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OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 Abs. 2 S. 2 IntFamRVG; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13
Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland; Anhörung des Kindes; Voraussetzungen für ein Widersetzen des Kindes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland Anhörung des Kindes Voraussetzungen für ein Widersetzen des Kindes
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Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland; Anhörung des Kindes; Voraussetzungen für ein Widersetzen des Kindes
Verfahrensgang
- AG Celle, 31.08.2021 - 51 F 51011/21
- OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01
Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Insoweit sind keine hohen Anforderungen zu stellen (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136 ; OLG Zweibrücken, DAVorm 2000, Sp. 1151 und JAmt 2001, 250; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448 = FamRZ 2002, 47 ).Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.
- OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
Zur elterlichen Sorge nach englischem Recht und zur Anwendung der …
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituationen in Deutschland mit Wohnung, Schule und Verwandten, insbesondere der Großmutter mütterlicherseits, neuen Freunden, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind vielmehr als typische Folgen der vom verbringenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ).
- OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Die Kindesmutter muss es grundsätzlich auf sich nehmen, mit dem Kind zurückzukehren, selbst wenn sie dadurch Nachteile erleidet (OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 643 ).
- OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Erforderlich für ein Widersetzen des Kindes ist vielmehr, dass dieses eine Rückführung mit Nachdruck ablehnt bzw. sich hiergegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt ( OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2012 - II-11 UF 85/12, 11 UF 85/12 - NJW-RR 2013, 69; OLG Celle, Beschluss vom 22.10.2001 - 17 UF 178/01 - FamRZ 2002, 569 ). - OLG Schleswig, 15.04.2020 - 15 UF 7/20
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen. - BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituationen in Deutschland mit Wohnung, Schule und Verwandten, insbesondere der Großmutter mütterlicherseits, neuen Freunden, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind vielmehr als typische Folgen der vom verbringenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ). - BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte …
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Die vom BVerfG entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls finden deshalb grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem HKÜ (BVerfG, NJW 1997, 3301 [BVerfG 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97] ). - OLG Celle, 22.10.2001 - 17 UF 178/01
Antrag auf Sicherstellung der sofortigen Rückgabe eines widerrechtlich …
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Erforderlich für ein Widersetzen des Kindes ist vielmehr, dass dieses eine Rückführung mit Nachdruck ablehnt bzw. sich hiergegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt ( OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2012 - II-11 UF 85/12, 11 UF 85/12 - NJW-RR 2013, 69; OLG Celle, Beschluss vom 22.10.2001 - 17 UF 178/01 - FamRZ 2002, 569 ). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter …
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21
Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.