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   OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12066
OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10 (https://dejure.org/2010,12066)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2010 - 3 U 96/10 (https://dejure.org/2010,12066)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 3 U 96/10 (https://dejure.org/2010,12066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwaltsvertrag: Kausalität eines pflichtwidrig unterlassenen Hinweises hinsichtlich möglicher Leistungsfreiheit einer Versicherung für den eingetretenen Schaden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vertretung des Mandanten gegenüber einer Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Versicherungsprozess

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Versicherungsprozess

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Versicherungsprozess

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
    Nachträglich Abweichungen können begrifflich eine Gefahrerhöhung darstellen (OLG Celle, VersR 2008, 204 ff., zitiert nach Juris Rn. 38, 39).
  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
    Dass ein Dieb mit der Entwendung des Fahrzeugs zugleich in den Besitz des Kfz-Scheins gelangt, bedeutet für ihn unabhängig von der Frage der Diebstahlskausalität als solcher eine gewisse Erleichterung und damit versicherungsrechtlich eine Verfestigung des Schadens (OLG Koblenz, RuS 2002, 448, zitiert nach Juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96

    Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2010 - 3 U 96/10
    Zwar wird bei der nur kurzzeitigen Verwahrung des Kfz-Scheins, dem anders als dem Kfz-Brief nur untergeordnete Bedeutung zukommt, eine erhebliche Gefahrerhöhung in der Regel nicht angenommen (OLG Koblenz, a. a. O., und VersR 1998, 233).
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