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OLG Celle, 18.12.2002 - Not 22/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erreichen der Altersgrenze durch einen Notar: Anspruch des Notars auf Bestellung zum Notariatsverwalter für das eigene Notariat; Bescheidung eines Antrags auf Weiterführung der Amtsbezeichnung "Notar a. D."
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 52, 56, 111
Kein Anspruch des aus Altersgründen ausscheidenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 52 § 56 § 111
Zum Anspruch eines wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Amt ausscheidenden Notars auf Einrichtung einer Notariatsverwaltung nach § 56 Abs. 2 BNotO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 04.05.2012 - Not 24/11
Notar: Erlaubnis zur Bezeichnung "Notar a.D."