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   OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10   

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https://dejure.org/2010,24959
OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,24959)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2010 - 15 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,24959)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2010 - 15 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,24959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 206 BGB; § 1599 BGB; § 1600b BGB
    Voraussetzungen für eine Hemmung der zweijährigen Anfechtungsfrist im Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Hemmung der zweijährigen Anfechtungsfrist im Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1599; BGB § 1600b; ZPO § 628 a.F.
    Beginn der Anfechtungsfrist der Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Ein Kind, für das die Anwältin wohl zahlen muss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1824
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 120/89

    Verfassungsmäßigkeit der Zweijahresfrist

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Die Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum des Antragstellers stellen i. d. R. keine höhere Gewalt dar (vgl. BGHZ 24, 124 ff; BGH FamRZ 1991, 325, 327 [zur Rechtsunkenntnis eines ghanaischen Staatsangehörigen]; 1994, 1313).

    Wurde er indes hinsichtlich der Vaterschaft zutreffend von der bestehenden Rechtslage in Kenntnis gesetzt, liegt ein Fall höherer Gewalt deswegen nicht vor, weil er sich im Hinblick auf die Ausführungen des Amtsgerichts im Scheidungsurteil zur Abstammung des Kindes bei seiner bisherigen Prozessbevollmächtigten oder einem anderen Rechtsanwalt über etwaige Widersprüche hätte informieren müssen (vgl. BGH FamRZ 1991, 325, 327 ).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Das Hindernis an der Rechtsverfolgung muss auf Ereignissen beruhen, die auch durch die äußerste, nach der Sachlage vom Betroffenen vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnten (vgl. BGH FamRZ 2008, 1921, 1923 ).

    Eine höhere Gewalt begründende Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum sind jedoch dann ausgeschlossen, wenn diese auf eigenem oder dem Beteiligten zurechenbaren Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten beruhen (BGH FamRZ 2008, 1921, 1923 [bei Änderung der Gesetzeslage]; 1994, 325, 327 [zur Erkundigungsobliegenheit des rechtlichen Vaters]).

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Die Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum des Antragstellers stellen i. d. R. keine höhere Gewalt dar (vgl. BGHZ 24, 124 ff; BGH FamRZ 1991, 325, 327 [zur Rechtsunkenntnis eines ghanaischen Staatsangehörigen]; 1994, 1313).

    Ausnahmen sind in der Rechtsprechung dann angenommen worden, wenn ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat oder selbst bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen (vgl. BGH FamRZ 1994, 1313 ; BGHZ 129, 282 ff.; Helms/Kieniger/Rittner, Abstammungsrecht in der Praxis, Rn. 101).

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Denn kraft des Anwaltsvertrages ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 494, 495 [BGH 23.09.2004 - IX ZR 137/03] ).
  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan;

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Eine höhere Gewalt begründende Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum sind jedoch dann ausgeschlossen, wenn diese auf eigenem oder dem Beteiligten zurechenbaren Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten beruhen (BGH FamRZ 2008, 1921, 1923 [bei Änderung der Gesetzeslage]; 1994, 325, 327 [zur Erkundigungsobliegenheit des rechtlichen Vaters]).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Bereits das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. BGH NJW 1997, 3164 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 253/96] ).
  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Ausnahmen sind in der Rechtsprechung dann angenommen worden, wenn ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat oder selbst bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen (vgl. BGH FamRZ 1994, 1313 ; BGHZ 129, 282 ff.; Helms/Kieniger/Rittner, Abstammungsrecht in der Praxis, Rn. 101).
  • BGH, 15.04.1957 - III ZR 246/55

    Umfang der Pflicht des Anliegers zur Rücksichtnahme auf den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10
    Die Rechtsunkenntnis oder ein Rechtsirrtum des Antragstellers stellen i. d. R. keine höhere Gewalt dar (vgl. BGHZ 24, 124 ff; BGH FamRZ 1991, 325, 327 [zur Rechtsunkenntnis eines ghanaischen Staatsangehörigen]; 1994, 1313).
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