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   OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6484
OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18 (https://dejure.org/2019,6484)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2019 - 14 U 55/18 (https://dejure.org/2019,6484)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2019 - 14 U 55/18 (https://dejure.org/2019,6484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 812; BGB § 818
    Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers

  • IWW

    § 812 BGB; § 818 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 ; BGB § 818
    Entwurfsplanung; Verwendung; Akquisition; Rechtsbindungswille; Bereicherung - Ungerechtfertigte Bereicherung wegen "heimlicher" Verwendung einer Entwurfsplanung

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 ; BGB § 818
    Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ungerechtfertigte Bereicherung wegen "heimlicher" Verwendung einer Entwurfsplanung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Copy and paste beim Bauantrag: Abkupfern kann für Bauherren teuer werden

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Architektenrecht: Heimliche Verwendung von Entwurfsplanung kann Wertersatzpflicht auslösen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen (IBR 2019, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 796
  • NZBau 2019, 456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Arnsberg, 04.05.2011 - 3 S 1/11

    Mehrfache Verwendung derselben statischen Berechnungen bei planerisch identischen

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18
    Hier liegt eine Bereicherung der Beklagten vor, da diese die Architektenleistung unberechtigt genutzt hat (dazu folgend b) und bei ordnungsgemäßem Vorgehen für die Nutzung eine Bezahlung - zumindest nach den Mindestsätzen der HOAI - geschuldet hätte (Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 11, 12), die sie so erspart hat (ebenfalls für eine Verwendung einer Planung im Baugenehmigungsverfahren einen Bereicherungsanspruch bejahend LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11 , BauR 2012, 521 ; jurisPR-PrivBauR 1/2012, Anm. 5 mwN).

    Allein der Umstand, dass die Klägerin dem Beklagten im Rahmen der Akquisition Pläne überlassen hat, stellt ersichtlich keine Leistung für das später durchgeführte Bauvorhaben dar, da der Kläger insoweit das Vermögen der Beklagten nicht bewusst mehren wollte (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11 , BauR 2012, 521 ).

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