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   OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21382
OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,21382)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2012 - 15 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,21382)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,21382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 163 Abs. 2 FamFG; § 1671 Abs. 1 BGB; § 1697a BGB
    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrfachen Aufenthaltswechsel vermeiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Zuspruch des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Erforderlichkeit eines mehrfachen Wechsel des Aufenthalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ständige Umzüge dienen nicht dem Kindeswohl

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Kurzanmerkung)

    Ist der Sachverständige der richtige Konfliktlöser?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
    Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls - Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796 - zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung über die Rückkehr des Kindes in den Haushalt des bisher betreuenden Elternteils auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden, nach der ein mehrfacher Aufenthaltswechsel des Kindes zu vermeiden ist.

    Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593; 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43]; FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
    Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls - Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796 - zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung über die Rückkehr des Kindes in den Haushalt des bisher betreuenden Elternteils auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden, nach der ein mehrfacher Aufenthaltswechsel des Kindes zu vermeiden ist.

    Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593; 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43]; FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
    Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593; 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43]; FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
    Ein mehrfacher Wechsel des Aufenthalts für die Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung bis zu einer abschließenden Hauptsacheentscheidung entspricht nicht den Bedürfnissen des Kindes nach kontinuierlichen familiären und sozialen Bezügen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189, 190; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 445).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 2 WF 121/07

    Voraussetzungen einstweiliger Anordnung betr. Sorgerecht

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
    Darüber hinaus ist im einstweiligen Anordnungsverfahren zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher Aufenthaltswechsel eines Kindes bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nach Möglichkeit vermieden werden sollte (vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 189, 190 f.; OLG Brandenburg FamRZ 200, 445; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 633; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl. Rn. 28 zu § 49 FamFG).
  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

    Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig zumindest mit zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher oder gar häufiger Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson das Kindeswohl regelmäßig in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt und daher möglichst zu vermeiden ist (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O. OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 -, juris, Rdnr. 9; OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Dresden, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17

    Einstweilige Anordnung

    Allerdings bedarf es derart gesicherter Erkenntnisse in dem vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren deswegen nicht, weil eine Folgenabwägung vorzunehmen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. August 2015 - 13 UF 132/15 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13

    Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des

    Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig ausschlaggebend, dass ein mehrfacher Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson, der das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde, zu vermeiden ist (vgl. BVerfG, a.a.O.; siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2012 - 15 UF 81/12, BeckRS 2012, 17264; Burschel, FamFR 2010, 329).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 UF 64/13

    Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung über das

    Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig ausschlaggebend, dass ein mehrfacher Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson, der das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde, zu vermeiden ist (vgl. BVerfG, a.a.O.; siehe auch OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181; OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2012 - 15 UF 81/12, BeckRS 2012, 17264; Senatsbeschluss vom 12.3.2013 - 3 UF 24/13 - Burschel, FamFR 2010, 329).
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