Rechtsprechung
OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Gebührenermäßigung durch Rücknahme der bereits begründeten Beschwerde ohne gleichzeitige Kostenübernahmeerklärung in fG-Familiensachen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 VersAusglG; § 131a Abs. 1 Nr. 1 KostO; § 38 Abs. 1 S. 1 FamGKG; Nr. 1315 KV FamGKG; Nr. 1324 KV FamGKG
Gebührenermäßigung durch Rücknahme der Beschwerde in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Erklärung der Kostenübernahme des Beschwerdeverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenermäßigung durch Rücknahme der Beschwerde in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Erklärung der Kostenübernahme des Beschwerdeverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG Nr. 1324, 1315 1412, 1424
Voraussetzungen der Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Beschwerde in Familiensachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 26.03.2012 - 602 F 3498/11
- OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1969
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der durch GKG § …
Auszug aus OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12
Ein solches Verständnis der Bestimmung über die Gebührenermäßigung im Fall der Beschwerderücknahme in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht auch nicht in einem Spannungsverhältnis zu den kostenrechtlichen Regelungen für vergleichbare Situationen (vgl. zum weitgehenden gesetzgeberischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum etwa BVerfG - Kammerbeschluß vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 - NJW 1999, 3549 f. m.w.N.). - OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10
Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne …
Auszug aus OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 21. Februar 2011 (10 UF 159/10 - FamRZ 2011, 1325 f. = NdsRpfl 2011, 209 f. = BeckRS 2011, 04030 = juris = JurBüro 2011, 310 [Ls]) ausgesprochen hat, kann im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz auch geltend gemacht werden, gemäß § 20 FamGKG sei eine Nichterhebung der Gerichtskosten geboten, soweit diese Frage nicht bereits ersichtlich im Rahmen der Kostenentscheidung geprüft worden ist.