmigung spräche (in diese Richtung auch OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891; OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11, IBR 2012, 68; OLG Stuttgart, Urt. v. 31.05.2002 - 5 U 98/01, BauR 2004, 1350 - nachgehend BGH, Beschl. v. 27.05.2004 - VII ZR 243/02: "...kann die Berufung des Bauherrn auf die fehlende Vollmacht des Architekten treuwidrig sein, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den [unwirksamen] Anschlussauftrag seine Leistungen erbringt und er dem nicht widerspricht").
  • OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11

    Baumängelhaftung bei VOB-Vertrag: Bemessung des Vermögensschadens des

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Die Auffassung - unter Bezug auf eine Entscheidung des OLG München (Urt. v. 09.06.2011 - 9 U 502/11, BauR 2011, 1832 ff.) - bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers seien die Mangelbeseitigungskosten grundsätzlich hälftig zu teilen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer selbst fachkundig oder fachkundig beraten sind und keine Umstände vorliegen, die für eine überwiegende Verantwortlichkeit des einen oder anderen Teils sprächen, besagt für den vorliegenden Fall nichts.
  • OLG Naumburg, 30.09.2011 - 12 U 12/11

    VOB-Vertrag: Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16
    Ob der Beklagte die Leistungen der Klägerin, soweit sie seitens des Streithelfers zunächst ohne Vollmacht des Beklagten in Auftrag gegeben worden sein sollten, genehmigt hat, kann ebenfalls offen bleiben, wenngleich der Umstand, dass der Beklagte es sehenden Auges hingenommen hat, dass die Klägerin tätig wurde und den Auftrag ausführt, für eine solche Genehmigung spräche (in diese Richtung auch OLG Brandenburg, Urt. v. 08.12.2016 - 12 U 192/15, BauR 2017, 891; OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11, IBR 2012, 68; OLG Stuttgart, Urt. v. 31.05.2002 - 5 U 98/01, BauR 2004, 1350 - nachgehend BGH, Beschl. v. 27.05.2004 - VII ZR 243/02: "...kann die Berufung des Bauherrn auf die fehlende Vollmacht des Architekten treuwidrig sein, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den [unwirksamen] Anschlussauftrag seine Leistungen erbringt und er dem nicht widerspricht").
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Berücksichtigung

  • BGH, 06.04.2016 - VII ZR 283/15

    Schadensgeneigte (Abdichtungs-)Arbeiten: Architekt haftet für Überwachungsfehler!

  • OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18

    Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand

    Denn der bauleitende Architekt ist grds. zur Abgabe rechtsgeschäftlich bindender Erklärungen für den Bauherrn nicht befugt (OLG Celle, Urt. v. 18.05.2017 - 7 U 168/16, BauR 2018, 139; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.02.2000 - 5 U 10/99, BauR 2000, 891; OLG Naumburg, Urt. v. 09.02.1999 - 11 U 88/98, NZBau 2000, 143; OLG Köln, Urt. v. 03.04.1992 - 19 U 191/91, NJW-RR 1992, 915).
  • OLG Celle, 27.02.2019 - 14 U 54/18

    Überwiegender Planungsfehler: Architekt kann Unternehmer nicht in Regress nehmen!

    Bei der Abgrenzung zwischen mehreren Schadensverursachern ist zu berücksichtigen, dass Planungsfehler grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des (planenden) Architekten, Ausführungsfehler hingegen in den Verantwortungsbereich des (bauausführenden) Unternehmers fallen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 18.05.2017 - 7 U 168/16, u.a. BauR 2018, 139).

    Das kann im Einzelfall gleichwohl eine Quotierung rechtfertigen, bei der der überwiegende Haftungsanteil beim planenden Architekten zu verbleiben hat (OLG Celle - 7 U 168/16 aaO - Quote von 70:30 z.L. des planenden Architekten, der als planender und bauüberwachender Architekt im Verhältnis zum bauausführenden Unternehmen gleichsam "doppelt" für den Mangel verantwortlich war und zudem mit der fehlerhaften Planung die Grundursache für den Schadenseintritt gelegt hat).

    Zwar entlasten Bauüberwachungsfehler nicht den Bauunternehmer, also die Beklagte, denn die Bauüberwachung dient dem Schutz des Bauherrn, nicht dem bauausführenden Unternehmen (vgl. z.B. OLG Celle, Urt. v. 18.05.2017 - 7 U 168/16, BauR 2018, 139).

  • OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21

    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines

    aa) Eine Duldungsvollmacht liegt dann vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04 -, NJW 2007, 987, 988 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 18.05.2017 - 7 U 168/16-, NJW-RR 2017, 1363, 1364; BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 631 Rn. 414).
  • OLG Oldenburg, 24.03.2022 - 14 U 50/17

    Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht!

    Die Überwachungspflicht des bauleitenden Architekten dient regelmäßig nicht dem Schutz des bauausführenden Unternehmens, sondern dem Schutz des Auftraggebers (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 56/15; OLG Celle, ZfBR 2019, 35, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht