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   OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21   

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OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21 (https://dejure.org/2022,11555)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2022 - 5 U 152/21 (https://dejure.org/2022,11555)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 5 U 152/21 (https://dejure.org/2022,11555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 940 ZPO; § 935 ZPO; § 91 Abs. 1 ZPO
    Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur vorläufigen Sicherung oder Regelung im Eilverfahren; Begriff der Dringlichkeit

  • JurPC

    Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940 ; ZPO § 935
    Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 940 ; ZPO § 935
    Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur vorläufigen Sicherung oder Regelung im Eilverfahren; Begriff der Dringlichkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilverfahren sind nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen - Eilantrag eines Prominenten im Streit mit Facebook zurückgewiesen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verfügungsgrund für einstweilige Verfügung wenn Facebook bereits Sperre aufgehoben und Beitrag wiederhergestellt hat

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eilverfahren sind nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 918
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18

    "Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (vgl. z. B. KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).

    Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).

    Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).

  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Die Verfügungsbeklagte könne sich nicht auf den Entfernung- und Sperrungsvorbehalt in Nummer 3.2 ihrer Nutzungsbedingungen berufen, weil dieser gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sei (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, Az III ZR 192/20 - juris).
  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 21 U 37/21

    Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).
  • LG Essen, 07.10.2021 - 1 O 40/21
    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Dies zeigt gerade auch der Hinweis des Verfügungsklägers auf die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom 23. Juni 2021 (Wo 1 O 40/21).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Sie meint, sie sei trotz der Grundsätze in der Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. Juli 2021, Az III ZR 179/20) berechtigt gewesen, den streitgegenständlichen Beitrag zu entfernen.
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
  • BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der zeitlichen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
    Auch der BGH hat insoweit darauf hingewiesen (vgl. Beschluss v. 26.11.2020, III ZR 124/20, juris Rn. 12), dass eine Ehrverletzung einen wesentlich stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt als die ihm (vorübergehend) genommene Kommunikationsmöglichkeit auf einer internetbasierten Plattform.
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