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   OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20   

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OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20 (https://dejure.org/2020,19588)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2020 - 11 U 20/20 (https://dejure.org/2020,19588)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 11 U 20/20 (https://dejure.org/2020,19588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AF ; § 651c BGB; aF ; § 651d Abs. 1 BGB; aF ; § 651d Abs. 2 BGB
    Dem Reisenden können; je nach den Umständen des Einzelfalles; gegen den Reiseveranstalter reisevertragliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn sich in dem ihm zur Verfügung gestellten Bett in seiner Unterkunft Ungeziefer befindet, welches ihm Stiche bzw. Bisse ...

  • RA Kotz

    Gewährleistungsansprüche gegen Reiseveranstalter bei Ungeziefer in Bett

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Minderung / Reisemangel / Flöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dem Reisenden können - je nach den Umständen des Einzelfalles - gegen den Reiseveranstalter reisevertragliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn sich in dem ihm zur Verfügung gestellten Bett in seiner Unterkunft Ungeziefer befindet, welches ihm Stiche bzw. Bisse ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Reisepreisminderung; Berechnung des Reisepreises pro Person und Tag; Gesamte Anzahl der Reisetage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungeziefer im Hotelbett: Haftet der Reiseveranstalter?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bettwanzen im Hotelbett

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Reisepreisminderung von 100 % ab den ersten Urlaubstag bei Bissen durch Ungeziefer im Hotelbett - Mögliche Minderung des Reisepreises von 50 % in den ersten Tagen und 80 % in den weiteren Tagen

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 5 O 86/18
  • OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19

    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Nach seiner inzwischen gefestigten Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 , juris Rn. 50) sind dieser Berechnung die Anzahl der Reisetage zugrunde zu legen, mithin unter Hinzuziehung sowohl des An- wie des Abreisetages (so auch: Erman/Schmid, BGB, 15. Aufl., § 651 d Rn. 5 a . E.; Staudinger/Staudinger, BGB (2016), § 651 d Rn. 43; a. A. - Anzahl der Übernachtungen -: AG Duisburg, Urteil vom 9. Juli 2012 - 71 C 1784/12 , juris Rn. 7).

    Den bereits erfolgten Bissen bzw. Stichen kann der Reiseveranstalter aber nicht mehr abhelfen (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 , juris Rn. 37 zu einem Befall von Bettwanzen).

    Entsprechendes - wenngleich nicht wie in dem Maße, wie es der Senat hinsichtlich des Klägers zu 2 ausgeführt hat - gilt hinsichtlich der Klägerin zu 1: Nach der Erfahrung des Senats, der in seiner Praxis bereits mehrfach mit Rechtsstreitigkeiten zu tun hatte, die - anders als allerdings hier vom Landgericht festgestellt - Stiche von Bettwanzen zur Grundlage hatten (vgl. Urteile vom 12. März 2020 - 11 U 73/19 sowie vom 30. April 2015 - 11 U 249/14, jeweils bei juris), stellen sich körperliche Beeinträchtigungen (jedenfalls) aufgrund von Bettwanzenbissen, also ein Juckreiz und insbesondere Schmerzen, in der Regel erst einige Tage nach dem jeweiligen Stich ein.

    Wegen der diesbezüglich geltenden allgemeinen Grundsätze verweist der Senat auf die ausführliche Darstellung in seinem Urteil vom 12. März 2020 (11 U 73/19 , juris Rn. 55 ff.).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Anderenfalls hätte im Übrigen das Bestreiten nicht den Anforderungen an ein "substantiiertes Bestreiten" (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12 , juris, Rn. 11, 12) entsprochen.

    Dieses Bestreiten ist auch prozessual beachtlich, da die diesbezüglichen Umstände außerhalb ihrer eigenen Wahrnehmungssphäre liegen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12 , juris Rn. 11, 12).

    In jedem Fall würde der Senat die Klägerin zu 1 - soweit streitig entschieden werden soll - zunächst einmal nach § 141 ZPO anhören, was ggf. auch bereits ausreichend für eine Beweisführung sein könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12 , juris Rn. 11, 12).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Es fehlt an Vortrag dazu, dass die Kläger ihrem Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich einen Auftrag zu einer außergerichtlichen Einigung bzw. einen bedingten Prozessauftrag erteilt haben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10 , juris Rn. 33).

    Ob es vorliegend für die Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, ihren Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10 , juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 , juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche, im Überblick: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Ferner haben die Kläger keinen schlüssigen Vortrag dazu gehalten, dass sie ihrem Prozessbevollmächtigten gegenüber im Innenverhältnis zur Zahlung des mit der Klage verfolgten Betrages verpflichtet sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - VI ZR 402/17 , juris Rn. 13).

    Auch haben die Kläger nicht vorgetragen, dass ihr Prozessbevollmächtigter ihnen gegenüber nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet und er mit diesen auch nichts Abweichendes vereinbart hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - VI ZR 402/17 , juris Rn. 15).

  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 111/16

    Zur Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und zur angemessenen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Hinsichtlich der Voraussetzung für einen solchen Schadensersatzanspruch verweist der Senat beispielsweise auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 21. November 2017 (X ZR 111/16 , juris Rn. 13 ff.).

    Hinsichtlich der Höhe eines solchen - etwaigen - Anspruches (der Klägerin zu 1) kann eine Orientierung erfolgen anhand der Ausführungen des Bundesgerichtshofs beispielsweise in den Entscheidungen vom 21. November 2017 (X ZR 111/16 , juris Rn. 20 f.) und vom 11. Januar 2005 (X ZR 118/03 , juris Rn. 31).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Der Bundesgerichtshof hat seine diesbezügliche Rechtsprechung bereits mit Urteil vom 11. Januar 2005 (X ZR 118/03 , juris Rn. 28 f.) aufgegeben und berechnet seitdem - wie die wohl einhellige Instanzrechtsprechung - den Schadensersatzanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB a. F. anhand des Reisepreises.

    Hinsichtlich der Höhe eines solchen - etwaigen - Anspruches (der Klägerin zu 1) kann eine Orientierung erfolgen anhand der Ausführungen des Bundesgerichtshofs beispielsweise in den Entscheidungen vom 21. November 2017 (X ZR 111/16 , juris Rn. 20 f.) und vom 11. Januar 2005 (X ZR 118/03 , juris Rn. 31).

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Ob es vorliegend für die Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, ihren Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10 , juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 , juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche, im Überblick: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Das hätte insbesondere Vortrag dazu erfordert, dass ihr Prozessbevollmächtigter ihnen bereits eine Rechnung i. S. v. § 10 Abs. 1 RVG erteilt und dass sie eine derartige - unterstellte - Rechnung auch bereits beglichen haben (vgl. zu Letztgenanntem BGH, Urteil vom 16. Mai 2019 - III ZR 176/18 , juris Rn. 32).
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Nach Maßgabe des erstinstanzlichen Sachstandes dürfte es für die Beklagte zumindest nicht eindeutig "voraussehbar" gewesen sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. April 2019 - VIII ZR 33/18 , juris Rn. 45 f.), dass die streitgegenständlichen "Biss-/Stichwunden" von - ihr zurechenbaren - Ungeziefer herrühren (vgl. allerdings das Senatsurteil vom 12. März 2020 -11U 73/19 , juris Rn. 23, wo der Senat Ausführungen dazu gemacht hat, dass die dortige - mit der hiesigen identische - Beklagte hätte erkennen müssen, dass die dortigen Verletzungen der Klägerin typischerweise auf einen Befall von Bettwanzen hindeuten).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2020 - 11 U 20/20
    Ob es vorliegend für die Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, ihren Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10 , juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 , juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche, im Überblick: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 11 U 51/18

    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

  • OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14

    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft;

  • AG Duisburg, 09.07.2012 - 71 C 1784/12

    Mängel der Reise wegen verschobener Ankunft des Rückflugs um 15 1/2 Stunden nach

  • BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie

  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 123/15

    Reisevertrag: Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des

  • BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf

  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

    Die Tage der An- und Abreise sind dabei zu berücksichtigen (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 19.05.2020 - 11 U 20/20, Rn. 8 = BeckRS 2020, 14423; LG Köln, Urteil vom 06.06.2001 - 10 S 85/01 = RRa 2001, 180, 181; Kramer , in: BeckOGK, BGB, Stand: 01.02.2021, § 651m Rn. 164).
  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

    (dd) Zu erwägen wäre, ob es vorliegend eines solchen rechtlichen Hinweises durch das Landgericht darauf, dass das - fingierte - einfache Bestreiten der Beklagten nicht hinreichend ist, ausnahmsweise nicht bedurft hätte, weil der Beklagten dieser Grundsatz und die daraus resultierende Frage, in welcher Art und Weise sie auf Vortrag des jeweiligen klagenden Reisenden zu behaupteten Mängeln der jeweiligen Reise Stellung zu nehmen hat, bekannt sind: Der - für Reisevertragssachen beim Oberlandesgericht Celle spezialzuständige - Senat weist die Beklagte seit inzwischen schon längerer Zeit in inzwischen diversen Verfahren - auch schon längere Zeit vor Schluss der hiesigen mündlichen Verhandlung in erster Instanz - darauf hin, dass sie Tatsachenvortrag des jeweiligen klagenden Reisenden nicht einfach pauschal bestreiten kann, sondern sie vielmehr gehalten ist, sich bei ihren jeweiligen Leistungserbringern vor Ort über die Richtigkeit der entsprechenden Tatsachenbehauptung zu informieren und ggf. konkret darzulegen, dass und aus welchen Gründen der jeweilige Tatsachenvortrag des klagenden Reisenden im Einzelnen nicht richtig ist (vgl. z. B. Seite 9 des Beschlusses vom 16. November 2018 - 11 U 117/18; Seite 3 des Beschlusses vom 3. Dezember 2018 - 11 U 91/18; Seite 5 des Beschlusses vom 6. Mai 2019 - 11 U 21/19; vgl. ferner zu den veröffentlichten Entscheidungen - wobei diese allerdings zeitlich nach dem hiesigen Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz datieren: Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 11 U 20/20, juris Rn. 23, 25; vom 30. März 2020 - 11 U 167/19, juris Rn. 18; vom 24. Oktober 2019 - 11 U 132/19, juris Rn. 12, 13).
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