Rechtsprechung
OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 812; BGB § 818
Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 ; BGB § 818
Entwurfsplanung; Verwendung; Akquisition; Rechtsbindungswille; Bereicherung - Ungerechtfertigte Bereicherung wegen "heimlicher" Verwendung einer Entwurfsplanung
- rechtsportal.de
BGB § 812 ; BGB § 818
Vergütungspflicht für die Verwendung einer Entwurfsplanung im Bauantragsverfahren ohne Zustimmung des Entwurfsverfassers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte Bereicherung wegen "heimlicher" Verwendung einer Entwurfsplanung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Copy and paste beim Bauantrag: Abkupfern kann für Bauherren teuer werden
- va-ra.com (Kurzinformation)
Architektenrecht: Heimliche Verwendung von Entwurfsplanung kann Wertersatzpflicht auslösen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entwurfsplanung "heimlich" verwendet: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen (IBR 2019, 325)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 14.02.2018 - 14 O 118/15
- OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 796
- NZBau 2019, 456
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Arnsberg, 04.05.2011 - 3 S 1/11
Mehrfache Verwendung derselben statischen Berechnungen bei planerisch identischen …
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2019 - 14 U 55/18
Hier liegt eine Bereicherung der Beklagten vor, da diese die Architektenleistung unberechtigt genutzt hat (dazu folgend b) und bei ordnungsgemäßem Vorgehen für die Nutzung eine Bezahlung - zumindest nach den Mindestsätzen der HOAI - geschuldet hätte (…Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 11, 12), die sie so erspart hat (ebenfalls für eine Verwendung einer Planung im Baugenehmigungsverfahren einen Bereicherungsanspruch bejahend LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11 , BauR 2012, 521 ; jurisPR-PrivBauR 1/2012, Anm. 5 mwN).Allein der Umstand, dass die Klägerin dem Beklagten im Rahmen der Akquisition Pläne überlassen hat, stellt ersichtlich keine Leistung für das später durchgeführte Bauvorhaben dar, da der Kläger insoweit das Vermögen der Beklagten nicht bewusst mehren wollte (vgl. LG Arnsberg, Urt. v. 04.05.2011 - 3 S 1/11 , BauR 2012, 521 ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2020 - L 14 U 194/16 Ihre Berufung gegen die Entscheidung hat die Klägerin am 1. Juni 2018 zurückgenommen (S 73 U 154/17 - L 14 U 55/18).