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   OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09   

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https://dejure.org/2009,32470
OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2009 - 8 U 79/09 (https://dejure.org/2009,32470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock nach Verkehrsunfallflucht;

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers - Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht des Versicherungsnehmers? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallflucht und Leistungsfreiheit? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! // Die Versicherung kann sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris , Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • SG Augsburg, 15.07.2013 - S 8 U 147/13

    Anspruch auf rückwirkende Zahlung von Verletztenrente bei verspäteter Meldung des

    Im anschließenden Klageverfahren stellte dieses Gericht mit - nicht angefochtenem - Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2010, Verfahren S 8 U 79/09, fest, dass der Kläger am 30. September 1977 einen Arbeitsunfall erlitten hat.

    Das ist rechtskräftig durch den Gerichtsbescheid dieses Gerichts vom 3. Februar 2010, Verfahren S 8 U 79/09, festgestellt worden (ebenso der bestandskräftige Ausführungsbescheid der Beklagten vom 9. Juni 2010).

  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
  • LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei

    Ein solcher kommt nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch denn selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinstörung vorliegt (vgl. OLG Celle, Urt. V. 19.11.2009, Az. 8 U 79/09 - zit. n. juris).
  • LG Heidelberg, 18.02.2020 - 2 O 312/19
    Konkrete Anhaltspunkte für einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock, welchen der Kläger als Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009, Az.: 8 U 79/09, zitiert nach juris, Rdnr. 25), lassen sich hieraus nicht entnehmen und sind auch sonst nicht ersichtlich.

    Mangels hinreichender Anknüpfungspunkte, die auf einen vorsatz- oder schuldausschließenden Unfallschock schließen lassen könnten, kommt die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu der rein pauschalen Behauptung des Klägers, er habe sich nach dem Unfall in einem schuldunfähigen Zustand befunden, nicht in Betracht (OLG Celle, Urteil vom 19. November 2009 - 8 U 79/09 -, Rn. 26, juris).

  • LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss und Regressanspruch des

    Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss sich also vom "Normalfall" einer Unfallflucht, die bloß in der Entfernung des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vom Unfallort liegt, abheben und es müssen erschwerende Umstände hinzutreten (vgl. schon BGH VersR 1982, 742 und 1983, 333; OLG Celle - 8 U 79/09 - Schaden-Praxis 2010, 118 Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von

    Die von der Beklagten vorgerichtlich behauptete Obliegenheitsverletzung durch Verlassen der Unfallstelle - mit Blick auf den in der Unfallschilderung vom 25.10.2011 erwähnten Gummiabrieb an der Verkehrsinsel - kommt ebenfalls nicht ernsthaft in Betracht (vgl. Senat, Urt. v. 12.6.2013 - 5 U 13/13; OLG Celle, Urt. v. 19.11.2009 - 8 U 79/09 - zitiert nach juris zur Frage der Wartepflicht bei Bagatellschäden).
  • LG Saarbrücken, 16.12.2014 - 14 S 22/14

    Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistigen

    Dazu gehören selbst bei eindeutiger Haftungslage insbesondere Feststellungen zur Person des Fahrers und der beteiligten Fahrzeuge am Unfallort (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 79/09, Schaden-Praxis 2010, 118).
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