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   OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17   

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https://dejure.org/2017,41475
OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17 (https://dejure.org/2017,41475)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.10.2017 - 1 Ss 41/17 (https://dejure.org/2017,41475)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 1 Ss 41/17 (https://dejure.org/2017,41475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    OWiG § 21 Abs. 1 S. 1; StGB § 74; BtMG § 33; WaffG § 53; WaffG § 54
    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von Betäubungsmitteln und einem Elektroimpulsgerät; Entbehrlichkeit einer Einziehungsentscheidung bei Verzicht des Betroffenen auf alle Rechte an dem sichergestellten Gegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von Betäubungsmitteln und einem Elektroimpulsgerät; Entbehrlichkeit einer Einziehungsentscheidung bei Verzicht des Betroffenen auf alle Rechte an dem sichergestellten Gegenstand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige innere Verknüpfung für Eingreifen der Subsidiaritätsregelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG; Entbehrlichkeit einer Einziehungsentscheidung bei Verzicht des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von Betäubungsmitteln und einem Elektroimpulsgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das Vorliegen der Subsidiaritätsregelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 299
  • NStZ-RR 2018, 300
  • StV 2018, 496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296; KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).

    Erforderlich ist vielmehr eine unlösbare innere Verknüpfung dergestalt, dass ein über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausgehendes verbindendes Element begründet wird (vgl. BGH NZV 2012, 250).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296; KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).

    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).

  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Das Amtsgericht hat keine Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des vom Angeklagten besessenen Marihuanas als einen wesentlichen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 StR 43/16 = NStZ-RR 2016, 247 m.w.N.) getroffen.
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 39/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Das stellt keinen Strafschärfungsgrund dar, weil der Eigenkonsum von Drogen straflos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16 -, juris).
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Insoweit liegt nach Auffassung des Senats ungeachtet einer fehlenden Annahmeerklärung der Staatsanwaltschaft - wenn nicht schon das unwiderrufliche Angebot, das Eigentum an den sichergestellten Gegenständen auf das Land zu übertragen - zumindest ein bedingungsloser Verzicht auf alle Rechte an den sichergestellten Gegenständen vor, der eine förmliche Einziehung entbehrlich macht (vgl. BGHSt 20, 253, 257).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Eine gleichzeitige Handlung ist dann gegeben, wenn der verwirklichte Straftatbestand und die Ordnungswidrigkeit zueinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH BeckRS 2011, 17811; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; OLG Köln NJW 1982, 296; KK-OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2014, § 21 Rn. 3, Göhler aaO § 21 Rn. 3).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Dass ein Bußgeldtatbestand allein bei Gelegenheit einer Straftat verwirklicht ist, genügt ebenso wenig wie die Gleichzeitigkeit von Ausführungshandlungen bei fehlendem Bedingungs- und Beziehungszusammenhang (vgl. BGH BeckRS 2004, 05614).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
    Eine natürliche Handlungseinheit kann vielmehr erst dann angenommen werden, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige strafrechtlich bzw. ordnungswidrig relevante Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH NJW 1990, 2896).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

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