Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07   

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https://dejure.org/2008,4224
OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07 (https://dejure.org/2008,4224)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.03.2008 - 3 U 242/07 (https://dejure.org/2008,4224)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. März 2008 - 3 U 242/07 (https://dejure.org/2008,4224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltshaftung: Belehrungspflicht hinsichtlich des Umfangs der Kostendeckungszusage einer Rechtschutzversicherung; Verjährung von Regressansprüchen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Klageerhebung; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für den Regressanspruch eines Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt; Zeitpunkt der Schadensentstehung bei pflichtwidrig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Klageerhebung; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für den Regressanspruch eines Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt; Zeitpunkt der Schadensentstehung bei pflichtwidrig ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 280 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen bei fehlender Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zu weitgehende Klage ohne Rechtsschutzversicherungszusage

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Zu weitgehende Klage ohne Rechtsschutzversicherungszusage

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Dann handelt es sich nämlich nicht um einen gegenwärtigen bereits eingetretenen Schaden, sondern um einen möglichen künftigen Schaden, der, weil er noch nicht eingetreten ist, für den Beginn der Verjährung nicht erheblich ist (vgl. zum ganzen BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - X ZR 32/93, NJW 1995, 2039 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 29 m. w. N.).

    Dies kann jedoch nur für den Fall der Erhebung einer im Übrigen von vornherein aussichtslosen Klage gelten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - X ZR 32/93, abgedruckt in NJW 1995, 2039 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 34, 35. Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, BGHZ 148, 156 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 27 ff. - jeweils zur Geltendmachung bereits verjährter Forderungen).

    Sie können auch aus den in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nichts für sich herleiten (BGH, NJW 1995, 2039 ff.. NJW 2001, 3543 ff. = BGHZ 148, 156 ff.).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Dies kann jedoch nur für den Fall der Erhebung einer im Übrigen von vornherein aussichtslosen Klage gelten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - X ZR 32/93, abgedruckt in NJW 1995, 2039 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 34, 35. Urteil vom 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, BGHZ 148, 156 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 27 ff. - jeweils zur Geltendmachung bereits verjährter Forderungen).

    Sie können auch aus den in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nichts für sich herleiten (BGH, NJW 1995, 2039 ff.. NJW 2001, 3543 ff. = BGHZ 148, 156 ff.).

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 und Urteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06) führt die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG angeordnete Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens zu einer Reduzierung der letztgenannten Gebühr.
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 und Urteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06) führt die in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG angeordnete Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens zu einer Reduzierung der letztgenannten Gebühr.
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Bei seiner Abrechnung hat der Versicherer offenkundig die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2005 (IV ZR 135/04, VersR 2005, 936 f.) zugrunde gelegt, wonach in einem Rechtsstreit, der versicherte und nicht versicherte rechtliche Interessen zum Gegenstand hat, die auf den durch Rechtsschutz abgedeckten Teil der entfallenden, objektiv notwendigen Kosten aus dem Gesamtstreitwert zu errechnen sind und der Versicherer die Quote der Prozesskosten zu erstatten hat, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Der Kläger muss in einem solchen Fall schon für die Zulässigkeit der Klage einen hinreichend wahrscheinlichen Schadenseintritt substantiiert darlegen können (BGH NJW 2006, 830, 832), was ihm gerade dann nicht gelingt, wenn die Aussichten für die Verwirklichung des Schadens genauso groß sind wie für dessen Ausbleiben.
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Dazu genügt es, wenn der Kläger ausreichend kenntlich macht, auch weiterhin berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen zu sein (BGH, Urteil vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90, VersR 1991, 450 f., hier zitiert nach Juris Rn. 6).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Anders mag die Streitwertfrage zu entscheiden sein, wenn außerdem die Feststellung des Fortbestandes der Versicherung im Raum gestanden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 150/04, NJW-RR 2005, 259 m. w. N.), was indes nicht der Fall war.
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung lag daher allenfalls eine Vermögensgefährdung vor, die jedenfalls für das Entstehen eines Regressanspruchs noch nicht mit einem Schaden gleichzusetzen ist (BGH WM 2006, 927, 931).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05

    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07
    Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass der Prozesskostenschaden, der durch eine nicht erfolgte Belehrung über den Umfang der Deckungszusage entstanden ist, nicht erst mit der rechtskräftigen Kostenentscheidung eintritt, sondern schon in dem Augenblick, in dem der erste Gebührentatbestand in einem Rechtsstreit verwirklicht worden ist und sich dieser dann voraussehbar weiter entwickelt (OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2006 - 28 U 135/05, hier zitiert nach Juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten

    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer;

    Somit durfte die Klägerin mit der dahingehenden Rechtsverfolgung erst dann tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage vorlag oder die Beklagte - in Kenntnis ihrer Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen - ausdrücklich den Auftrag hierzu erteilte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VersR 1976, 892; OLG Celle OLGR 2008, 438 ff.; Zugehör, a.a.O., Rn. 652).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
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