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   OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14   

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OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 (https://dejure.org/2015,2170)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 (https://dejure.org/2015,2170)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 13 Verg 12/14 (https://dejure.org/2015,2170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A (2012) § 16
    Voraussetzungen der Nachforderung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A -EG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erklärung inhaltlich unklar: Keine Nachforderung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärung nur nach Auslegung zulässig! (VPR 2015, 1070)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 190
  • BauR 2015, 1375
  • VergabeR 2015, 580
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Dabei ist der Empfänger verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbarer Umstände zu berücksichtigen, was der Erklärende gemeint hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, juris Tz. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11, juris Tz. 91 ff.; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, § 13 Rdnr. 78).

    Ob ein Bieter Vorgaben der Vergabeunterlagen für falsch oder unzweckmäßig hält, ist unbeachtlich und berechtigt ihn nicht, von ihnen abzuweichen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11, juris Tz. 85).

    Ob sie zu einer wesentlichen oder geringfügigen Änderung führen, ist unerheblich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11, juris Tz. 88).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen grundsätzlich eine unstatthafte Nachverhandlung i. S. des § 15 EG Abs. 3 VOB/A dar (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2013 - Verg 1/13, juris Tz. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05, juris Tz. 48; Dittmann in: Kulartz/Marx/ Portz/Prieß § 13 EG Rdnr. 81).

    Zwar kann unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters einem Ausschluss unterliegen, zugleich aber gutgeheißen werden, dass die Vergabestelle die ausgeschriebenen Leistungen zu Bedingungen vergibt, die in demselben oder in einem anderen gleichartigen Punkt, in dem das Angebot des Antragstellers wegen unzulässiger Änderungen an den Vergabebedingungen ausgeschlossen worden ist, Abweichungen von der geforderten Leistung aufweist; in einem solchen Fall kann vielmehr auch das Angebot des Mitbieters von der Wertung auszuschließen sein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05, juris Tz. 38 f., 56).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Dabei ist die Gesamtschau insbesondere von sachlich zueinander gehörenden Teilen der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, juris Tz. 10, 15; Verfürth in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, § 8 Rdnr. 16; Prieß a.a.O. § 7 Rdnr. 25 ff.).

    Anderenfalls muss ihm Gelegenheit gegeben werden, die Erklärungen nachzureichen (BGH, Urteil vom 3. April 2012 - X ZR 130/10, juris Tz. 9,12).

  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Die Auslegung muss dabei ohne zeitintensives "Herausfiltern von Informationen" bzw. intensive Auslegungsbemühungen möglich sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - Verg 82/11, juris Tz. 31; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - Verg 17/13, juris Tz. 160).
  • OLG Koblenz, 15.07.2008 - 1 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Abweichung des Angebots von verbindlichen Vorgaben der

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Eine Gleichbehandlung im Unrecht kann nicht beansprucht werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 Verg 2/08, juris Tz. 45; Zeise a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11

    Ausschreibung von Krankentransportleistungen als nachrangige Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Die Auslegung muss dabei ohne zeitintensives "Herausfiltern von Informationen" bzw. intensive Auslegungsbemühungen möglich sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - Verg 82/11, juris Tz. 31; OLG München, Beschluss vom 20. März 2014 - Verg 17/13, juris Tz. 160).
  • OLG Celle, 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

    Angaben über die Eigenschaften eines angebotenen Produkts als "Erklärungen" in §

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Ein Bieter darf seine Wettbewerbsposition nicht dadurch verbessern, dass er zwingend geforderte, aber fehlende Angaben im Wege der Aufklärung des Angebotsinhalts nachholt (zu § 18 VOL/A-EG: Senat, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 13 Verg 11/13, juris Tz. 38 m. w. N.).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen grundsätzlich eine unstatthafte Nachverhandlung i. S. des § 15 EG Abs. 3 VOB/A dar (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, juris Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2013 - Verg 1/13, juris Tz. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2005 - 11 Verg 1/05, juris Tz. 48; Dittmann in: Kulartz/Marx/ Portz/Prieß § 13 EG Rdnr. 81).
  • VK Niedersachsen, 23.10.2014 - VgK-34/14
    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Oktober 2014 (Az. VgK-34/2014) wird aufgehoben.
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 12/14
    Dabei ist der Empfänger verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbarer Umstände zu berücksichtigen, was der Erklärende gemeint hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, juris Tz. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11, juris Tz. 91 ff.; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, § 13 Rdnr. 78).
  • KG, 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung der Vergabe von

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13

    Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 122/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Fehlende Angaben zu Bodenkontaminationen in der

  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Zwar fehlen Erklärungen in diesem Sinn nicht nur dann, wenn sie nicht vorgelegt wurden oder unvollständig sind, sondern auch dann, wenn sie unklar und widersprüchlich sind, so dass ihnen die für die Beurteilung des Angebots benötigten Informationen nicht entnommen werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14 - Pfahldurchmesser, juris Rn.

    Nach wohl einhelliger Ansicht, müssen zwar selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle zum Ausschluss des entsprechenden Angebots führen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 12/14 - Pfahldurchmesser, juris Rn. 87; Lehmann in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2019, VOB/A § 16 EU Rn. 13; zu § 57 Abs. 1 Nr. VgV: von Wietersheim in BeckOK Vergaberecht, 20. Ed. Stand: 31. Januar 2021, VgV § 57 Rn. 19 Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 Rn. 56).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Allerdings nehmen mehrere Vergabesenate sowie ein Teil der Literatur an, dass von Bietern ein "zeitintensives Herausfiltern von Informationen" oder "intensive Auslegungsbemühungen" nicht verlangt werden können (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 Verg 7/14, zitiert nach juris, Tz. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14, zitiert nach juris, Tz. 85; OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13, zitiert nach juris, Tz. 160; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/05, zitiert nach juris, Tz. 116; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.07.2007 - 1 Verg 3/07, zitiert nach juris, Tz. 50; Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Verg 3/05, zitiert nach juris, Tz. 124; Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 6/04, zitiert nach juris, Tz. 46; Prieß/Simonis, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 Rn. 17; Wirner, in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 9; Lampert, in: Burgi/Dreher, Vergaberecht - GWB 4. Teil, 3. Aufl., § 121 Rn. 75; Kadenbach, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 121 GWB Rn. 13).
  • OLG Bremen, 04.11.2022 - 2 Verg 1/22

    Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen

    Dies allein rechtfertigt aber keine Abweichung von für sich genommen eindeutigen Vorgaben der Leistungsbeschreibung (vgl. OLG Celle Beschl. v. 19. Februar 2015 - 13 Verg 12/14, BeckRS 2015, 12548 Rn. 43; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 11 Verg 12/11 -, Rn. 85, juris), da es Sache des Auftraggebers ist, den eigenen Bedarf bis hin dazu zu definieren, welche Anforderungen er an die von ihm gewünschte Leistung stellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2008 - Verg 10/08 -, Rn. 32, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2014 - Verg W 2/14 -, Rn. 47, juris).
  • VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23

    Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?

    Wie bereits aus dem Wortlaut der §§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2, 16 EU Nr. 2 VOB/A deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587, m. w. N.).

    Eine den Angebotsausschluss begründende Änderung an den Vergabeunterlagen liegt bereits dann vor, wenn das Angebot von einer einzigen Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich abweicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.06.2011 - 15 Verg 7/11), wobei unbeachtlich ist, ob die Vorgabe als fachlich richtig, zweckmäßig oder technisch sinnvoll angesehen wird oder nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14), und ob die Änderung absichtlich oder versehentlich erfolgte (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2011 - 1 VK 17/11).

  • VK Niedersachsen, 21.12.2022 - VgK-21/22

    Technische Anforderungen an das Bauwerk sind keine technischen Spezifikationen!

    Wie bereits aus dem Wortlaut der §§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2, 16 EU Nr. 2 VOB/A deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587 , m. w. N.).

    Eine den Angebotsausschluss begründende Änderung an den Vergabeunterlagen liegt bereits dann vor, wenn das Angebot von einer einzigen Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich abweicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.06.2011 - 15 Verg 7/11), wobei unbeachtlich ist, ob die Vorgabe als fachlich richtig, zweckmäßig oder technisch sinnvoll angesehen wird oder nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 ), und ob die Änderung absichtlich oder versehentlich erfolgte (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2011 - 1 VK 17/11 ).

  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3 01-23

    Nachprüfungsantrag wegen der Vergabe eines Auftrags zur "Beschaffung von bis zu

    Es hat dabei darauf hingewiesen, dass zwar selbst geringfügige (inhaltliche) Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle zum Ausschluss des entsprechenden Angebots führen müssen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten (siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015, 13 Verg 12/14), dass aber auch ein zwingender Ausschlussgrund einer Anwendung des gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB generell geltenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Dörr in Burgi/Dreher Beck'scher Vergaberechtskommentar, § 97 Abs. 1 Rn. 54) nicht zwingend entgegensteht, wie beispielsweise § 123 Abs. 5 Satz 2 GWB zeige.
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-11

    Wer ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

    Es hat dabei darauf hingewiesen, dass zwar selbst geringfügige (inhaltliche) Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle zum Ausschluss des entsprechenden Angebots führen müssen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten (siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015, 13 Verg 12/14), dass aber auch ein zwingender Ausschlussgrund einer Anwendung des gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB generell geltenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Dörr in Burgi/Dreher Beck'scher Vergaberechtskommentar, § 97 Abs. 1 Rn. 54) nicht zwingend entgegensteht, wie beispielsweise § 123 Abs. 5 Satz 2 GWB zeige.
  • VK Niedersachsen, 06.10.2020 - VgK-33/20

    Ausschluss des Angebots eines Bieters aufgrund von unzulässigen Änderungen an den

    Wie bereits aus dem Wortlaut der §§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2, 16 EU Nr. 2 VOB/A deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587 , m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 20.05.2019 - VgK-13/19

    Ausschreibung einer Elektro-Kehrmaschine als 3-Besen-Maschine im Rahmen eines

    Wie bereits aus dem Wortlaut des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587 , m. w. IM.).

    Aufklärungsgespräche des öffentlichen Auftraggebers mit dem Ziel, etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist zu korrigieren, stellen eine unzulässige Nachverhandlung im Sinne des § 15 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 9 VgV dar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2007, X ZR 89/04 ; OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 -13 Verg 12/14 ).

  • VK Niedersachsen, 29.10.2019 - VgK-38/19

    Ausschreibung von Gebäudereinigungsarbeiten für Liegenschaften europaweit im

    Wie bereits aus dem Wortlaut des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV deutlich wird, kommt es bei diesem Tatbestand auf die Wettbewerbsrelevanz, Wesentlichkeit oder Geringfügigkeit einer Änderung der Vergabeunterlagen nicht an (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14 = VergabeR 2015, S. 580 ff., 587 , m. w. N.).
  • VK Niedersachsen, 10.07.2019 - VgK-22/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung des bei der Stadtentwässerung

  • VK Niedersachsen, 22.08.2016 - VgK-32/16

    Ausschreibung eines öffentlichen Bauauftrags; Durchführung der

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

  • VK Sachsen, 02.04.2015 - 1/SVK/006-15

    Bieter legt sich nicht fest: Angebot wird ausgeschlossen!

  • VK Niedersachsen, 11.03.2021 - VgK-08/21

    Schriftsatz per einfacher E-Mail verschickt: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • VK Niedersachsen, 01.10.2019 - VgK-35/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung anfallenden Klärschlamms in einer

  • VK Rheinland, 20.05.2022 - VK 7/22

    Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind durch Nachfrage auszuräumen!

  • VK Niedersachsen, 12.09.2019 - VgK-32/19

    Ausschreibung der Lieferung von Regalsystemen für ein Archiv im offenen Verfahren

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