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   OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15   

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https://dejure.org/2015,48850
OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 U 12/15 (https://dejure.org/2015,48850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Musterklauseln der Architektenkammer sind AGB des Architekten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der lange Marsch: Die Verjährung beim Architektenvertrag (IBR 2016, 468)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel in Mustervertrag der Architektenkammer eingefügt: AGB des Architekten! (IBR 2016, 462)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt schuldete er die Überwachung der Mangelfreiheit der Handwerkerleistungen aufgrund der von ihm entsprechend Leistungsphase 9 geschuldeten Objektbetreuung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 816).

    Er darf nicht unterstellt werden und ist auch mit Blick auf die Bezahlung der Schlussrechnung des Beklagten eine Woche nach dem 24. Juni 2004 (vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 16. Oktober 2014, dort S. 4, Bl. 214 d. A.) nicht zu vermuten (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online), zumal noch Betreuungsleistungen ausstanden.

  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    OLG Celle, Urteil vom 18.06.2015 - 6 U 12/15 (nicht rechtskräftig; NZB: VII ZR 168/15).
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, ibr-online) hat schon nicht dargetan, dass er den wesentlichen Inhalt der Bestimmung zum Lauf der Verjährung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt, dem Kläger Gestaltungsfreiheit zur Wahrung von dessen eigenen Interessen, mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen, eingeräumt und sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, ibr-online).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    (a) Der Beklagte hat vor dem Landgericht erklärt, er habe Musterverträge von der Ingenieurkammer gehabt und den Vertrag selbst geschrieben, wodurch er das für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragswerk (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - VII ZR 277/04, ibr-online) dem Kläger gestellt hat, weil er den Vertrag nur mit unselbstständigen Angaben zu den Vertragsparteien und zum Vertragsgegenstand ergänzt hat.
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie vorverlegt vielmehr in vom Gesetz missbilligter Weise den Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen aller Ingenieurleistungen auf den Zeitpunkt der Erbringung von Leistungsphasen 1 bis 8 oder Ingebrauchnahme des gesamten Bauwerks, indem sie auf diese Weise die Verjährung ungefähr fünf Jahre früher beginnen lässt als gesetzlich vorgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober - - VII ZR 19/12, ibr-online).
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, ibr-online) hat schon nicht dargetan, dass er den wesentlichen Inhalt der Bestimmung zum Lauf der Verjährung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt, dem Kläger Gestaltungsfreiheit zur Wahrung von dessen eigenen Interessen, mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen, eingeräumt und sich deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklärt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, ibr-online).
  • OLG Köln, 19.12.1991 - 18 U 92/91

    Vorsicht vor unabsehbaren Verjährungsfristen!

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Denn bis zu diesem Zeitpunkt schuldete er die Überwachung der Mangelfreiheit der Handwerkerleistungen aufgrund der von ihm entsprechend Leistungsphase 9 geschuldeten Objektbetreuung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, ibr-online; OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 18 U 92/91; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Teil 12 Rn. 816).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, die der Beklagte dem Kläger gestellt hat (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) und welche die gesetzliche Verjährung erleichtert (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/85, ibr-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1992 - 22 U 198/91; Kniffka/Koeble, aaO Teil 12 Rn. 822).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Vielmehr hat der Beklagte als Verwender seinem Interesse entsprechend die Klausel in den Mustervertrag eingefügt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 135/95).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1992 - 22 U 198/91

    Unterbricht jede Beweissicherung die Verjährung? (II)

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2015 - 6 U 12/15
    Sie ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, die der Beklagte dem Kläger gestellt hat (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) und welche die gesetzliche Verjährung erleichtert (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 245/85, ibr-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 1992 - 22 U 198/91; Kniffka/Koeble, aaO Teil 12 Rn. 822).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 12 U 138/06

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Kontrollpflicht für Außenputzarbeiten

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